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Schriftliche Frage 46 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Amnesty International Deutschland e. V. vom 28. Mai 2025 über die sc…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 46 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Amnesty International Deutschland e. V. vom 28. Mai 2025 über die sc… Frage 46 (Deborah Düring, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Amnesty International Deutschland e. V. vom 28. Mai 2025 über die schweren Menschenrechtsverletzungen der Gruppe M23 im Ostkongo, und welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um den Druck auf Ruanda zur Beendigung der Unterstützung für die M23 zu erhöhen (www.amnesty.de/aktuell/demok ratische-republik-kongo-m23-kaempfer-foltern-to eten-zivilpersonen; www.tagesschau.de/ausland/a frika/ruanda-entwicklungshilfe-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. Juni 2025: Die Bundesregierung beobachtet die Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo weiterhin mit größter Sorge, insbesondere auch mit Blick auf Menschenrechtsverletzungen. Sie hat daher im Februar 2025 die Einrichtung eines Investigativmechanismus durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf unterstützt. Die Bundesregierung hat diese Menschenrechtsverletzungen wiederholt verurteilt und, auch gemeinsam mit Partnern, humanitäre Zugänge zur Linderung der Krise gefordert. Die Menschenrechtslage ist auch regelmäßig Thema bei Gesprächen mit ruandischen und kongolesischen Regierungsvertretern. Zudem berücksichtigt die Bundesregierung die Menschenrechtslage bei der Anpassung ihrer Entwicklungszusammenarbeit.

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