Koalitionsvorhaben Frühstartrente
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Koalitionsvorhaben Frühstartrente
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/804
21. Wahlperiode 08.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau, Sascha Müller, Katharina
Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Koalitionsvorhaben Frühstartrente
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD unter dem Stichwort „Frühstartrente“ für sechs- bis 18-Jährige, die eine
Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, monatlich 10 Euro in ein
individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes
Altersvorsorgedepot einzuzahlen (Koalitionsvertrag 2025, S. 18). Die daraus entstehenden
Erträge sollen für die private Altersvorsorge verwendet werden. Details über die
Ausgestaltung der Frühstartrente sind nicht bekannt, obwohl die
Bundesregierung hinsichtlich der Reform der privaten Altersvorsorge auf die Frühstartrente
verweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, der vorsieht, die
Frühstartrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen, und wenn ja, wie
sieht dieser Zeitplan konkret aus?
2. Sieht die Bundesregierung weiterhin vor, nur für Minderjährige zwischen
sechs und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung besuchen, monatlich
10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzuzahlen, und wie begründet die
Bundesregierung,
a) die Förderung nicht schon ab der Geburt beginnen zu lassen, sodass
die Erträge des Vorsorgedepots in der mittleren Frist bereits höher
ausfallen können?
b) Minderjährige unter 18 Jahren, die keine Bildungseinrichtung (mehr)
besuchen, nicht in die Frühstartrente einzubinden?
c) Sieht die Bundesregierung vor, die Frühstartrente zum 1. Januar 2026
für alle Berechtigten zeitgleich oder beginnend mit dem 1. Januar
2026 jährlich für diejenigen Kinder, die das sechste Lebensjahr
erreicht haben, auszurollen?
3. Sieht die Bundesregierung vor, die Frühstartrente automatisch an
Berechtigte auszuzahlen oder plant sie ein Antragsverfahren für den Erhalt der
Zahlungen?
a) Wie sollen im ersten Fall anspruchsberechtigte Personen identifiziert
werden?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, im zweiten Fall sicherzustellen,
dass alle anspruchsberechtigten Personen unabhängig von der
Fähigkeit ihrer Erziehungsberechtigten, den Antrag zu stellen, erreicht
werden?
4. Welcher Behörde soll die Anspruchsberechtigung Minderjähriger für die
Frühstartrente auf welcher Datenbasis prüfen?
5. Welche Form von Bildungseinrichtungen möchte die Bundesregierung als
Anspruchsgrundlage für die Frühstartrente anerkennen, und wie und in
welchem Turnus soll nach Ansicht der Bundesregierung der Nachweis des
Besuchs von Bildungseinrichtungen erfolgen?
6. Welche Regelung plant die Bundesregierung für den Fall einer temporären
Unterbrechung des Besuchs der Bildungseinrichtung (beispielsweise für
ein Auslandsjahr), für den Abbruch einer Ausbildung und für eine spätere
Wiederaufnahme bezüglich des Anspruchs auf Einzahlungen der
Frühstartrente?
7. Sieht die Bundesregierung vor, dass Minderjährige Anlageentscheidungen
für ihre Frühstartrente selbst treffen?
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, das Altersvorsorgedepot der
Frühstartrente offen für zusätzliche individuelle Einzahlungen zu gestalten
a) vor Erreichen der Volljährigkeit?
b) nach Erreichen der Volljährigkeit?
9. Wenn zusätzliche individuelle Einzahlungen in die Frühstartrente
vorgesehen sind, ist eine staatliche Förderung der Eigenbeiträge vorgesehen,
und inwiefern soll eine solche staatliche Förderung abweichend von der
aktuellen Förderung der privaten Altersvorsorge gestaltet sein?
a) Sieht die Bundesregierung Mindesteigenbeträge für den Erhalt der
monatlichen Förderung der Frühstartrente nach dem Erreichen der
Volljährigkeit vor, und wie begründet sie diese?
b) Sieht die Bundesregierung eine Höchstgrenze für Eigenbeiträge in die
Frühstartrente vor nach dem Erreichen der Volljährigkeit, und wie
begründet sie diese?
10. Sieht die Bundesregierung eine staatliche Förderung für Eigenbeiträge in
die Frühstartrente nach Erreichen der Volljährigkeit vor, und wenn ja, in
welchem Umfang?
11. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit vor, Erträge aus der
Frühstartrente in eine staatlich geförderte private Altersvorsorge („Riesterrente“)
zu übertragen?
12. Welche steuerliche Behandlung sieht die Bundesregierung für
Eigenbeiträge in die Frühstartrente vor,
a) vor Erreichen der Volljährigkeit?
b) nach Erreichen der Volljährigkeit?
13. Ist die Frühstartrente auf thesaurierende Fonds beschränkt, und wenn nein,
welcher steuerlichen Behandlung werden Ausschüttungen vor Erreichen
des Renteneintrittsalters unterliegen?
14. Welche steuerliche Behandlung sieht die Bundesregierung für die Erträge
der Frühstartrente vor?
15. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, vor dem Erreichen der
Volljährigkeit der Berechtigten staatliche Einzahlungen in die Frühstartrente auf
den Sozialleistungsbezug des Einzelnen oder der Bedarfsgemeinschaft
anzurechnen?
16. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, vor Erreichen des
Renteneintrittsalters eingezahlte Beträge als Vermögen im Fall des
Sozialleistungsbezugs anzurechnen?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, in der Auszahlungsphase der
Frühstartrente die Auszahlungsbeträge auf Grundsicherung im Alter,
Hinterbliebenenrenten oder weitere Sozialleistungen anzurechnen, und wenn
ja, plant die Bundesregierung Freibetragsregelungen für solche Fälle?
18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile darin, die Frühstartrente in
privatwirtschaftlich verwaltete Depots einzuzahlen, und hat die
Bundesregierung einen Vergleich zu einem vorgegebenen Standardprodukt oder
einen öffentlich verwalteten Fonds als Alternative in Erwägung gezogen
(bitte begründen)?
19. Mit welchen durchschnittlichen Verwaltungskosten für die Anlage der
Frühstartrente in Altersvorsorgedepots rechnet die Bundesregierung
jeweils für
a) privatwirtschaftlich verwaltete Fonds?
b) ein staatlich vorgegebenes Standardprodukt?
c) einen öffentlich verwalteten Fonds?
20. Sieht die Bundesregierung einen Kostendeckel als Kriterium für
diejenigen Produkte vor, die für die Frühstartrente zugelassen werden?
21. Welche anderen Kriterien sieht die Bundesregierung neben der Haltefrist
bis Erreichen des Renteneintrittsalters für die Qualifikation einzelner
Produkte und Produktklassen für die Frühstartrente vor?
22. Inwiefern sieht die Bundesregierung explizite Ausschlüsse einzelner
Produktklassen für die Frühstartrente vor?
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung Umschichtungen der gewählten
Produkt- bzw. Risikoklassen über den möglichen Einzahlungszeitraum
hinweg vor, und sieht die Bundesregierung eine begrenzte Anzahl an
Umschichtungen über den Gesamtzeitraum hinweg vor?
24. Inwiefern plant die Bundesregierung, dass vor der Auszahlungsphase der
Frühstartrente eine Beratung für die Jahre während der Auszahlungsphase
vorgenommen werden soll?
25. Inwiefern plant die Bundesregierung für die Auszahlungsphase der
Frühstartrente eine Verrentung, und plant die Bundesregierung die
Wahlmöglichkeit flexibler Auszahlungspläne?
26. Mit welchen Ertragsdifferenzen der Frühstartrenten rechnet die
Bundesregierung zwischen Vollverrentung und flexiblen Auszahlungsregeln bzw.
welches Alter muss nach Schätzungen der Bundesregierung erreicht
werden, um auch im Fall einer Vollverrentung die Erträge der Frühstartrente
vollständig zu erhalten?
27. Mit welcher Haushaltswirkung rechnet die Bundesregierung für die
Einführung der Frühstartrente in den nächsten acht Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
28. Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von der
vergleichsweise geringen monatlichen Einzahlungssumme der Frühstartrente ab dem
sechsten Lebensjahr im Vergleich zu einer einmalig bei Geburt
ausgezahlten, höheren Summe?
29. Welche einmalig ausgezahlte Summe pro Kind entspricht der
Haushaltswirkung der Frühstartrente?
30. Hat die Bundesregierung die von Parlamentskreisen 2021 vorgeschlagene
und vom Chef der Deutschen Börse aufgegriffene Idee, jedem Kind bei
Geburt ein Depot von 4 000 Euro einzurichten, als eine Alternative zur
Frühstartrente erwogen (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/retten-400
0-euro-unser-rentensystem-was-hinter-der-idee-des-boersenchefs-steckt_2
4b5ccfc-86a2-4a9a-984b-253299966ac5.html), wenn ja, inwiefern, und
wenn nein, weshalb nicht?
31. Mit welchem Guthabenstand bei Renteneintrittsalter rechnet die
Bundesregierung für ein 2026 geborenes Kind, das vollständig von den
staatlichen Einzahlungen profitiert, aber keine zusätzlichen Beiträge einzahlt,
und mit welchem Guthabenstand wäre zu rechnen, würde das Kind
anstelle der Frühstartrente bei Geburt ein mit 1 560 Euro (also jenem Betrag,
der maximal über eine Dauer von 13 Jahren als Frühstartrente ausgezahlt
werden kann) eingerichtetes Depot erhalten?
32. Welchen Anteil der in Frage 31 erfragten Guthabendifferenz führt die
Bundesregierung auf Zinswirkungen zurück?
33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
Vorsorgende, die das möchten, in der Frühstartrente auch nachhaltig, also
in Einklang mit den Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ES-
MA, investieren können?
Berlin, den 8. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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