Schriftliche Frage 17 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die Einzahlungen im Rahmen der Frühstartrente bei Erreichen der Volljährigkeit den Menschen zur freien…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 17 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die Einzahlungen im Rahmen der Frühstartrente bei Erreichen der Volljährigkeit den Menschen zur freien…
Frage 17 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die Einzahlungen im Rahmen der Frühstartrente bei Erreichen der Volljährigkeit den Menschen zur freien Verfügung bereitzustellen, beispielsweise für das erste eigene Auto nach dem 18. Lebensjahr, so wie es die CSU-Abgeordnete Mechthild Wittmann in ihrer Plenarrede am 4. Dezember 2025 behauptet hat (vgl. Plenarprotokoll 21/47, S. 5534), anstatt Sparvermögen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze auszuzahlen (vgl. Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 19), und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Sparvermögen im Rahmen der Frühstartrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von den Vorsorgenden nicht selbst entnommen werden kann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Dezember 2025:
Zur Ausgestaltung der Frühstart-Rente ist zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Frühstart-Rente ein Startkapital für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge darstellen und mit dieser eng verzahnt werden soll. Ziel des Vorhabens ist die Förderung des Vermögensaufbaus für die Alterssicherung.
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