Schriftliche Frage 74 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche nächsten Planungsschritte sind für die Aufstellung von sechs Einheiten mit „Loitering Munition“ (Angriffsdrohnen) bis 2027 bzw. 2029…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Text
Schriftliche Frage 74 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche nächsten Planungsschritte sind für die Aufstellung von sechs Einheiten mit „Loitering Munition“ (Angriffsdrohnen) bis 2027 bzw. 2029…
Frage 74 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche nächsten Planungsschritte sind für die Aufstellung von sechs Einheiten mit „Loitering Munition“ (Angriffsdrohnen) bis 2027 bzw. 2029 bei der Bundeswehr vorgesehen (www.tagesscha u.de/inland/drohnen-bundeswehr-100.html), und plant die Bundesregierung die Erarbeitung von Grundsätzen zum Einsatz dieser Systeme wie sie schon bei den „Grundsätzen für den Einsatz bewaffneter Drohnen“ (www.faz.net/aktuell/politik/i nland/bundeswehr-wann-bewaffnete-drohnen-ein gesetzt-werden-duerfen-110235555.html) entwickelt wurden, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 9. Dezember 2025:
Im Rahmen der Aufstellung von Einheiten der Bundeswehr mit „Loitering Munition“ wurden die Bedarfe entlang der neuen NATO-Vorgaben erfasst und erste Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung erarbeitet. Eine dezidierte Beschreibung der Forderungslage für diese Einheiten ist für Mitte 2026 angestrebt. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung wird die deutsche Brigade in Litauen, Panzerbrigade 45, bereits 2027 über eine Anfangsbefähigung mit „Loitering Munition“ und Aufklärungssystemen verfügen. Bis 2029 ist die Befähigung von zusätzlichen drei Einheiten der Bundeswehr mit „Loitering Munition“ geplant. Da der Planungs- und der Aufstellungsprozess noch nicht abgeschlossen sind, können darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden. Bei der angefragten „Loitering Munition“ handelt es sich nicht um bewaffnete Drohnen, d. h. um unbemannte bewaffnete Luftfahrzeuge, sondern um Munition. Loitering Munition wird hinsichtlich Einsatzgrundsätzen wie vergleichbare Munitionsarten behandelt und unterliegt beim Einsatz genauso den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts.
Relationen
- asked ← Jeanne Dillschneider (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung