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Schriftliche Frage 158 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Aussage des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder, wonach Umweltschutz nicht unter dem von der Bundesregierung geplanten…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 158 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Aussage des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder, wonach Umweltschutz nicht unter dem von der Bundesregierung geplanten… Frage 158 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Aussage des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder, wonach Umweltschutz nicht unter dem von der Bundesregierung geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz leide, die Standards erhalten blieben und diese lediglich handhabbarer gemacht würden (www.instagram.com/r eel/DU3Q8qMjPdb/) mit den im Infrastruktur- Zukunftsgesetz vorgeschlagenen und offensichtlich materiellen Einschränkungen des Natur- und Umweltschutzes wie der Abschaffung der Realkompensation vereinbar, die auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen kritisiert hat, und inwiefern plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes nochmals zu überarbeiten, um der Aussage des Bundesverkehrsministers nach der Erhaltung der Umweltstandards Rechnung zu tragen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. März 2026: Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem Ziel, Bundesverkehrswege schneller zu planen und zu bauen, vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Verfahren. Das Gesetz bewegt sich im geltenden Rahmen des europäischen Umweltrechts. Das Miteinander von Umwelt und Infrastruktur wird als Teil der Daseinsvorsorge gestärkt. So wird die Sicherstellung des Umweltund Naturschutzes gewährleistet. Die Ersatzgeldzahlung wird mit der Realkompensation u. a. für Verkehrsvorhaben des Bundes gleichgestellt. Dies bedeutet, dass Vorhabenträger des Bundes Ersatzzahlungen leisten können. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird sicherstellen, dass die Ersatzgeldzahlungen aus den betroffenen Bundesvorhaben zweckgebunden und zielgerichtet in Naturschutzmaßnahmen gelenkt werden und so die Vorhabenträger des Bundes bei der Planung und Genehmigung der Verkehrsvorhaben unterstützen.

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