Schriftliche Frage 74 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, den Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung auf alle Fälle häuslicher Gewalt auszuweiten?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 74 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, den Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung auf alle Fälle häuslicher Gewalt auszuweiten?
Frage 74 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, den Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung auf alle Fälle häuslicher Gewalt auszuweiten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 29. Dezember 2025:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung vorgelegt, nach dem Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden soll. Im Gesetzentwurf, der am 27. November 2025 zur Stellungnahme an Länder und Verbände übersandt wurde, ist vorgesehen, den Katalog des § 397a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) um die Straftatbestände gravierender häuslicher Gewalt zu erweitern, also insbesondere um rechtswidrige Taten nach den §§ 223, 224 und 238 des Strafgesetzbuches und nach § 4 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes, durch die die Verletzten erhebliche körperliche oder seelische Folgen erlitten haben. Über den Verweis in § 406g Absatz 3 Satz 1 StPO wird diesen Opfern gravierender häuslicher Gewalt ein Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines -begleiters gewährt. Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur Ausweitung von psychosozialer Prozessbegleitung nach häuslicher Gewalt. Hierfür hat der Deutsche Bundestag für 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre 2026 (1,7 Mio. Euro) und 2027 (1 Mio. Euro) für überregionale Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt beschlossen. So soll modellhaft in vier Flächenländern psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren vor dem Familiengericht erprobt werden, um Opfer häuslicher Gewalt durchgängig im Verfahren zu unterstützen.
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