Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente (Antwort zu Drs. 21/2326)
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Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente (Antwort zu Drs. 21/2326)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2557
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau,
Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/2326 –
Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Frühstart-Rente angekündigt, ab
2026 monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und
privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot für Kinder im Alter von sechs bis
18 Jahren einzuzahlen, um junge Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig
und langfristig privat für das Alter vorzusorgen.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Juli 2025
(Bundestagsdrucksache 21/965) sollte dieses Vorhaben als Bestandteil des zweiten Teils des
Rentenpakets noch im Herbst dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen
werden. Die Auszahlung wurde zum 1. Januar 2026 angekündigt. Unklar
bleibt, ob dieser Zeitplan einzuhalten ist und wie die Frühstart-Rente konkret
ausgestaltet werden soll, z. B. hinsichtlich der Zielgruppe, der Verwaltung, der
administrativen Umsetzung und der Produktauswahl. Aufgrund des Zeitplans
ist aber davon auszugehen, dass die Bundesregierung mittlerweile
detailliertere Überlegungen dazu angestellt hat.
Medienberichten zufolge wird diskutiert (vgl. z. B. www.wiwo.de/finanzen/ge
ldanlage/geldanlage-fuer-kinder-warum-die-fruehstart-rente-jetzt-fuer-streit-so
rgt/100159141.html), die Frühstart-Rente entgegen vorheriger Pläne nur noch
an Kinder des Jahrgangs 2020, also zum Zeitpunkt der Einführung
Sechsjährige, auszuzahlen, ältere Jahrgänge würden dann leer ausgehen. Außerdem wird
von Überlegungen berichtet, die Verwaltung über den Staatsfonds KENFO zu
organisieren (ebd.).
Notwendig wäre nach Ansicht der fragestellenden Fraktion sowie von
Expertinnen und Experten, die Frühstart-Rente unbürokratisch, effizient und
kostengünstig zu gestalten und insbesondere die Fehler der Riester-Rente nicht zu
wiederholen – vor allem in Bezug auf Kosten, Komplexität der Produkte und
Bürokratieaufwand. In einem Arbeitspapier des Sachverständigenrates für
Wirtschaft (Malmendier et al., 2025; das Arbeitspapier gibt die persönliche
Meinung der Autorinnen wieder und nicht notwendigerweise die des
Sachverständigenrates) wird dargelegt, wie dies zu erreichen wäre. Die
Einzahlungen sollten demnach über ein staatlich verwaltetes Standardprodukt oder in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3.
November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eine eingeschränkte Auswahl an privat verwalteten Fonds erfolgen. Weitere
wesentliche Gelingensbedingungen für die Frühstart-Rente wären nach
Ansicht von Ökonominnen und Ökonomen (vgl. z. B. ebd. und Haupt/Kerkhoff,
2025) eine einfache und transparente Produktauswahl, eine klare staatliche
Rahmensetzung für Kosten und Qualität der Produkte sowie eine Möglichkeit
der automatischen Einbeziehung für jene Kinder und deren Sorgeberechtigte,
die keine aktive Entscheidung treffen. Außerdem gelte es, eine
bürokratieärmere Lösung zur Feststellung der Anspruchsberechtigung zu finden als die
bislang vorgesehene Verknüpfung mit dem Besuch einer Bildungseinrichtung.
Nach Ansicht von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft,
Verbraucherschutz und Branche hängt der Erfolg dieses Vorhabens zudem maßgeblich
davon ab, ob es der Bundesregierung gelingt, auch die Reform der privaten
Altersvorsorge zeitnah anzugehen, damit nach Erreichen der Volljährigkeit die
Frühstart-Rente nahtlos und unbürokratisch in ein reformiertes oder
grundlegend neu aufgestelltes, staatlich gefördertes Altersvorsorgesystem übergehen
kann und die Frühstart-Rente damit insgesamt zu mehr Verbindlichkeit und
höherer Verbreitung in der privaten Altersvorsorge beiträgt.
1. Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, der einen
Kabinettsbeschluss im Herbst 2025 vorsieht, hält sie eine Auszahlung der Frühstart-
Rente ab 2026, wie angekündigt, für realisierbar, und wie sieht der
Zeitplan konkret aus?
Es wird auf den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025
verwiesen.
2. Gibt es zwischenzeitlich konkrete Pläne zu der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der staatlich
geförderten privaten Altersvorsorge, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), dass eine reformierte staatlich geförderte, private
Altersvorsorge für Menschen aller Altersgruppen, nicht nur für junge
Menschen, zeitnah verfügbar sein sollte?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ein
prioritäres Vorhaben der Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
1 verwiesen.
4. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Guthaben der
Frühstart-Rente mit Erreichen der Volljährigkeit umgegangen werden?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zur Ausgestaltung der Frühstart-
Rente zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich ist.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
5. Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung zur Verknüpfung der
Frühstart-Rente mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer sinnvollen Verknüpfung der
Frühstart-Rente und der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.
Zur Ausgestaltung ist zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frühstart-Rente automatisch an
Berechtigte auszuzahlen oder plant sie ein Antragsverfahren für den
Erhalt der Zahlungen?
a) Sollte ein Antragsverfahren vorgesehen sein, wie möchte die
Bundesregierung sicherstellen, dass alle anspruchsberechtigten Personen
erreicht werden?
b) Sollte eine automatische Einbeziehung vorgesehen sein, wie soll
diese organisiert werden?
7. Soll es Familien ermöglicht werden, zusätzliche private Einzahlungen zu
tätigen?
8. Inwiefern ist vorgesehen, dass Kinder bzw. deren Sorgeberechtigte selbst
Anlageentscheidungen treffen müssen?
9. Inwiefern ist vorgesehen, dass es eine Default-Option, z. B. ein
Standardprodukt für jene gibt, die keine Entscheidung treffen, und wie soll dieses
ausgestaltet werden?
10. Inwiefern ist vorgesehen, dass alternativ zur einer Default-Option,
diejenigen, die keine Entscheidung treffen, verpflichtet werden, ein privates
Depot zu eröffnen?
11. Welche positiven oder negativen Effekte hätte die eigenständige
Anlageentscheidung durch die Berechtigten, und welche positiven oder
negativen Effekte hätte die automatische Einbeziehung in ein Default-Produkt
aus Sicht der Bundesregierung?
12. Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die
Verwaltung der Frühstart-Rente öffentlich-rechtlich statt privatwirtschaftlich zu
organisieren (vgl. o. g. Pressebericht)?
13. Wie soll nach aktuellem Planungsstand die Verwaltung erfolgen (z. B.
öffentlich-rechtlich, privatwirtschaftlich, durch eine kombinierte
Lösung)?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anregung
aus dem Arbeitspapier von Malmendier et al. (2025), ein
„Standardprodukt als staatlich verwaltete kollektive Anlage zu organisieren und
zusätzlich eine gewisse Anzahl Fonds von privaten Anbietern zuzulassen,
die alternativ gewählt werden können“, und inwiefern erwägt sie, diesem
zu folgen (bitte begründen)?
15. Wie wäre aus Sicht der Bundesregierung bei einer privatwirtschaftlichen
Lösung die Auswahl der zugelassenen Anlageprodukte auszugestalten,
und wie und anhand welcher Kriterien würde die Qualität und Effizienz
der Produkte überprüft und sichergestellt werden?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Vorschlag aus dem Arbeitspapier von Malmendier et al. (ebd.), die
Produktauswahl nach schwedischem Vorbild über ein Ausschreibungsverfahren
zu organisieren, zieht sie diese Lösung in Erwägung, und inwiefern
erwägt sie, diesem zu folgen (bitte begründen)?
17. Welche Produktgruppen und welche Anforderungen an Produkte für die
Frühstart-Rente wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet und
festzulegen?
18. Gibt es Produktgruppen, die die Bundesregierung in Verbindung mit der
Frühstart-Rente jetzt schon ausschließt, wenn ja, welche sind das, und
warum sollen sie ausgeschlossen werden?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Vorschlag aus dem o. g. Arbeitspapier und einiger weiterer Expertinnen und
Experten, eine Kostenobergrenze für Anlageprodukte im Rahmen der
Frühstart-Rente festzulegen, und inwiefern erwägt sie, diesem zu folgen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sollten die Kosten gedeckelt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Inwiefern gibt es Überlegungen oder ist geplant, dass, entgegen früheren
Plänen, die Auszahlungen zunächst nur an Kinder des Jahrgangs 2020,
also dann Sechsjährige, erfolgen (vgl. o. g. Pressebericht)?
a) Wenn ja, würde dies nach Ansicht der Bundesregierung eine
Benachteiligung älterer Kinder im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen
bedeuten, und wie wäre diese zu rechtfertigen?
b) Wenn nein, für welche Jahrgänge soll die Frühstart-Rente ausgezahlt
werden?
c) Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die Jahre
2027 und 2028 für die Frühstart-Rente zur Verfügung zu stellen?
21. Erwägt die Bundesregierung, den Personenkreis für die Frühstart-Rente
auszuweiten und bereits ab einem früheren Lebensjahr oder über
18 Jahre hinaus auszuzahlen, und gibt es diesbezüglich Pläne seitens der
Bundesregierung (bitte begründen)?
22. Inwiefern gibt es Überlegungen oder ist geplant, die Frühstart-Rente
sozial ausgewogener auszugestalten, etwa durch einen Zuschuss zum
monatlichen Grundbetrag für Kinder aus einkommensschwachen
Haushalten?
23. Ist weiterhin vorgesehen oder bereits entschieden, dass Voraussetzung für
den Erhalt der Frühstart-Rente der Besuch einer Bildungseinrichtung in
Deutschland ist?
a) Wenn ja, wie und durch wen soll nach Auffassung der
Bundesregierung der Besuch einer Bildungseinrichtung nachgewiesen werden,
und wie häufig muss ein Nachweis erbracht werden?
b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den
Bürokratieaufwand der Nachweiserbringung ein?
c) Warum legt die Bundesregierung Wert darauf, dass die Kinder und
Jugendlichen eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen?
d) Wie will die Bundesregierung im Sinne der Chancengerechtigkeit
sicherstellen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die keinen
gradlinigen Lebenslauf haben und nicht dauerhaft eine
Bildungseinrichtung besuchen, von der Förderung nicht ausgeschlossen werden?
24. Welche weiteren Möglichkeiten der Prüfung einer
Anspruchsberechtigung sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden aktuell
innerhalb der Bundesregierung diskutiert oder in Erwägung gezogen?
25. Durch welche begleitenden Maßnahmen soll die finanzielle Bildung über
die Frühstart-Rente gestärkt werden?
Die Fragen 6 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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