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Schriftliche Frage 78 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung die Taliban inzwischen insgesamt nicht mehr als terroristische Organisation an, nachdem sie sie nicht länger unter…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 78 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung die Taliban inzwischen insgesamt nicht mehr als terroristische Organisation an, nachdem sie sie nicht länger unter… Frage 78 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung die Taliban inzwischen insgesamt nicht mehr als terroristische Organisation an, nachdem sie sie nicht länger unter den Vereinigungsbegriff des § 129a des Strafgesetzbuches fasst (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 21. Dezember 2025: Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine strafrechtliche Bewertung vor, ob eine Vereinigung die tatbestandlichen Voraussetzungen einer terroristischen Vereinigung im Einzelfall erfüllt. Eine verbindliche Entscheidung hierüber zu treffen, obliegt allein den unabhängigen Strafgerichten. Zur Auffassung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136.

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