Koalitionsvorhaben Frühstartrente (Antwort zu Drs. 21/804)
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Koalitionsvorhaben Frühstartrente (Antwort zu Drs. 21/804)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/965
21. Wahlperiode 22.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau, Sascha
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/804 –
Koalitionsvorhaben Frühstartrente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD unter dem Stichwort „Frühstartrente“ für sechs- bis 18-Jährige, die eine
Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, monatlich 10 Euro in ein
individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes
Altersvorsorgedepot einzuzahlen (Koalitionsvertrag 2025, S. 18). Die daraus entstehenden
Erträge sollen für die private Altersvorsorge verwendet werden. Details über
die Ausgestaltung der Frühstartrente sind nicht bekannt, obwohl die
Bundesregierung hinsichtlich der Reform der privaten Altersvorsorge auf die
Frühstartrente verweist.
1. Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, der vorsieht, die
Frühstartrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen, und wenn ja, wie
sieht dieser Zeitplan konkret aus?
Die Frühstartrente soll als Element des zweiten Teils des Rentenpakets der
Bundesregierung im Herbst dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen
werden.
2. Sieht die Bundesregierung weiterhin vor, nur für Minderjährige zwischen
sechs und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung besuchen, monatlich
10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzuzahlen, und wie begründet die
Bundesregierung,
a) die Förderung nicht schon ab der Geburt beginnen zu lassen, sodass
die Erträge des Vorsorgedepots in der mittleren Frist bereits höher
ausfallen können?
b) Minderjährige unter 18 Jahren, die keine Bildungseinrichtung (mehr)
besuchen, nicht in die Frühstartrente einzubinden?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 22. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Sieht die Bundesregierung vor, die Frühstartrente zum 1. Januar 2026
für alle Berechtigten zeitgleich oder beginnend mit dem 1. Januar
2026 jährlich für diejenigen Kinder, die das sechste Lebensjahr
erreicht haben, auszurollen?
3. Sieht die Bundesregierung vor, die Frühstartrente automatisch an
Berechtigte auszuzahlen oder plant sie ein Antragsverfahren für den Erhalt der
Zahlungen?
a) Wie sollen im ersten Fall anspruchsberechtigte Personen identifiziert
werden?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, im zweiten Fall sicherzustellen,
dass alle anspruchsberechtigten Personen unabhängig von der
Fähigkeit ihrer Erziehungsberechtigten, den Antrag zu stellen, erreicht
werden?
4. Welcher Behörde soll die Anspruchsberechtigung Minderjähriger für die
Frühstartrente auf welcher Datenbasis prüfen?
5. Welche Form von Bildungseinrichtungen möchte die Bundesregierung
als Anspruchsgrundlage für die Frühstartrente anerkennen, und wie und
in welchem Turnus soll nach Ansicht der Bundesregierung der Nachweis
des Besuchs von Bildungseinrichtungen erfolgen?
6. Welche Regelung plant die Bundesregierung für den Fall einer
temporären Unterbrechung des Besuchs der Bildungseinrichtung (beispielsweise
für ein Auslandsjahr), für den Abbruch einer Ausbildung und für eine
spätere Wiederaufnahme bezüglich des Anspruchs auf Einzahlungen der
Frühstartrente?
7. Sieht die Bundesregierung vor, dass Minderjährige
Anlageentscheidungen für ihre Frühstartrente selbst treffen?
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, das Altersvorsorgedepot der
Frühstartrente offen für zusätzliche individuelle Einzahlungen zu
gestalten
a) vor Erreichen der Volljährigkeit?
b) nach Erreichen der Volljährigkeit?
9. Wenn zusätzliche individuelle Einzahlungen in die Frühstartrente
vorgesehen sind, ist eine staatliche Förderung der Eigenbeiträge vorgesehen,
und inwiefern soll eine solche staatliche Förderung abweichend von der
aktuellen Förderung der privaten Altersvorsorge gestaltet sein?
a) Sieht die Bundesregierung Mindesteigenbeträge für den Erhalt der
monatlichen Förderung der Frühstartrente nach dem Erreichen der
Volljährigkeit vor, und wie begründet sie diese?
b) Sieht die Bundesregierung eine Höchstgrenze für Eigenbeiträge in
die Frühstartrente vor nach dem Erreichen der Volljährigkeit, und wie
begründet sie diese?
10. Sieht die Bundesregierung eine staatliche Förderung für Eigenbeiträge in
die Frühstartrente nach Erreichen der Volljährigkeit vor, und wenn ja, in
welchem Umfang?
11. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit vor, Erträge aus der
Frühstartrente in eine staatlich geförderte private Altersvorsorge
(„Riesterrente“) zu übertragen?
12. Welche steuerliche Behandlung sieht die Bundesregierung für
Eigenbeiträge in die Frühstartrente vor,
a) vor Erreichen der Volljährigkeit?
b) nach Erreichen der Volljährigkeit?
13. Ist die Frühstartrente auf thesaurierende Fonds beschränkt, und wenn
nein, welcher steuerlichen Behandlung werden Ausschüttungen vor
Erreichen des Renteneintrittsalters unterliegen?
14. Welche steuerliche Behandlung sieht die Bundesregierung für die Erträge
der Frühstartrente vor?
15. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, vor dem Erreichen der
Volljährigkeit der Berechtigten staatliche Einzahlungen in die Frühstartrente auf
den Sozialleistungsbezug des Einzelnen oder der Bedarfsgemeinschaft
anzurechnen?
16. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, vor Erreichen des
Renteneintrittsalters eingezahlte Beträge als Vermögen im Fall des
Sozialleistungsbezugs anzurechnen?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, in der Auszahlungsphase der
Frühstartrente die Auszahlungsbeträge auf Grundsicherung im Alter,
Hinterbliebenenrenten oder weitere Sozialleistungen anzurechnen, und
wenn ja, plant die Bundesregierung Freibetragsregelungen für solche
Fälle?
18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile darin, die Frühstartrente in
privatwirtschaftlich verwaltete Depots einzuzahlen, und hat die
Bundesregierung einen Vergleich zu einem vorgegebenen Standardprodukt oder
einen öffentlich verwalteten Fonds als Alternative in Erwägung gezogen
(bitte begründen)?
19. Mit welchen durchschnittlichen Verwaltungskosten für die Anlage der
Frühstartrente in Altersvorsorgedepots rechnet die Bundesregierung
jeweils für
a) privatwirtschaftlich verwaltete Fonds?
b) ein staatlich vorgegebenes Standardprodukt?
c) einen öffentlich verwalteten Fonds?
20. Sieht die Bundesregierung einen Kostendeckel als Kriterium für
diejenigen Produkte vor, die für die Frühstartrente zugelassen werden?
21. Welche anderen Kriterien sieht die Bundesregierung neben der Haltefrist
bis Erreichen des Renteneintrittsalters für die Qualifikation einzelner
Produkte und Produktklassen für die Frühstartrente vor?
22. Inwiefern sieht die Bundesregierung explizite Ausschlüsse einzelner
Produktklassen für die Frühstartrente vor?
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung Umschichtungen der gewählten
Produkt- bzw. Risikoklassen über den möglichen Einzahlungszeitraum
hinweg vor, und sieht die Bundesregierung eine begrenzte Anzahl an
Umschichtungen über den Gesamtzeitraum hinweg vor?
24. Inwiefern plant die Bundesregierung, dass vor der Auszahlungsphase der
Frühstartrente eine Beratung für die Jahre während der
Auszahlungsphase vorgenommen werden soll?
25. Inwiefern plant die Bundesregierung für die Auszahlungsphase der
Frühstartrente eine Verrentung, und plant die Bundesregierung die
Wahlmöglichkeit flexibler Auszahlungspläne?
26. Mit welchen Ertragsdifferenzen der Frühstartrenten rechnet die
Bundesregierung zwischen Vollverrentung und flexiblen Auszahlungsregeln
bzw. welches Alter muss nach Schätzungen der Bundesregierung erreicht
werden, um auch im Fall einer Vollverrentung die Erträge der
Frühstartrente vollständig zu erhalten?
Die Fragen 2 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zur Ausgestaltung der
Frühstartrente zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich ist. Schlussfolgerungen
bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
27. Mit welcher Haushaltswirkung rechnet die Bundesregierung für die
Einführung der Frühstartrente in den nächsten acht Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Haushaltswirkung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
28. Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von der
vergleichsweise geringen monatlichen Einzahlungssumme der Frühstartrente ab
dem sechsten Lebensjahr im Vergleich zu einer einmalig bei Geburt
ausgezahlten, höheren Summe?
33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
Vorsorgende, die das möchten, in der Frühstartrente auch nachhaltig, also
in Einklang mit den Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht
ESMA, investieren können?
Die Fragen 28 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Schlussfolgerungen hierzu bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
29. Welche einmalig ausgezahlte Summe pro Kind entspricht der
Haushaltswirkung der Frühstartrente?
Die Haushaltswirkung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
30. Hat die Bundesregierung die von Parlamentskreisen 2021
vorgeschlagene und vom Chef der Deutschen Börse aufgegriffene Idee, jedem Kind
bei Geburt ein Depot von 4 000 Euro einzurichten, als eine Alternative
zur Frühstartrente erwogen (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rette
n-4000-euro-unser-rentensystem-was-hinter-der-idee-des-boersenchefs-st
eckt_24b5ccfc-86a2-4a9a-984b-253299966ac5.html), wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung verweist auf den Wortlaut des Koalitionsvertrages.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten.
31. Mit welchem Guthabenstand bei Renteneintrittsalter rechnet die
Bundesregierung für ein 2026 geborenes Kind, das vollständig von den
staatlichen Einzahlungen profitiert, aber keine zusätzlichen Beiträge einzahlt,
und mit welchem Guthabenstand wäre zu rechnen, würde das Kind
anstelle der Frühstartrente bei Geburt ein mit 1 560 Euro (also jenem
Betrag, der maximal über eine Dauer von 13 Jahren als Frühstartrente
ausgezahlt werden kann) eingerichtetes Depot erhalten?
32. Welchen Anteil der in Frage 31 erfragten Guthabendifferenz führt die
Bundesregierung auf Zinswirkungen zurück?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Die Renditeerwartung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung der
Frühstartrente ab. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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