Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen (Antwort zu Drs. 21/4169)
Text
Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen (Antwort zu Drs. 21/4169)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4976
21. Wahlperiode 25.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Claudia
Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4169 –
Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania
nach den Wahlen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. Oktober 2025 haben im Zuge der Präsidentschaftswahlen in Tansania
landesweite Proteste stattgefunden. Laut offiziellen Angaben hat die bisherige
Präsidentin Samia Suluhu Hassan die Wahl mit einer Zustimmung von 98
Prozent gewonnen. Sowohl die Opposition als auch die Afrikanische Union und
die Europäische Union bezweifeln jedoch, dass die Wahlen frei und
demokratisch waren. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Politik für Außen- und
Sicherheitspolitik hat in einem ersten Statement die Wahlen und das Verhalten
der Regierung rund um die Wahlen kritisiert (www.consilium.europa.eu/en/pr
ess/press-releases/2025/11/02/tanzania-statement-by-the-high-representative-o
n-behalf-of-the-european-union-on-the-elections-in-tanzania/?utm).
Bereits vor den Wahlen kam es in Tansania zu Gewalt und Repressionen
gegenüber der Opposition und Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einer
„Terrorwelle“, bei der es Mordanschläge und politische Entführungen von
Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern gegeben haben soll (www.suedde
utsche.de/politik/afrika-tansania-wahl-proteste-li.3345359). Der Vorsitzende
der größten Oppositionspartei Chadema, Tundu Lissu, wurde im April 2025
verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt (www.europarl.europa.eu/doceo/d
ocument/TA-10-2025-0095_EN.html). Bereits im Juni 2025 riefen mehrere
UN-Sonderberichterstattende die Regierung Tansanias im Kontext der
anstehenden Wahlen dazu auf, erzwungenes Verschwindenlassen von
Oppositionellen, Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern,
Journalistinnen und Journalisten zu unterlassen (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzani
a/tanzania-joint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human).
Am Wahltag selbst wurde auf Demonstrierende geschossen und laut den
Vereinten Nationen sollen Hunderte Menschen getötet worden sein (www.ohchr.o
rg/en/press-releases/2025/12/tanzania-un-experts-condemn-post-election-letha
l-crackdown-and-digital). Selbst in Kliniken sollen Sicherheitskräfte
eingedrungen sein und Menschen vor Ort exekutiert haben. Die Leichen sollen in
Massengräbern verscharrt worden sein (https://edition.cnn.com/2025/11/21/afr
ica/tanzania-police-shooting-protesters-deadly-election-intl-invs). Die größte
Oppositionspartei Chadema erklärte, dass sie Berichte von über 1 000 Toten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 25. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gesammelt hätten, die nach den Wahlen in acht der 31 Regionen Tansanias
von der Polizei und nicht identifizierten Sicherheitskräften getötet worden
seien (www.hrw.org/news/2025/11/04/tanzania-killings-crackdown-follow-dis
puted-elections). Diese Zahlen lassen sich nicht unabhängig bestätigen. Laut
Medienberichten wurden neben Demonstrierenden auch unbeteiligte
Bürgerinnen und Bürger Opfer der Gewalt (https://amp.dw.com/en/dw-exclusive-post-
election-violence-in-tanzanias-mwanza/a-75473767?fbclid=PAdGRleAPV-35
leHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZA8xMjQwMjQ1NzQyODc0MTQA
Aafrhg8nIfByiWSeyZLfuFNfiaQkkgXbwoA1fOV1ZHpTONnmn7v-72a0Wd
Ln9g_aem_Oiv6UCbZMQOUU93sip61QQ). Die Regierung hatte vom
29. Oktober bis zum 3. November 2025 nächtliche Ausgangssperren verhängt
sowie das Internet und stellenweise die Stromversorgung abgeschaltet (https://
afrika.info/tansania-im-ausnahmezustand/). Journalistinnen und Journalisten
wurden gezielt davon abgehalten, über die Wahlen und die damit
zusammenhängenden Proteste zu berichten (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzania/tan
zania-joint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human).
Die Internetsperre führte dazu, dass zunächst wenige Berichte nach außen
drangen. Die europäische Diplomatie hat erst einen Monat später, am 4.
Dezember 2025, mit einer gemeinsamen Erklärung von 16 europäischen
Botschaften auf die Ereignisse reagiert und die Freilassung aller politischen
Gefangen gefordert (https://x.com/EUinTZ/status/1996823615992631382). Das
US-amerikanische Außenministerium hat eine grundsätzliche Überprüfung
des Verhältnisses zu Tansania angekündigt (www.state.gov/releases/office-of-t
he-spokesperson/2025/12/review-of-u-s-bilateral-relationship-with-tanzania).
Die Reaktionen der Bundesregierung auf diese Ereignisse waren nach Ansicht
der Fragestellenden verhalten. Dem ersten Statement der Europäischen Union
hat sie sich nach Kenntnis der Fragestellenden nicht angeschlossen. Bis heute
gibt es keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung. Auf Nachfrage
erklärt die Bundesregierung lediglich, die weiteren Entwicklungen in Tansania
genau zu beobachten und das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der
tansanischen Regierung zu suchen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Im Gegensatz dazu hat das Europäische Parlament klar die
Gewaltanwendungen und die Verhaftung von Tundu Lissu verurteilt und seine bedingungslose
Freilassung sowie die Untersuchung der Ereignisse durch eine unabhängige
afrikanische Untersuchungskommission gefordert (www.europarl.europa.eu/n
ews/en/press-room/20251120IPR31502/human-rights-violations-in-tanzania-ir
an-and-tunisia). Zudem haben die Ausschüsse für Außen- und
Entwicklungspolitik im Europäischen Parlament eine Resolution abgestimmt, in der sie die
Überarbeitung des Annual Action Plans für Tansania fordern, was es in dieser
Form noch nie gegeben hat (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-1
0-2025-0314_EN.html). In Tansania hat die Resolution hohe Wellen
geschlagen und wurde von Nichtregierungsorganisationen und prodemokratischen
Aktivistinnen und Aktivisten begrüßt.
Deutschland und Tansania sind aufgrund der kolonialen Vergangenheit
miteinander verbunden. Im November 2023 besuchte Bundespräsident Dr. Frank-
Walter Steinmeier Tansania und vereinbarte mit der tansanischen Präsidentin
Samia Suluhu Hassan die verstärkte Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit.
Tansania ist auch ein zentrales Partnerland der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und Deutschland ist aktuell der größte bilaterale Geber für die
Staaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Jedoch verschärft sich in Tansania seit
Jahren die Menschenrechtslage. Die Opposition und Minderheiten werden
systematisch unterdrückt und eingeschüchtert. Es besteht die Sorge, dass sich
die repressive Situation in Tansania trotz der Kritik an den Wahlen aus dem
Ausland weiter verschlimmert.
1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in
Tansania im Hinblick auf Freiheit, Fairness, Rechtsstaatlichkeit und den
Einklang mit internationalen demokratischen Standards?
Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und
Sicherheitspolitik hat ihr Statement vom 2. November 2025 im Namen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten abgegeben. Die Bundesregierung hat dieses Statement
vollumfänglich unterstützt. Sie verweist zudem auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 38 der Abgeordneten Ulle Schauws auf Bundestagsdrucksache 21/2876.
Ihre Haltung hat die Bundesregierung im Statement der Botschafterinnen und
Botschafter der Europäischen Union ihrer in Tansania vertretenen
Mitgliedstaaten sowie Großbritanniens, Kanadas, Norwegens und der Schweiz vom 5.
Dezember 2025 in Daressalam unterstrichen.
Die Bundesregierung steht im Austausch mit der tansanischen Regierung.
Dabei formuliert sie gegenüber Regierungsvertretern deutlich ihre Erwartung an
die unabhängige Aufarbeitung des Wahlprozesses, der Gewalt um den Wahltag
und die Untersuchung von Fällen der Verschleppung sowie an die Freilassung
willkürlich Festgenommener.
Die Bundesregierung nimmt erste Schritte der tansanischen Regierung auf
diesem Weg zur Kenntnis, wonach eine Untersuchungskommission zur
Aufarbeitung der Gewalt um den Wahltag eingesetzt worden ist. Deren
Abschlussbericht steht aus. Die Bundesregierung hat zudem die Ankündigung der
tansanischen Regierung zur Kenntnis genommen, eine nationale
Versöhnungskommission einzurichten.
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in
Tansania im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 in Verbindung mit dem von der
Bundesregierung unterstützten Statement des VN-Hochkommissars für
Menschenrechte, Volker Türk, vom 11. November 2025 verwiesen (abrufbar unter: www.ohc
hr.org/en/press-releases/2025/11/tanzania-election-related-killings-and-other-vi
olations-must-be-investigated).
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die landesweiten Unruhen im
Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania mit, nach den Angaben der
Oppositionspartei Chadema, mindestens 1 000 außergerichtlichen
Tötungen und über die genaue Opferzahl, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der
Abgeordneten Ulle Schauws auf Bundestagsdrucksache 21/2876 wird verwiesen. In
seinem Statement vom 11. November spricht der VN-Hochkommissar für
Menschenrechte von hunderten Getöteten. Darüber hinausgehende eigene
Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Berichten,
die darauf hindeuten, dass tansanische Sicherheitskräfte für den Umgang
mit den Demonstrierenden einen Tötungsbefehl von den zuständigen
staatlichen Behörden erhielten, und kann die Bundesregierung diese
Berichte bestätigen (www.dw.com/de/dw-exklusiv-die-t%C3 ProzentB6dlic
he-gewalt-von-tansanias-polizei/a-75523084)?
Der Bundesregierung sind die Berichte bekannt. Ihr liegen keine eigenen
Erkenntnisse dazu vor.
5. Hat die Bundesregierung auf die schweren Unruhen nach den Wahlen
reagiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Wieso hat sich die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellenden
nicht dem ersten Statement der Europäischen Union am 2. November
2025 angeschlossen?
Die Bundesregierung hat das in der Fragestellung genannte Statement der
Europäischen Union (EU) vollumfänglich unterstützt.
7. Wieso hat die Bundesregierung, trotz der Aufforderung der anderen
europäischen Staaten, nach Kenntnis der Fragestellenden nicht den
stellvertretenden Botschafter, sondern den Botschafter zur Amtseinführung der
tansanischen Präsidentin geschickt?
An der Amtseinführung in Dodoma am 3. November 2025 haben die in
Tansania vertretenen Botschaften der EU und westlicher Partner auf Ebene
Botschafter/Botschafterin beziehungsweise Stellvertreter/Stellvertreterin teilgenommen.
Eine Absprache im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
8. Gibt es eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den
Wahlen und den Unruhen im Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania,
und wenn nein, warum nicht?
Neben dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Statement gab es keine
weiteren Stellungnahmen der Bundesregierung.
9. Hat die Bundesregierung mit der tansanischen Regierung auf politischer
Ebene das Gespräch gesucht, und wenn nein, warum nicht?
Im EU-Kreis fanden auf Botschafterebene vor und nach den Wahlen Gespräche
mit dem tansanischen Außenminister Mahmoud Thabit Kombo in Daressalam
und in Brüssel auf Ebene der Botschafter des Politischen und
Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) statt.
10. Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Reaktionen von
deutschen Europaabgeordneten und dem Auswärtigen Amt auf die negativen
Entwicklungen hinsichtlich der Menschenrechte und Demokratie in
Tansania bekannt, und hat sie hierzu eine Position (www.cducsu.eu/artikel/m
callister-eu-zusammenarbeit-mit-tansania-muss-auf-den-pruefstand)?
Die Reaktionen deutscher Europaabgeordneter sind der Bundesregierung
bekannt. Sie verweist auf die Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments und
seiner gewählten Abgeordneten.
11. Haben die Geschehnisse rund um die Wahlen die bilateralen
Beziehungen zwischen Deutschland und Tansania beeinflusst, und wenn ja, wie?
12. Zieht die Bundesregierung allgemeine Konsequenzen aus dem Umgang
der tansanischen Regierung mit den Wahlen und Unruhen, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 23 verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Kritik der
Afrikanischen Union, dass die Wahlen „nicht den Grundsätzen, normativen
Rahmenbedingungen und anderen internationalen Verpflichtungen und
Standards der Afrikanischen Union für demokratische Wahlen“ (www.reuter
s.com/world/africa/african-union-election-observers-say-tanzania-polls-d
id-not-comply-with-2025-11-05/) entsprachen, und wenn ja, wie lautet
diese?
Der Bundesregierung sind der vorläufige Bericht der
Wahlbeobachtungsmission der Afrikanischen Union (AU) vom 5. November 2025 und die darin
enthaltene Kritik bekannt. Sie begrüßt, dass die AU-Wahlbeobachtungsmission im
Gegensatz zu den Wahlen 2020 zu den Beobachtungen 2025 einen Bericht
veröffentlicht hat. Der Abschlussbericht der Mission steht nach Kenntnis der
Bundesregierung noch aus.
Die Bundesregierung verweist auch auf das Statement der Hohen Vertreterin
der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. November
2025 im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, wonach die EU sehr besorgt
ist über die Vorfälle, die sich über den gesamten Wahltag erstreckten,
einschließlich Gewalt, Internetabschaltung und Berichte über Unregelmäßigkeiten
beim Wahlprozess.
14. Führte oder führt die Bundesregierung Gespräche mit der tansanischen
Regierung über eine mögliche unabhängige und rechtsstaatliche
Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Wahlen und die Unruhen, und
wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, hat die tansanische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung Konsequenzen angekündigt?
Die Fragen 14 und 14a werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 9 wird verwiesen. Die Bundesregierung
hat die Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der
Gewalt um den Wahltag und die Ankündigung der tansanischen Regierung, eine
nationale Versöhnungskommission einzurichten, zur Kenntnis genommen.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die laut
Medienberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) politischen
Gefangenen freigelassen werden sollen?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die sterblichen
Überreste der Opfer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an die Familien
zurückgegeben werden sollen?
Die Fragen 14b und 14c werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor.
d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Einrichtung einer
von der Afrikanischen Union geleiteten Untersuchungskommission
der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen,
und wenn ja, wie lautet diese?
e) Plant die Bundesregierung, im Falle eines unbefriedigenden
Ergebnisses der Kommission Konsequenzen daraus zu ziehen, wenn, nein,
warum nicht, und wenn ja, welche?
Die Fragen 14d und 14e werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt einen innerafrikanischen Dialog mit Tansania
zum Thema der Wahlen vom 29. Oktober 2025. Eine von der Afrikanischen
Union geleitete Untersuchungskommission existiert nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht und ist auch nicht geplant.
15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung gegenüber der tansanischen
Regierung zu einer möglichen Verfassungsänderung, wie von der
tansanischen Opposition gewünscht, dahin gehend, dass es nach politischen
Wahlen die Möglichkeit gibt, eine Klage gegen das endgültige Ergebnis
einzureichen?
Die Entscheidung über eine Verfassungsänderung obliegt dem Parlament
Tansanias. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Völkerrechte hat
am 6. März 2026 entschieden, dass Tansania seine Verfassung ändern muss,
damit Gerichte die Ergebnisse von Präsidentschaftswahlen prüfen und
Wahlklagen zulassen können.
16. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Ankündigung des US-
Außenministeriums, eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses
zu Tansania anzustreben, wenn ja, wie lautet diese, und hat die
Bundesregierung ggf. ähnliche Absichten?
Die Äußerungen der US-Regierung sind der Bundesregierung bekannt. Zur
entwicklungspolitischen Reaktion, zunächst keine Neuzusagen zu tätigen, verweist
die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 23.
17. Sind der Bundesregierung Reaktionen Chinas und Russlands auf die
Wahlen und Unruhen in Tansania bekannt?
Die Bundesregierung verweist auf das presseöffentliche Treffen der
tansanischen Staatspräsidentin Samia Hassan mit dem Sondergesandten des russischen
Präsidenten Sergei Kiriyenko am 6. November 2025 in Dodoma und das
Gratulationstelegramm von Staatspräsident Wladimir Putin an die tansanische
Präsidentin. Am Rande des Russland-Afrika-Treffens am 19. Dezember 2025 in
Kairo gratulierte der russische Außenminister seinem tansanischen Counterpart
zur Ernennung und begrüßte die Ergebnisse der Parlamentswahlen. Die
Bundesregierung verweist zudem auf die Äußerungen der chinesischen Regierung
im Rahmen des Treffens von Staatspräsidentin Samia Hassan mit dem
chinesischen Außenminister Wang Yi in Daressalam am 9. und 10. Januar 2026.
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Anzeichen dafür,
dass sich Tansania aufgrund der Kritik der EU und der USA stärker
Russland und China zuwendet?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das
Engagement Chinas und Russlands in Tansania – wie auch in Afrika insgesamt –
beobachtet die Bundesregierung sehr genau.
19. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Resolution des
Europäischen Parlaments vom 27. November 2025, und wenn ja, wie lautet
diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
20. Befürwortet die Bundesregierung, wie das Europäische Parlament,
aufgrund der Geschehnisse eine mögliche Aussetzung der
entwicklungspolitischen und anderer Finanzmittel für Tansania?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
a) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des
Europäischen Parlaments, Sanktionen gegen Verantwortliche in
Betracht zu ziehen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern tut
sie dies?
Die Bundesregierung hat die Forderung des Europäischen Parlaments zur
Kenntnis genommen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit keine
EU-Sanktionen im Sinne der Fragestellung geplant.
b) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des
Europäischen Parlaments, die direkte Unterstützung tansanischer
Behörden einzustellen und der Zivilgesellschaft, den
Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und
Journalisten bei der EU-Hilfe Vorrang einzuräumen, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, wie bringt die Bundesregierung ihre Unterstützung
zum Ausdruck?
Die Generaldirektion Internationale Partnerschaften der EU hat am 20.
November 2025 eine Überprüfung und erneute Vorlage des EU Annual Action Plans
für 2025 angekündigt. Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments finden
Eingang in die Überprüfung. Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt
das Vorgehen.
21. Welche Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit
Tansania laufen regierungsnah und welche regierungsfern?
Projekte der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden in der
Regel über die Durchführungsorganisationen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW gemeinsam mit den fachlich
zuständigen tansanischen Regierungsinstitutionen vereinbart und umgesetzt. Die
Bundesregierung führt zudem regelmäßig Konsultationsformate zur
Zusammenarbeit durch, die aufgrund der Wahlen und der Ereignisse im Nachgang aktuell
noch ausgesetzt sind. Zudem ist auch in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit eine regierungsferne Umsetzung möglich und wichtige Praxis.
Beispielsweise fördert die Bundesregierung auch im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit zivilgesellschaftliche Organisationen.
Zusätzlich fördert die Bundesregierung im Rahmen der nicht-staatlichen
Zusammenarbeit Vorhaben der politischen Stiftungen, Kirchen, Zivilgesellschaft,
Kommunen, privater Träger und Privatwirtschaft, die überwiegend auf die
direkte Zusammenarbeit zwischen der deutschen Zivilgesellschaft bzw.
Wirtschaft und der im Partnerland abzielen.
22. Welche Maßnahmen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und
Unterstützung der Zivilgesellschaft fördert die Bundesregierung aktuell in
Tansania?
Die Bundesregierung fördert aktuell Maßnahmen in Tansania in den Bereichen
Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft v. a. über Programme zur
Verbesserung des Zugangs zu Recht, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im
staatlichen Finanzwesen und zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dabei arbeitet sie sowohl mit staatlichen Akteuren, beispielsweise im Justizwesen
und im Gemeinde- und Gesundheitswesen, sowie mit der Zivilgesellschaft
zusammen.
23. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, Gelder der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Tansania einzufrieren oder an
weitere Bedingungen zu knüpfen?
a) Wenn ja, welche Gelder und in welchem Umfang sollen
zurückgehalten werden?
b) Wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 23 bis 23c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung stimmt sich in Bezug auf die entwicklungspolitische
Reaktion im EU-Kreis ab. Mitte November 2025 verständigten sich die EU-
Geber, darunter auch die Bundesregierung, darauf, zunächst keine Neuzusagen zu
tätigen. Die Höhe der für 2026 geplanten Neuzusagen wird aktuell überprüft.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) wird in den nächsten Monaten den kritischen Dialog mit der
tansanischen Regierung suchen und dabei weiterhin auf transparente Aufklärung
drängen. In die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit werden Faktoren wie
die massiven Bedarfe bei der Armutsbekämpfung, die hohe Bedeutung des
Landes für den globalen Biodiversitätsschutz, der Schutz der Menschenrechte
und Zugang zu Recht sowie geostrategische und wirtschaftliche Interessen
Deutschlands einfließen.
24. Da eines der Kernthemen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
mit Tansania die Förderung von Frieden und gesellschaftlichem
Zusammenhalt ist, insbesondere im Aktionsfeld Gute Regierungsführung,
welche Bilanz zieht die Bundesregierung hier, und welche Schlüsse zieht
sie aus der aktuellen Lage für die weitere Zusammenarbeit in diesem
Sektor?
Im Aktionsfeld Gute Regierungsführung fördert die Bundesregierung aktuell
Maßnahmen in Tansania in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und
Zivilgesellschaft v. a. über Programme zur Verbesserung des Zugangs zu Recht, zur
Stärkung der Rechenschaftspflicht im staatlichen Finanzwesen und zur
Reduzierung geschlechtsspezifischer Gewalt. So wurde beispielsweise mit
Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein landesweites digitales
Einnahmesystem für lokale Steuern in allen 184 kommunalen
Gebietskörperschaften auf dem Festland von Tansania eingeführt, um Transparenz, Effizienz
und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltung zu stärken.
Dadurch stiegen die Eigeneinnahmen in den direkt von der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Kommunen um 95 Prozent in den Jahren
2020–2024. Diese Zusammenarbeit zur Stärkung von Verantwortlichkeit,
Gerechtigkeit und Transparenz staatlichen Handelns bleibt gerade vor dem
Hintergrund der aktuellen Lage weiterhin wichtig.
25. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz tansanischer
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Journalistinnen und Journalisten und politisch Verfolgter, auch im Hinblick auf
mögliche Repressionen gegen im Ausland aktive Akteurinnen und
Akteure, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung finanziert Schutzprogramme zugunsten der genannten
Personengruppen, die etwa im Rahmen der von der Bundesregierung
finanzierten Elisabeth-Selbert-Initiative und Hannah-Arendt-Initiative unterstützt
werden können.
Die Bundesregierung steht in Deutschland lebenden Betroffenen von
transnationaler Repression als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein entsprechendes
Angebot nebst Erreichbarkeit findet sich auf der Webseite des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV). Zusätzlich werden durch die Polizeien der Länder bei
Vorliegen von Erkenntnissen über mögliche Aktivitäten staatlicher Stellen zum
Nachteil in Deutschland aufhältiger ausländischer Staatsangehöriger im
Einzelfall Sensibilisierungsgespräche geführt. Grundsätzlich besteht für Betroffene
jederzeit die Möglichkeit mit jeder örtlichen Polizei Kontakt aufzunehmen.
26. Inwiefern bezieht die Bundesregierung die besondere historische
Verantwortung Deutschlands gegenüber Tansania in ihre aktuelle
außenpolitische Bewertung und in ihr Handeln ein?
Die koloniale Vergangenheit, sowie die historische Verantwortung
Deutschlands, sind wichtiger Bezugspunkt der bilateralen Beziehungen zwischen
Deutschland und Tansania.
27. Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Bewertungn der Wahlen
in Tansania durch die Ostafrikanische Gemeinschaft und die
Afrikanische Union bekannt, und hat sie hierzu eine Position (https://taz.de/Nach-
Wahlen-in-Tansania/!6127853/)?
Die Äußerungen der AU und einzelner Regionalorganisationen sind der
Bundesregierung bekannt. Sie unterstützt einen innerafrikanischen Dialog mit
Tansania zum Thema der Wahlen vom 29. Oktober 2025. Im Übrigen verweist sie
auf ihre Antwort zu Frage 13.
28. Befindet sich die Bundesregierung im Kontakt mit der Ostafrikanischen
Gemeinschaft hinsichtlich der Wahlen in Tansania?
Die Bundesregierung steht über die Deutsche Botschaft in Daressalam im
regelmäßigen Austausch mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft.
29. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Klagen gegen die
Wahlen in Tansania, die von der tansanischen Menschenrechtsorganisation
Legal and Human Rights Centre und von zwei tansanischen Anwälten
vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof eingereicht wurden, und wenn ja,
wie lautet diese?
Den Klagenden steht der Rechtsweg offen. Die Bundesregierung verweist auf
die Rechtsprechung des Ostafrikanischen Gerichtshofs vom 6. März 2026 zu
den genannten Fällen.
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