Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen
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Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4169
21. Wahlperiode 18.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Claudia Roth, Schahina Gambir,
Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Max Lucks, Boris Mijatović, Awet Tesfaiesus und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania
nach den Wahlen
Am 29. Oktober 2025 haben im Zuge der Präsidentschaftswahlen in Tansania
landesweite Proteste stattgefunden. Laut offiziellen Angaben hat die bisherige
Präsidentin Samia Suluhu Hassan die Wahl mit einer Zustimmung von 98
Prozent gewonnen. Sowohl die Opposition als auch die Afrikanische Union und
die Europäische Union bezweifeln jedoch, dass die Wahlen frei und
demokratisch waren. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Politik für Außen- und
Sicherheitspolitik hat in einem ersten Statement die Wahlen und das Verhalten
der Regierung rund um die Wahlen kritisiert (www.consilium.europa.eu/en/pres
s/press-releases/2025/11/02/tanzania-statement-by-the-high-representative-on-b
ehalf-of-the-european-union-on-the-elections-in-tanzania/?utm).
Bereits vor den Wahlen kam es in Tansania zu Gewalt und Repressionen
gegenüber der Opposition und Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern. Die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einer
„Terrorwelle“, bei der es Mordanschläge und politische Entführungen von
Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern gegeben haben soll (www.sueddeutsch
e.de/politik/afrika-tansania-wahl-proteste-li.3345359). Der Vorsitzende der
größten Oppositionspartei Chadema, Tundu Lissu, wurde im April 2025
verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt (www.europarl.europa.eu/doceo/documen
t/TA-10-2025-0095_EN.html). Bereits im Juni 2025 riefen mehrere UN-
Sonderberichterstattende die Regierung Tansanias im Kontext der anstehenden
Wahlen dazu auf, erzwungenes Verschwindenlassen von Oppositionellen,
Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und
Journalisten zu unterlassen (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzania/tanzania-j
oint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human).
Am Wahltag selbst wurde auf Demonstrierende geschossen und laut den
Vereinten Nationen sollen Hunderte Menschen getötet worden sein (www.ohchr.or
g/en/press-releases/2025/12/tanzania-un-experts-condemn-post-election-
lethalcrackdown-and-digital). Selbst in Kliniken sollen Sicherheitskräfte
eingedrungen sein und Menschen vor Ort exekutiert haben. Die Leichen sollen in
Massengräbern verscharrt worden sein (https://edition.cnn.com/2025/11/21/africa/ta
nzania-police-shooting-protesters-deadly-election-intl-invs). Die größte
Oppositionspartei Chadema erklärte, dass sie Berichte von über 1 000 Toten
gesammelt hätten, die nach den Wahlen in acht der 31 Regionen Tansanias von der
Polizei und nicht identifizierten Sicherheitskräften getötet worden seien (www.
hrw.org/news/2025/11/04/tanzania-killings-crackdown-follow-disputed-elect
ions). Diese Zahlen lassen sich nicht unabhängig bestätigen. Laut
Medienberichten wurden neben Demonstrierenden auch unbeteiligte Bürgerinnen und
Bürger Opfer der Gewalt (https://amp.dw.com/en/dw-exclusive-post-election-vi
olence-in-tanzanias-mwanza/a-75473767?fbclid=PAdGRleAPV-35leHRuA2Fl
bQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZA8xMjQwMjQ1NzQyODc0MTQAAafrhg8nIfB
yiWSeyZLfuFNfiaQkkgXbwoA1fOV1ZHpTONnmn7v-72a0WdLn9g_aem_Oi
v6UCbZMQOUU93sip61QQ). Die Regierung hatte vom 29. Oktober bis zum
3. November 2025 nächtliche Ausgangssperren verhängt sowie das Internet
und stellenweise die Stromversorgung abgeschaltet (https://afrika.info/tansania-
im-ausnahmezustand/). Journalistinnen und Journalisten wurden gezielt davon
abgehalten, über die Wahlen und die damit zusammenhängenden Proteste zu
berichten (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzania/tanzania-joint-call-to-preve
nt-a-further-deterioration-of-the-human).
Die Internetsperre führte dazu, dass zunächst wenige Berichte nach außen
drangen. Die europäische Diplomatie hat erst einen Monat später, am 4. Dezember
2025, mit einer gemeinsamen Erklärung von 16 europäischen Botschaften auf
die Ereignisse reagiert und die Freilassung aller politischen Gefangen gefordert
(https://x.com/EUinTZ/status/1996823615992631382). Das US-amerikanische
Außenministerium hat eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses zu
Tansania angekündigt (www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/202
5/12/review-of-u-s-bilateral-relationship-with-tanzania).
Die Reaktionen der Bundesregierung auf diese Ereignisse waren nach Ansicht
der Fragestellenden verhalten. Dem ersten Statement der Europäischen Union
hat sie sich nach Kenntnis der Fragestellenden nicht angeschlossen. Bis heute
gibt es keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung. Auf Nachfrage
erklärt die Bundesregierung lediglich, die weiteren Entwicklungen in Tansania
genau zu beobachten und das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der
tansanischen Regierung zu suchen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Im Gegensatz dazu hat das Europäische Parlament klar die
Gewaltanwendungen und die Verhaftung von Tundu Lissu verurteilt und seine bedingungslose
Freilassung sowie die Untersuchung der Ereignisse durch eine unabhängige
afrikanische Untersuchungskommission gefordert (www.europarl.europa.eu/new
s/en/press-room/20251120IPR31502/human-rights-violations-in-tanzania-
iranand-tunisia). Zudem haben die Ausschüsse für Außen- und Entwicklungspolitik
im Europäischen Parlament eine Resolution abgestimmt, in der sie die
Überarbeitung des Annual Action Plans für Tansania fordern, was es in dieser Form
noch nie gegeben hat (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0
314_EN.html). In Tansania hat die Resolution hohe Wellen geschlagen und
wurde von Nichtregierungsorganisationen und prodemokratischen
Aktivistinnen und Aktivisten begrüßt.
Deutschland und Tansania sind aufgrund der kolonialen Vergangenheit
miteinander verbunden. Im November 2023 besuchte Bundespräsident Dr. Frank-
Walter Steinmeier Tansania und vereinbarte mit der tansanischen Präsidentin
Samia Suluhu Hassan die verstärkte Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit.
Tansania ist auch ein zentrales Partnerland der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und Deutschland ist aktuell der größte bilaterale Geber für die
Staaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Jedoch verschärft sich in Tansania seit
Jahren die Menschenrechtslage. Die Opposition und Minderheiten werden
systematisch unterdrückt und eingeschüchtert. Es besteht die Sorge, dass sich die
repressive Situation in Tansania trotz der Kritik an den Wahlen aus dem
Ausland weiter verschlimmert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in
Tansania im Hinblick auf Freiheit, Fairness, Rechtsstaatlichkeit und den
Einklang mit internationalen demokratischen Standards?
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in
Tansania im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die landesweiten Unruhen im
Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania mit, nach den Angaben der
Oppositionspartei Chadema, mindestens 1 000 außergerichtlichen
Tötungen und über die genaue Opferzahl, und wenn ja, welche?
4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Berichten,
die darauf hindeuten, dass tansanische Sicherheitskräfte für den Umgang
mit den Demonstrierenden einen Tötungsbefehl von den zuständigen
staatlichen Behörden erhielten, und kann die Bundesregierung diese
Berichte bestätigen (www.dw.com/de/dw-exklusiv-die-t%C3 ProzentB6dlich
e-gewalt-von-tansanias-polizei/a-75523084)?
5. Hat die Bundesregierung auf die schweren Unruhen nach den Wahlen
reagiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
6. Wieso hat sich die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellenden
nicht dem ersten Statement der Europäischen Union am 2. November
2025 angeschlossen?
7. Wieso hat die Bundesregierung, trotz der Aufforderung der anderen
europäischen Staaten, nach Kenntnis der Fragestellenden nicht den
stellvertretenden Botschafter, sondern den Botschafter zur Amtseinführung der
tansanischen Präsidentin geschickt?
8. Gibt es eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den Wahlen
und den Unruhen im Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania, und
wenn nein, warum nicht?
9. Hat die Bundesregierung mit der tansanischen Regierung auf politischer
Ebene das Gespräch gesucht, und wenn nein, warum nicht?
10. Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Reaktionen von
deutschen Europaabgeordneten und dem Auswärtigen Amt auf die negativen
Entwicklungen hinsichtlich der Menschenrechte und Demokratie in
Tansania bekannt, und hat sie hierzu eine Position (www.cducsu.eu/artikel/mc
allister-eu-zusammenarbeit-mit-tansania-muss-auf-den-pruefstand)?
11. Haben die Geschehnisse rund um die Wahlen die bilateralen Beziehungen
zwischen Deutschland und Tansania beeinflusst, und wenn ja, wie?
12. Zieht die Bundesregierung allgemeine Konsequenzen aus dem Umgang
der tansanischen Regierung mit den Wahlen und Unruhen, und wenn ja,
welche?
13. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Kritik der Afrikanischen
Union, dass die Wahlen „nicht den Grundsätzen, normativen
Rahmenbedingungen und anderen internationalen Verpflichtungen und Standards der
Afrikanischen Union für demokratische Wahlen“ (www.reuters.com/worl
d/africa/african-union-election-observers-say-tanzania-polls-did-not-comp
ly-with-2025-11-05/) entsprachen, und wenn ja, wie lautet diese?
14. Führte oder führt die Bundesregierung Gespräche mit der tansanischen
Regierung über eine mögliche unabhängige und rechtsstaatliche
Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Wahlen und die Unruhen, und wenn
nein, warum nicht?
a) Wenn ja, hat die tansanische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung Konsequenzen angekündigt?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die laut
Medienberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) politischen
Gefangenen freigelassen werden sollen?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die sterblichen
Überreste der Opfer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an die Familien
zurückgegeben werden sollen?
d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Einrichtung einer
von der Afrikanischen Union geleiteten Untersuchungskommission
der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen,
und wenn ja, wie lautet diese?
e) Plant die Bundesregierung, im Falle eines unbefriedigenden
Ergebnisses der Kommission Konsequenzen daraus zu ziehen, wenn, nein,
warum nicht, und wenn ja, welche?
15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung gegenüber der tansanischen
Regierung zu einer möglichen Verfassungsänderung, wie von der
tansanischen Opposition gewünscht, dahin gehend, dass es nach politischen
Wahlen die Möglichkeit gibt, eine Klage gegen das endgültige Ergebnis
einzureichen?
16. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Ankündigung des US-
Außenministeriums, eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses zu
Tansania anzustreben, wenn ja, wie lautet diese, und hat die
Bundesregierung ggf. ähnliche Absichten?
17. Sind der Bundesregierung Reaktionen Chinas und Russlands auf die
Wahlen und Unruhen in Tansania bekannt?
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Anzeichen dafür,
dass sich Tansania aufgrund der Kritik der EU und der USA stärker
Russland und China zuwendet?
19. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Resolution des
Europäischen Parlaments vom 27. November 2025, und wenn ja, wie lautet
diese?
20. Befürwortet die Bundesregierung, wie das Europäische Parlament,
aufgrund der Geschehnisse eine mögliche Aussetzung der
entwicklungspolitischen und anderer Finanzmittel für Tansania?
a) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des
Europäischen Parlaments, Sanktionen gegen Verantwortliche in
Betracht zu ziehen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern tut
sie dies?
b) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des
Europäischen Parlaments, die direkte Unterstützung tansanischer
Behörden einzustellen und der Zivilgesellschaft, den
Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und
Journalisten bei der EU-Hilfe Vorrang einzuräumen, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, wie bringt die Bundesregierung ihre Unterstützung
zum Ausdruck?
21. Welche Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit
Tansania laufen regierungsnah und welche regierungsfern?
22. Welche Maßnahmen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und
Unterstützung der Zivilgesellschaft fördert die Bundesregierung aktuell in
Tansania?
23. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, Gelder der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Tansania einzufrieren oder an
weitere Bedingungen zu knüpfen?
a) Wenn ja, welche Gelder und in welchem Umfang sollen
zurückgehalten werden?
b) Wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich?
c) Wenn nein, warum nicht?
24. Da eines der Kernthemen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
mit Tansania die Förderung von Frieden und gesellschaftlichem
Zusammenhalt ist, insbesondere im Aktionsfeld Gute Regierungsführung,
welche Bilanz zieht die Bundesregierung hier, und welche Schlüsse zieht
sie aus der aktuellen Lage für die weitere Zusammenarbeit in diesem
Sektor?
25. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz tansanischer
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Journalistinnen und Journalisten und politisch Verfolgter, auch im Hinblick auf
mögliche Repressionen gegen im Ausland aktive Akteurinnen und Akteure,
und wenn ja, welche?
26. Inwiefern bezieht die Bundesregierung die besondere historische
Verantwortung Deutschlands gegenüber Tansania in ihre aktuelle
außenpolitische Bewertung und in ihr Handeln ein?
27. Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Bewertungn der Wahlen
in Tansania durch die Ostafrikanische Gemeinschaft und die Afrikanische
Union bekannt, und hat sie hierzu eine Position (https://taz.de/Nach-Wahl
en-in-Tansania/!6127853/)?
28. Befindet sich die Bundesregierung im Kontakt mit der Ostafrikanischen
Gemeinschaft hinsichtlich der Wahlen in Tansania?
29. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Klagen gegen die
Wahlen in Tansania, die von der tansanischen Menschenrechtsorganisation
Legal and Human Rights Centre und von zwei tansanischen Anwälten vor
dem Ostafrikanischen Gerichtshof eingereicht wurden, und wenn ja, wie
lautet diese?
Berlin, den 29. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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