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Schriftliche Frage 87 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung weniger als 20 Euro brutto in der Stunde (b…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 87 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung weniger als 20 Euro brutto in der Stunde (b… Frage 87 (Dr. Dietmar Bartsch, Die Linke): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung weniger als 20 Euro brutto in der Stunde (bitte die Gesamtzahl angeben und nach weniger als 17, 15, 14 und 13 Euro sowie Mindestlohn aufschlüsseln), und welcher Bruttostundenlohn ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nötig, um nach 45 Jahren Vollzeitarbeit einen Rentenzahlbetrag oberhalb des Armutsrisikos von aktuell 1.381 Euro (Alleinlebende) zu erhalten (bitte auch die Bruttostundenlöhne für Rentenzahlbeträge von 1.000, 1.200, 1.500, 1.700 und 2.000 Euro angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 29. Dezember 2025: Daten mit Schichtungen nach Größenklassen der Bruttostundenverdienste für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung über seine Online- Datenbank GENESIS unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/table/6 2361-0040/search/s/NjIzNjEtMDA0MA%3D%3D zur Verfügung. Aktuell verfügbar sind Werte aus dem April 2025. Die Armutsrisikoschwelle eignet sich nicht für Vergleiche mit Rentenzahlbeträgen oder Bruttorentenbeträgen. Das Nettoäquivalenzeinkommen, aus dem diese Schwelle abgeleitet wird, ist ein fiktives Einkommen, das rechnerisch aus den Einkommen aller Haushaltsmitglieder multipliziert mit so genannten Äquivalenzziffern ermittelt wird und so die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens berücksichtigt. Zu den Einkommen zählen alle Einkünfte, einschließlich solcher aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit, Unterhalt, Vermögen und Transfereinkommen. Ein Vergleich mit nur einer einzelnen Einkommensart – wie dem Rentenzahlbetrag – ist daher nicht sinnvoll und zur Beurteilung der konkreten Einkommenssituation von Rentnerinnen und Rentnern nicht aussagekräftig, denn die Rente ist in der Regel nicht das einzige Einkommen eines Haushalts. Zudem gibt der Vergleich des eigenen Einkommens mit der Armutsgefährdungsschwelle keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit, da die Höhe der Schwelle u. a. von der Datenbasis, dem Einkommensbegriff, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens abhängt. Die Höhe der erfragten erforderlichen Stundenlöhne ergibt sich unter Berücksichtigung der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über 45 Jahre unveränderten Lohnverhältnisses bei durchgehender Vollzeitbeschäftigung rein rechnerisch aus einer abstrakten Modellrechnung, ausgehend von den in der Fragestellung vorgegebenen Rentenzahlbeträgen und den rentenrechtlich aktuellen Werten zum 1. Juli 2024. Hinzu kommt, dass die Ergebnisse nicht stabil sind, da mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gerechnet werden muss, das sich noch verändert. Unter den genannten Annahmen ist rein rechnerisch ein Bruttostundenlohn von 19,99 Euro für eine Rente wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag in Höhe von 1.381 Euro/Monat erforderlich. Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn (unter Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags) bei 8,61 Euro, bei einem Rentenzahlbetrag von 1.200 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn (unter Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags) bei 15,75 Euro, bei einem Rentenzahlbetrag von 1.500 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn bei 21,71 Euro, bei einem Rentenzahlbetrag von 1.700 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn bei 24,61 Euro und bei einem Rentenzahlbetrag von 2.000 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn bei 28,95 Euro. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines Jahres nicht auf einen Erwerbsverlauf und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Die tatsächliche Höhe einer Rentenanwartschaft steht erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden kann, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind (vgl. hierzu auch die Tabelle „Anteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086, S. 89).

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