Schriftliche Frage 109 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung basierend auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 109 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung basierend auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025…
Frage 109 (Sahra Mirow, Die Linke):
Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung basierend auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025, dass Kommunen und Länder im Rahmen des Infrastrukturausbaus durch den Bund keine Kompensationsflächen für naturschützenswerte Flächen mehr anbieten müssen, falls diese vom Infrastrukturausbau betroffen sein sollten, sondern diese dafür finanziellen Ausgleich erhalten, ergreifen und inwiefern ist dieses Vorhaben vereinbar mit dem „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“, in dem sich Deutschland zusammen mit der internationalen Staatengemeinschaft darauf geeinigt hat, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter effektiven Naturschutz zu stellen (vgl. www.tagesschau.de/video/video-1534266.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 19. Dezember 2025:
Der Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) wurde am 17. Dezember 2025 im Bundeskabinett beschlossen. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren beraten werden. Nach dem aktuellen Entwurf des Gesetzes ist für bestimmte Projekte eine weitgehende Gleichstellung der Ersatzzahlung mit der Realkompensation vorgesehen. Damit erweitern sich die Möglichkeiten für Vorhabenträger. Die Ersatzgeldzahlungen der im InfZuG begünstigten Infrastrukturvorhaben sollen der Sicherung sowie der gezielten Aufwertung und Entwicklung von Naturschutzflächen zu Gute kommen. Der Beschluss des Koalitionsausschusses umfasst auch die Festlegung, zeitnah ein Naturflächenbedarfsgesetz vorzulegen. Dieses soll vor allem den Flächenbedarf für eine naturschutzfachliche Aufwertung decken, der Entwicklung von bundeseinheitlichen Naturschutzstandards dienen und die ökologische Vernetzung stärken. Damit werden auch die Handlungsziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) unterstützt.
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