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Schriftliche Frage 67 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Nach welchen außen- und entwicklungspolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung entschieden, dass der deutsche Botschafter in Tansania an…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 67 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Nach welchen außen- und entwicklungspolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung entschieden, dass der deutsche Botschafter in Tansania an… Frage 67 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Nach welchen außen- und entwicklungspolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung entschieden, dass der deutsche Botschafter in Tansania an der Vereidigungszeremonie der wiedergewählten Präsidentin Tansanias, Samia Suluhu Hassan, am 3. November 2025 teilnehmen wird, obwohl regionale Wahlbeobachtungsmissionen das Verfahren als nicht demokratischen Standard entsprechend eingestuft haben und das UN- Menschenrechtsbüro sowie internationale Menschenrechtsorganisationen über die Tötung zahlreicher Demonstrierender, darunter vieler junger Menschen, im Umfeld der Wahlen vom 29. Oktober 2025 berichten, und wird die Bundesregierung angesichts dieser Vorwürfe die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania sowie die Fortführung der laufenden Programme reevaluieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. Dezember 2025: Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/2979 wird verwiesen. Zudem haben die Botschafterinnen und Botschafter der EU- Mitgliedstaaten in Tansania zusammen mit Großbritannien, Kanada, Norwegen und der Schweiz in einer Stellungnahme am 5. Dezember 2025 die Tötung Demonstrierender und fehlende demokratische Standards bei den Wahlen verurteilt, zu maximaler Zurückhaltung der Sicherheitskräfte, der Freilassung aller politisch Gefangenen sowie eine transparente, inklusive Aufarbeitung der Ereignisse aufgerufen. Gemeinsam mit den EU-Partnern hat sich die Bundesregierung Anfang November 2025 dazu entschlossen, für einen Zeitraum von drei Monaten keine neuen entwicklungspolitischen Zusagen zu tätigen. Während dieses Zeitraums beobachtet sie die weiteren Entwicklungen in Tansania sehr genau und sucht fortlaufend das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung.

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