Schriftliche Frage 103 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Für wie viele der im Entwurf des Investitionsrahmenplans (IRP) 2025 bis 2029 (Ausschussdrucksache 21(8)3377) bzw. im Finanzierungs- und Real…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 103 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Für wie viele der im Entwurf des Investitionsrahmenplans (IRP) 2025 bis 2029 (Ausschussdrucksache 21(8)3377) bzw. im Finanzierungs- und Real…
Frage 103 (Jorrit Bosch, Die Linke):
Für wie viele der im Entwurf des Investitionsrahmenplans (IRP) 2025 bis 2029 (Ausschussdrucksache 21(8)3377) bzw. im Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH des Bundes (Ausschussdrucksache 21(15)22) in der Kategorie „C. Sonstige wichtige Vorhaben“ aufgeführten Projekte an Bundesstraßen, Bundesschienenwegen, Bundeswasserstraßen und Bundesautobahnen wurde jeweils bezüglich einer möglichen Aufnahme in die Kategorie „B. Vorhaben [sic!] für die bereits Baurecht vorliegt (…)“ ein neues Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ermittelt (s. Ausschussdrucksache 21(8)3376), und wie viele davon lagen jeweils unter 1?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 29. Dezember 2025:
Für sämtliche in den Tabellen B der Entwürfe von Investitionsrahmenplan (IRP) 2025 – 2029 (Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages – Ausschussdrucksache 21(8)3377) und Finanzierungs- und Realisierungsplan 2025 bis 2029 der Autobahn GmbH des Bundes (Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages – Ausschussdrucksache 21(15)22) aufgeführten Projekte ist die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis größer 1 aktuell bestätigt worden.
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