Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente
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Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2326
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau, Katharina Beck,
Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente
Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Frühstart-Rente angekündigt, ab
2026 monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und
privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot für Kinder im Alter von sechs bis
18 Jahren einzuzahlen, um junge Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig
und langfristig privat für das Alter vorzusorgen.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Juli 2025
(Bundestagsdrucksache 21/965) sollte dieses Vorhaben als Bestandteil des zweiten Teils des
Rentenpakets noch im Herbst dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen werden.
Die Auszahlung wurde zum 1. Januar 2026 angekündigt. Unklar bleibt, ob
dieser Zeitplan einzuhalten ist und wie die Frühstart-Rente konkret ausgestaltet
werden soll, z. B. hinsichtlich der Zielgruppe, der Verwaltung, der
administrativen Umsetzung und der Produktauswahl. Aufgrund des Zeitplans ist aber
davon auszugehen, dass die Bundesregierung mittlerweile detailliertere
Überlegungen dazu angestellt hat.
Medienberichten zufolge wird diskutiert (vgl. z. B. www.wiwo.de/finanzen/gel
danlage/geldanlage-fuer-kinder-warum-die-fruehstart-rente-jetzt-fuer-streit-sor
gt/100159141.html), die Frühstart-Rente entgegen vorheriger Pläne nur noch an
Kinder des Jahrgangs 2020, also zum Zeitpunkt der Einführung Sechsjährige,
auszuzahlen, ältere Jahrgänge würden dann leer ausgehen. Außerdem wird von
Überlegungen berichtet, die Verwaltung über den Staatsfonds KENFO zu
organisieren (ebd.).
Notwendig wäre nach Ansicht der fragestellenden Fraktion sowie von
Expertinnen und Experten, die Frühstart-Rente unbürokratisch, effizient und
kostengünstig zu gestalten und insbesondere die Fehler der Riester-Rente nicht zu
wiederholen – vor allem in Bezug auf Kosten, Komplexität der Produkte und
Bürokratieaufwand. In einem Arbeitspapier des Sachverständigenrates für
Wirtschaft (Malmendier et al., 2025; das Arbeitspapier gibt die persönliche
Meinung der Autorinnen wieder und nicht notwendigerweise die des
Sachverständigenrates) wird dargelegt, wie dies zu erreichen wäre. Die Einzahlungen
sollten demnach über ein staatlich verwaltetes Standardprodukt oder in eine
eingeschränkte Auswahl an privat verwalteten Fonds erfolgen. Weitere
wesentliche Gelingensbedingungen für die Frühstart-Rente wären nach Ansicht von
Ökonominnen und Ökonomen (vgl. z. B. ebd. und Haupt/Kerkhoff, 2025) eine
einfache und transparente Produktauswahl, eine klare staatliche
Rahmensetzung für Kosten und Qualität der Produkte sowie eine Möglichkeit der
automatischen Einbeziehung für jene Kinder und deren Sorgeberechtigte, die keine
aktive Entscheidung treffen. Außerdem gelte es, eine bürokratieärmere Lösung
zur Feststellung der Anspruchsberechtigung zu finden als die bislang
vorgesehene Verknüpfung mit dem Besuch einer Bildungseinrichtung.
Nach Ansicht von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft,
Verbraucherschutz und Branche hängt der Erfolg dieses Vorhabens zudem maßgeblich
davon ab, ob es der Bundesregierung gelingt, auch die Reform der privaten
Altersvorsorge zeitnah anzugehen, damit nach Erreichen der Volljährigkeit die
Frühstart-Rente nahtlos und unbürokratisch in ein reformiertes oder
grundlegend neu aufgestelltes, staatlich gefördertes Altersvorsorgesystem übergehen
kann und die Frühstart-Rente damit insgesamt zu mehr Verbindlichkeit und
höherer Verbreitung in der privaten Altersvorsorge beiträgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, der einen
Kabinettsbeschluss im Herbst 2025 vorsieht, hält sie eine Auszahlung der Frühstart-
Rente ab 2026, wie angekündigt, für realisierbar, und wie sieht der
Zeitplan konkret aus?
2. Gibt es zwischenzeitlich konkrete Pläne zu der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der staatlich
geförderten privaten Altersvorsorge, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), dass eine reformierte staatlich geförderte, private
Altersvorsorge für Menschen aller Altersgruppen, nicht nur für junge Menschen,
zeitnah verfügbar sein sollte?
4. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Guthaben der
Frühstart-Rente mit Erreichen der Volljährigkeit umgegangen werden?
5. Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung zur Verknüpfung der
Frühstart-Rente mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frühstart-Rente automatisch an
Berechtigte auszuzahlen oder plant sie ein Antragsverfahren für den Erhalt
der Zahlungen?
a) Sollte ein Antragsverfahren vorgesehen sein, wie möchte die
Bundesregierung sicherstellen, dass alle anspruchsberechtigten Personen
erreicht werden?
b) Sollte eine automatische Einbeziehung vorgesehen sein, wie soll diese
organisiert werden?
7. Soll es Familien ermöglicht werden, zusätzliche private Einzahlungen zu
tätigen?
8. Inwiefern ist vorgesehen, dass Kinder bzw. deren Sorgeberechtigte selbst
Anlageentscheidungen treffen müssen?
9. Inwiefern ist vorgesehen, dass es eine Default-Option, z. B. ein
Standardprodukt für jene gibt, die keine Entscheidung treffen, und wie soll dieses
ausgestaltet werden?
10. Inwiefern ist vorgesehen, dass alternativ zur einer Default-Option,
diejenigen, die keine Entscheidung treffen, verpflichtet werden, ein privates
Depot zu eröffnen?
11. Welche positiven oder negativen Effekte hätte die eigenständige
Anlageentscheidung durch die Berechtigten, und welche positiven oder negativen
Effekte hätte die automatische Einbeziehung in ein Default-Produkt aus
Sicht der Bundesregierung?
12. Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die
Verwaltung der Frühstart-Rente öffentlich-rechtlich statt privatwirtschaftlich zu
organisieren (vgl. o. g. Pressebericht)?
13. Wie soll nach aktuellem Planungsstand die Verwaltung erfolgen (z. B.
öffentlich-rechtlich, privatwirtschaftlich, durch eine kombinierte Lösung)?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anregung
aus dem Arbeitspapier von Malmendier et al. (2025), ein
„Standardprodukt als staatlich verwaltete kollektive Anlage zu organisieren und
zusätzlich eine gewisse Anzahl Fonds von privaten Anbietern zuzulassen, die
alternativ gewählt werden können“, und inwiefern erwägt sie, diesem zu
folgen (bitte begründen)?
15. Wie wäre aus Sicht der Bundesregierung bei einer privatwirtschaftlichen
Lösung die Auswahl der zugelassenen Anlageprodukte auszugestalten,
und wie und anhand welcher Kriterien würde die Qualität und Effizienz
der Produkte überprüft und sichergestellt werden?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
aus dem Arbeitspapier von Malmendier et al. (ebd.), die Produktauswahl
nach schwedischem Vorbild über ein Ausschreibungsverfahren zu
organisieren, zieht sie diese Lösung in Erwägung, und inwiefern erwägt sie,
diesem zu folgen (bitte begründen)?
17. Welche Produktgruppen und welche Anforderungen an Produkte für die
Frühstart-Rente wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet und
festzulegen?
18. Gibt es Produktgruppen, die die Bundesregierung in Verbindung mit der
Frühstart-Rente jetzt schon ausschließt, wenn ja, welche sind das, und
warum sollen sie ausgeschlossen werden?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
aus dem o. g. Arbeitspapier und einiger weiterer Expertinnen und
Experten, eine Kostenobergrenze für Anlageprodukte im Rahmen der Frühstart-
Rente festzulegen, und inwiefern erwägt sie, diesem zu folgen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sollten die Kosten gedeckelt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Inwiefern gibt es Überlegungen oder ist geplant, dass, entgegen früheren
Plänen, die Auszahlungen zunächst nur an Kinder des Jahrgangs 2020,
also dann Sechsjährige, erfolgen (vgl. o. g. Pressebericht)?
a) Wenn ja, würde dies nach Ansicht der Bundesregierung eine
Benachteiligung älterer Kinder im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen
bedeuten, und wie wäre diese zu rechtfertigen?
b) Wenn nein, für welche Jahrgänge soll die Frühstart-Rente ausgezahlt
werden?
c) Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die Jahre 2027
und 2028 für die Frühstart-Rente zur Verfügung zu stellen?
21. Erwägt die Bundesregierung, den Personenkreis für die Frühstart-Rente
auszuweiten und bereits ab einem früheren Lebensjahr oder über 18 Jahre
hinaus auszuzahlen, und gibt es diesbezüglich Pläne seitens der
Bundesregierung (bitte begründen)?
22. Inwiefern gibt es Überlegungen oder ist geplant, die Frühstart-Rente
sozial ausgewogener auszugestalten, etwa durch einen Zuschuss zum
monatlichen Grundbetrag für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten?
23. Ist weiterhin vorgesehen oder bereits entschieden, dass Voraussetzung für
den Erhalt der Frühstart-Rente der Besuch einer Bildungseinrichtung in
Deutschland ist?
a) Wenn ja, wie und durch wen soll nach Auffassung der
Bundesregierung der Besuch einer Bildungseinrichtung nachgewiesen werden, und
wie häufig muss ein Nachweis erbracht werden?
b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den
Bürokratieaufwand der Nachweiserbringung ein?
c) Warum legt die Bundesregierung Wert darauf, dass die Kinder und
Jugendlichen eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen?
d) Wie will die Bundesregierung im Sinne der Chancengerechtigkeit
sicherstellen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die keinen
gradlinigen Lebenslauf haben und nicht dauerhaft eine
Bildungseinrichtung besuchen, von der Förderung nicht ausgeschlossen werden?
24. Welche weiteren Möglichkeiten der Prüfung einer Anspruchsberechtigung
sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden aktuell innerhalb
der Bundesregierung diskutiert oder in Erwägung gezogen?
25. Durch welche begleitenden Maßnahmen soll die finanzielle Bildung über
die Frühstart-Rente gestärkt werden?
Berlin, den 10. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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