polradar

Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen (Antwort zu Drs. 21/4169)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4976 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen (Antwort zu Drs. 21/4169) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4976 21. Wahlperiode 25.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Claudia Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4169 – Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Oktober 2025 haben im Zuge der Präsidentschaftswahlen in Tansania landesweite Proteste stattgefunden. Laut offiziellen Angaben hat die bisherige Präsidentin Samia Suluhu Hassan die Wahl mit einer Zustimmung von 98 Prozent gewonnen. Sowohl die Opposition als auch die Afrikanische Union und die Europäische Union bezweifeln jedoch, dass die Wahlen frei und demokratisch waren. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Politik für Außen- und Sicherheitspolitik hat in einem ersten Statement die Wahlen und das Verhalten der Regierung rund um die Wahlen kritisiert (www.consilium.europa.eu/en/pr ess/press-releases/2025/11/02/tanzania-statement-by-the-high-representative-o n-behalf-of-the-european-union-on-the-elections-in-tanzania/?utm). Bereits vor den Wahlen kam es in Tansania zu Gewalt und Repressionen gegenüber der Opposition und Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einer „Terrorwelle“, bei der es Mordanschläge und politische Entführungen von Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern gegeben haben soll (www.suedde utsche.de/politik/afrika-tansania-wahl-proteste-li.3345359). Der Vorsitzende der größten Oppositionspartei Chadema, Tundu Lissu, wurde im April 2025 verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt (www.europarl.europa.eu/doceo/d ocument/TA-10-2025-0095_EN.html). Bereits im Juni 2025 riefen mehrere UN-Sonderberichterstattende die Regierung Tansanias im Kontext der anstehenden Wahlen dazu auf, erzwungenes Verschwindenlassen von Oppositionellen, Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und Journalisten zu unterlassen (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzani a/tanzania-joint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human). Am Wahltag selbst wurde auf Demonstrierende geschossen und laut den Vereinten Nationen sollen Hunderte Menschen getötet worden sein (www.ohchr.o rg/en/press-releases/2025/12/tanzania-un-experts-condemn-post-election-letha l-crackdown-and-digital). Selbst in Kliniken sollen Sicherheitskräfte eingedrungen sein und Menschen vor Ort exekutiert haben. Die Leichen sollen in Massengräbern verscharrt worden sein (https://edition.cnn.com/2025/11/21/afr ica/tanzania-police-shooting-protesters-deadly-election-intl-invs). Die größte Oppositionspartei Chadema erklärte, dass sie Berichte von über 1 000 Toten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gesammelt hätten, die nach den Wahlen in acht der 31 Regionen Tansanias von der Polizei und nicht identifizierten Sicherheitskräften getötet worden seien (www.hrw.org/news/2025/11/04/tanzania-killings-crackdown-follow-dis puted-elections). Diese Zahlen lassen sich nicht unabhängig bestätigen. Laut Medienberichten wurden neben Demonstrierenden auch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger Opfer der Gewalt (https://amp.dw.com/en/dw-exclusive-post- election-violence-in-tanzanias-mwanza/a-75473767?fbclid=PAdGRleAPV-35 leHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZA8xMjQwMjQ1NzQyODc0MTQA Aafrhg8nIfByiWSeyZLfuFNfiaQkkgXbwoA1fOV1ZHpTONnmn7v-72a0Wd Ln9g_aem_Oiv6UCbZMQOUU93sip61QQ). Die Regierung hatte vom 29. Oktober bis zum 3. November 2025 nächtliche Ausgangssperren verhängt sowie das Internet und stellenweise die Stromversorgung abgeschaltet (https:// afrika.info/tansania-im-ausnahmezustand/). Journalistinnen und Journalisten wurden gezielt davon abgehalten, über die Wahlen und die damit zusammenhängenden Proteste zu berichten (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzania/tan zania-joint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human). Die Internetsperre führte dazu, dass zunächst wenige Berichte nach außen drangen. Die europäische Diplomatie hat erst einen Monat später, am 4. Dezember 2025, mit einer gemeinsamen Erklärung von 16 europäischen Botschaften auf die Ereignisse reagiert und die Freilassung aller politischen Gefangen gefordert (https://x.com/EUinTZ/status/1996823615992631382). Das US-amerikanische Außenministerium hat eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses zu Tansania angekündigt (www.state.gov/releases/office-of-t he-spokesperson/2025/12/review-of-u-s-bilateral-relationship-with-tanzania). Die Reaktionen der Bundesregierung auf diese Ereignisse waren nach Ansicht der Fragestellenden verhalten. Dem ersten Statement der Europäischen Union hat sie sich nach Kenntnis der Fragestellenden nicht angeschlossen. Bis heute gibt es keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung. Auf Nachfrage erklärt die Bundesregierung lediglich, die weiteren Entwicklungen in Tansania genau zu beobachten und das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung zu suchen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/2876). Im Gegensatz dazu hat das Europäische Parlament klar die Gewaltanwendungen und die Verhaftung von Tundu Lissu verurteilt und seine bedingungslose Freilassung sowie die Untersuchung der Ereignisse durch eine unabhängige afrikanische Untersuchungskommission gefordert (www.europarl.europa.eu/n ews/en/press-room/20251120IPR31502/human-rights-violations-in-tanzania-ir an-and-tunisia). Zudem haben die Ausschüsse für Außen- und Entwicklungspolitik im Europäischen Parlament eine Resolution abgestimmt, in der sie die Überarbeitung des Annual Action Plans für Tansania fordern, was es in dieser Form noch nie gegeben hat (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-1 0-2025-0314_EN.html). In Tansania hat die Resolution hohe Wellen geschlagen und wurde von Nichtregierungsorganisationen und prodemokratischen Aktivistinnen und Aktivisten begrüßt. Deutschland und Tansania sind aufgrund der kolonialen Vergangenheit miteinander verbunden. Im November 2023 besuchte Bundespräsident Dr. Frank- Walter Steinmeier Tansania und vereinbarte mit der tansanischen Präsidentin Samia Suluhu Hassan die verstärkte Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit. Tansania ist auch ein zentrales Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Deutschland ist aktuell der größte bilaterale Geber für die Staaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Jedoch verschärft sich in Tansania seit Jahren die Menschenrechtslage. Die Opposition und Minderheiten werden systematisch unterdrückt und eingeschüchtert. Es besteht die Sorge, dass sich die repressive Situation in Tansania trotz der Kritik an den Wahlen aus dem Ausland weiter verschlimmert.  1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in Tansania im Hinblick auf Freiheit, Fairness, Rechtsstaatlichkeit und den Einklang mit internationalen demokratischen Standards? Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat ihr Statement vom 2. November 2025 im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten abgegeben. Die Bundesregierung hat dieses Statement vollumfänglich unterstützt. Sie verweist zudem auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten Ulle Schauws auf Bundestagsdrucksache 21/2876. Ihre Haltung hat die Bundesregierung im Statement der Botschafterinnen und Botschafter der Europäischen Union ihrer in Tansania vertretenen Mitgliedstaaten sowie Großbritanniens, Kanadas, Norwegens und der Schweiz vom 5. Dezember 2025 in Daressalam unterstrichen. Die Bundesregierung steht im Austausch mit der tansanischen Regierung. Dabei formuliert sie gegenüber Regierungsvertretern deutlich ihre Erwartung an die unabhängige Aufarbeitung des Wahlprozesses, der Gewalt um den Wahltag und die Untersuchung von Fällen der Verschleppung sowie an die Freilassung willkürlich Festgenommener. Die Bundesregierung nimmt erste Schritte der tansanischen Regierung auf diesem Weg zur Kenntnis, wonach eine Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Gewalt um den Wahltag eingesetzt worden ist. Deren Abschlussbericht steht aus. Die Bundesregierung hat zudem die Ankündigung der tansanischen Regierung zur Kenntnis genommen, eine nationale Versöhnungskommission einzurichten.  2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in Tansania im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 in Verbindung mit dem von der Bundesregierung unterstützten Statement des VN-Hochkommissars für Menschenrechte, Volker Türk, vom 11. November 2025 verwiesen (abrufbar unter: www.ohc hr.org/en/press-releases/2025/11/tanzania-election-related-killings-and-other-vi olations-must-be-investigated).  3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die landesweiten Unruhen im Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania mit, nach den Angaben der Oppositionspartei Chadema, mindestens 1 000 außergerichtlichen Tötungen und über die genaue Opferzahl, und wenn ja, welche? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten Ulle Schauws auf Bundestagsdrucksache 21/2876 wird verwiesen. In seinem Statement vom 11. November spricht der VN-Hochkommissar für Menschenrechte von hunderten Getöteten. Darüber hinausgehende eigene Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.  4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Berichten, die darauf hindeuten, dass tansanische Sicherheitskräfte für den Umgang mit den Demonstrierenden einen Tötungsbefehl von den zuständigen staatlichen Behörden erhielten, und kann die Bundesregierung diese Berichte bestätigen (www.dw.com/de/dw-exklusiv-die-t%C3 ProzentB6dlic he-gewalt-von-tansanias-polizei/a-75523084)? Der Bundesregierung sind die Berichte bekannt. Ihr liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor.  5. Hat die Bundesregierung auf die schweren Unruhen nach den Wahlen reagiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  6. Wieso hat sich die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellenden nicht dem ersten Statement der Europäischen Union am 2. November 2025 angeschlossen? Die Bundesregierung hat das in der Fragestellung genannte Statement der Europäischen Union (EU) vollumfänglich unterstützt.  7. Wieso hat die Bundesregierung, trotz der Aufforderung der anderen europäischen Staaten, nach Kenntnis der Fragestellenden nicht den stellvertretenden Botschafter, sondern den Botschafter zur Amtseinführung der tansanischen Präsidentin geschickt? An der Amtseinführung in Dodoma am 3. November 2025 haben die in Tansania vertretenen Botschaften der EU und westlicher Partner auf Ebene Botschafter/Botschafterin beziehungsweise Stellvertreter/Stellvertreterin teilgenommen. Eine Absprache im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.  8. Gibt es eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den Wahlen und den Unruhen im Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania, und wenn nein, warum nicht? Neben dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Statement gab es keine weiteren Stellungnahmen der Bundesregierung.  9. Hat die Bundesregierung mit der tansanischen Regierung auf politischer Ebene das Gespräch gesucht, und wenn nein, warum nicht? Im EU-Kreis fanden auf Botschafterebene vor und nach den Wahlen Gespräche mit dem tansanischen Außenminister Mahmoud Thabit Kombo in Daressalam und in Brüssel auf Ebene der Botschafter des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) statt. 10. Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Reaktionen von deutschen Europaabgeordneten und dem Auswärtigen Amt auf die negativen Entwicklungen hinsichtlich der Menschenrechte und Demokratie in Tansania bekannt, und hat sie hierzu eine Position (www.cducsu.eu/artikel/m callister-eu-zusammenarbeit-mit-tansania-muss-auf-den-pruefstand)? Die Reaktionen deutscher Europaabgeordneter sind der Bundesregierung bekannt. Sie verweist auf die Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments und seiner gewählten Abgeordneten. 11. Haben die Geschehnisse rund um die Wahlen die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Tansania beeinflusst, und wenn ja, wie? 12. Zieht die Bundesregierung allgemeine Konsequenzen aus dem Umgang der tansanischen Regierung mit den Wahlen und Unruhen, und wenn ja, welche? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 23 verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Kritik der Afrikanischen Union, dass die Wahlen „nicht den Grundsätzen, normativen Rahmenbedingungen und anderen internationalen Verpflichtungen und Standards der Afrikanischen Union für demokratische Wahlen“ (www.reuter s.com/world/africa/african-union-election-observers-say-tanzania-polls-d id-not-comply-with-2025-11-05/) entsprachen, und wenn ja, wie lautet diese? Der Bundesregierung sind der vorläufige Bericht der Wahlbeobachtungsmission der Afrikanischen Union (AU) vom 5. November 2025 und die darin enthaltene Kritik bekannt. Sie begrüßt, dass die AU-Wahlbeobachtungsmission im Gegensatz zu den Wahlen 2020 zu den Beobachtungen 2025 einen Bericht veröffentlicht hat. Der Abschlussbericht der Mission steht nach Kenntnis der Bundesregierung noch aus. Die Bundesregierung verweist auch auf das Statement der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. November 2025 im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, wonach die EU sehr besorgt ist über die Vorfälle, die sich über den gesamten Wahltag erstreckten, einschließlich Gewalt, Internetabschaltung und Berichte über Unregelmäßigkeiten beim Wahlprozess. 14. Führte oder führt die Bundesregierung Gespräche mit der tansanischen Regierung über eine mögliche unabhängige und rechtsstaatliche Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Wahlen und die Unruhen, und wenn nein, warum nicht? a) Wenn ja, hat die tansanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Konsequenzen angekündigt? Die Fragen 14 und 14a werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 9 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat die Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Gewalt um den Wahltag und die Ankündigung der tansanischen Regierung, eine nationale Versöhnungskommission einzurichten, zur Kenntnis genommen. b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die laut Medienberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) politischen Gefangenen freigelassen werden sollen? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die sterblichen Überreste der Opfer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an die Familien zurückgegeben werden sollen? Die Fragen 14b und 14c werden zusammen beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor. d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Einrichtung einer von der Afrikanischen Union geleiteten Untersuchungskommission der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen, und wenn ja, wie lautet diese? e) Plant die Bundesregierung, im Falle eines unbefriedigenden Ergebnisses der Kommission Konsequenzen daraus zu ziehen, wenn, nein, warum nicht, und wenn ja, welche? Die Fragen 14d und 14e werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt einen innerafrikanischen Dialog mit Tansania zum Thema der Wahlen vom 29. Oktober 2025. Eine von der Afrikanischen Union geleitete Untersuchungskommission existiert nach Kenntnis der Bundesregierung nicht und ist auch nicht geplant. 15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung gegenüber der tansanischen Regierung zu einer möglichen Verfassungsänderung, wie von der tansanischen Opposition gewünscht, dahin gehend, dass es nach politischen Wahlen die Möglichkeit gibt, eine Klage gegen das endgültige Ergebnis einzureichen? Die Entscheidung über eine Verfassungsänderung obliegt dem Parlament Tansanias. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Völkerrechte hat am 6. März 2026 entschieden, dass Tansania seine Verfassung ändern muss, damit Gerichte die Ergebnisse von Präsidentschaftswahlen prüfen und Wahlklagen zulassen können. 16. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Ankündigung des US- Außenministeriums, eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses zu Tansania anzustreben, wenn ja, wie lautet diese, und hat die Bundesregierung ggf. ähnliche Absichten? Die Äußerungen der US-Regierung sind der Bundesregierung bekannt. Zur entwicklungspolitischen Reaktion, zunächst keine Neuzusagen zu tätigen, verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 23. 17. Sind der Bundesregierung Reaktionen Chinas und Russlands auf die Wahlen und Unruhen in Tansania bekannt? Die Bundesregierung verweist auf das presseöffentliche Treffen der tansanischen Staatspräsidentin Samia Hassan mit dem Sondergesandten des russischen Präsidenten Sergei Kiriyenko am 6. November 2025 in Dodoma und das Gratulationstelegramm von Staatspräsident Wladimir Putin an die tansanische Präsidentin. Am Rande des Russland-Afrika-Treffens am 19. Dezember 2025 in Kairo gratulierte der russische Außenminister seinem tansanischen Counterpart zur Ernennung und begrüßte die Ergebnisse der Parlamentswahlen. Die Bundesregierung verweist zudem auf die Äußerungen der chinesischen Regierung im Rahmen des Treffens von Staatspräsidentin Samia Hassan mit dem chinesischen Außenminister Wang Yi in Daressalam am 9. und 10. Januar 2026. 18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Anzeichen dafür, dass sich Tansania aufgrund der Kritik der EU und der USA stärker Russland und China zuwendet? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das Engagement Chinas und Russlands in Tansania – wie auch in Afrika insgesamt – beobachtet die Bundesregierung sehr genau. 19. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Resolution des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 20. Befürwortet die Bundesregierung, wie das Europäische Parlament, aufgrund der Geschehnisse eine mögliche Aussetzung der entwicklungspolitischen und anderer Finanzmittel für Tansania? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. a) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, Sanktionen gegen Verantwortliche in Betracht zu ziehen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern tut sie dies? Die Bundesregierung hat die Forderung des Europäischen Parlaments zur Kenntnis genommen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit keine EU-Sanktionen im Sinne der Fragestellung geplant. b) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, die direkte Unterstützung tansanischer Behörden einzustellen und der Zivilgesellschaft, den Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und Journalisten bei der EU-Hilfe Vorrang einzuräumen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie bringt die Bundesregierung ihre Unterstützung zum Ausdruck? Die Generaldirektion Internationale Partnerschaften der EU hat am 20. November 2025 eine Überprüfung und erneute Vorlage des EU Annual Action Plans für 2025 angekündigt. Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments finden Eingang in die Überprüfung. Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt das Vorgehen. 21. Welche Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Tansania laufen regierungsnah und welche regierungsfern? Projekte der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden in der Regel über die Durchführungsorganisationen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW gemeinsam mit den fachlich zuständigen tansanischen Regierungsinstitutionen vereinbart und umgesetzt. Die Bundesregierung führt zudem regelmäßig Konsultationsformate zur Zusammenarbeit durch, die aufgrund der Wahlen und der Ereignisse im Nachgang aktuell noch ausgesetzt sind. Zudem ist auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine regierungsferne Umsetzung möglich und wichtige Praxis. Beispielsweise fördert die Bundesregierung auch im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit zivilgesellschaftliche Organisationen. Zusätzlich fördert die Bundesregierung im Rahmen der nicht-staatlichen Zusammenarbeit Vorhaben der politischen Stiftungen, Kirchen, Zivilgesellschaft, Kommunen, privater Träger und Privatwirtschaft, die überwiegend auf die direkte Zusammenarbeit zwischen der deutschen Zivilgesellschaft bzw. Wirtschaft und der im Partnerland abzielen. 22. Welche Maßnahmen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung der Zivilgesellschaft fördert die Bundesregierung aktuell in Tansania? Die Bundesregierung fördert aktuell Maßnahmen in Tansania in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft v. a. über Programme zur Verbesserung des Zugangs zu Recht, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im staatlichen Finanzwesen und zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Gewalt. Dabei arbeitet sie sowohl mit staatlichen Akteuren, beispielsweise im Justizwesen und im Gemeinde- und Gesundheitswesen, sowie mit der Zivilgesellschaft zusammen. 23. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, Gelder der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Tansania einzufrieren oder an weitere Bedingungen zu knüpfen? a) Wenn ja, welche Gelder und in welchem Umfang sollen zurückgehalten werden? b) Wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 23 bis 23c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung stimmt sich in Bezug auf die entwicklungspolitische Reaktion im EU-Kreis ab. Mitte November 2025 verständigten sich die EU- Geber, darunter auch die Bundesregierung, darauf, zunächst keine Neuzusagen zu tätigen. Die Höhe der für 2026 geplanten Neuzusagen wird aktuell überprüft. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird in den nächsten Monaten den kritischen Dialog mit der tansanischen Regierung suchen und dabei weiterhin auf transparente Aufklärung drängen. In die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit werden Faktoren wie die massiven Bedarfe bei der Armutsbekämpfung, die hohe Bedeutung des Landes für den globalen Biodiversitätsschutz, der Schutz der Menschenrechte und Zugang zu Recht sowie geostrategische und wirtschaftliche Interessen Deutschlands einfließen. 24. Da eines der Kernthemen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Tansania die Förderung von Frieden und gesellschaftlichem Zusammenhalt ist, insbesondere im Aktionsfeld Gute Regierungsführung, welche Bilanz zieht die Bundesregierung hier, und welche Schlüsse zieht sie aus der aktuellen Lage für die weitere Zusammenarbeit in diesem Sektor? Im Aktionsfeld Gute Regierungsführung fördert die Bundesregierung aktuell Maßnahmen in Tansania in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft v. a. über Programme zur Verbesserung des Zugangs zu Recht, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im staatlichen Finanzwesen und zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Gewalt. So wurde beispielsweise mit Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein landesweites digitales Einnahmesystem für lokale Steuern in allen 184 kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Festland von Tansania eingeführt, um Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltung zu stärken. Dadurch stiegen die Eigeneinnahmen in den direkt von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Kommunen um 95 Prozent in den Jahren 2020–2024. Diese Zusammenarbeit zur Stärkung von Verantwortlichkeit, Gerechtigkeit und Transparenz staatlichen Handelns bleibt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Lage weiterhin wichtig. 25. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz tansanischer Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten und politisch Verfolgter, auch im Hinblick auf mögliche Repressionen gegen im Ausland aktive Akteurinnen und Akteure, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung finanziert Schutzprogramme zugunsten der genannten Personengruppen, die etwa im Rahmen der von der Bundesregierung finanzierten Elisabeth-Selbert-Initiative und Hannah-Arendt-Initiative unterstützt werden können. Die Bundesregierung steht in Deutschland lebenden Betroffenen von transnationaler Repression als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein entsprechendes Angebot nebst Erreichbarkeit findet sich auf der Webseite des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Zusätzlich werden durch die Polizeien der Länder bei Vorliegen von Erkenntnissen über mögliche Aktivitäten staatlicher Stellen zum Nachteil in Deutschland aufhältiger ausländischer Staatsangehöriger im Einzelfall Sensibilisierungsgespräche geführt. Grundsätzlich besteht für Betroffene jederzeit die Möglichkeit mit jeder örtlichen Polizei Kontakt aufzunehmen. 26. Inwiefern bezieht die Bundesregierung die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Tansania in ihre aktuelle außenpolitische Bewertung und in ihr Handeln ein? Die koloniale Vergangenheit, sowie die historische Verantwortung Deutschlands, sind wichtiger Bezugspunkt der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Tansania. 27. Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Bewertungn der Wahlen in Tansania durch die Ostafrikanische Gemeinschaft und die Afrikanische Union bekannt, und hat sie hierzu eine Position (https://taz.de/Nach- Wahlen-in-Tansania/!6127853/)? Die Äußerungen der AU und einzelner Regionalorganisationen sind der Bundesregierung bekannt. Sie unterstützt einen innerafrikanischen Dialog mit Tansania zum Thema der Wahlen vom 29. Oktober 2025. Im Übrigen verweist sie auf ihre Antwort zu Frage 13. 28. Befindet sich die Bundesregierung im Kontakt mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft hinsichtlich der Wahlen in Tansania? Die Bundesregierung steht über die Deutsche Botschaft in Daressalam im regelmäßigen Austausch mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft. 29. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Klagen gegen die Wahlen in Tansania, die von der tansanischen Menschenrechtsorganisation Legal and Human Rights Centre und von zwei tansanischen Anwälten vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof eingereicht wurden, und wenn ja, wie lautet diese? Den Klagenden steht der Rechtsweg offen. Die Bundesregierung verweist auf die Rechtsprechung des Ostafrikanischen Gerichtshofs vom 6. März 2026 zu den genannten Fällen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen