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Frage von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Warum hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Kabinett zugestimmt, obwohl der Wegfall des Vorrangs der Realkompensation bei Natureingriffen den Flächenmangel für Naturschutzvorhaben verschärfen würde und es bislang keinen Entwurf eines damit gekoppelten Naturflächengesetzes gibt, um dem Artensterben wirksam entgegenzuwirken sowie die EU-Wiederherstellungsverordnung erfolgreich umzusetzen (vergleiche www.naturschutz-energiewende.de/publikationen/flaechen-fuer-den-naturschutz-%E2%88%92-instrumente-ihrer-sicherung-und-akquise/)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger: Der Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Ein schneller Fortschritt bei der Modernisierung unserer Infrastruktur ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) trägt dazu bei, dass die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in die Fläche kommen. Im Fokus stehen dabei vor allem die geplanten Regelungen zur Gleichstellung des Ersatzgeldes mit der Realkompensation für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse. Das BMUKN wird dafür sorgen, dass die Ersatzgeldzahlungen aus den betroffenen Bundesvorhaben zweckgebunden und zielgerichtet in Naturschutzmaßnahmen gelenkt werden und so die Vorhabenträger des Bundes bei der Planung und Genehmigung der Vorhaben unterstützen. Mit dem geplanten Naturflächenbedarfsgesetz wird das BMUKN die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erleichtern.

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