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Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr - Ausstattung, Einsatzfähigkeit und Zukunftsperspektiven (Antwort zu Drs. 21/423)

dip / drucksache 07.07.2025 · WP 21 · 21/808 · Antwort · Original ↗

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Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr - Ausstattung, Einsatzfähigkeit und Zukunftsperspektiven (Antwort zu Drs. 21/423) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/808 21. Wahlperiode 07.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/423 – Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr – Ausstattung, Einsatzfähigkeit und Zukunftsperspektiven V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Drohnen sind ein zentraler Bestandteil moderner Kriegsführung und haben in den letzten Jahren eine stetig wachsende Bedeutung erlangt. Ihre Einsatzmöglichkeiten reichen von Aufklärung und Überwachung bis hin zur gezielten Bekämpfung feindlicher Kräfte. Die Entwicklungen im Ukraine-Krieg haben gezeigt, dass unbemannte Systeme eine entscheidende Rolle in der Kriegsführung spielen und konventionelle Gefechtsstrategien erheblich beeinflussen können (vgl. www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-ar mee/). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundeswehr in diesem Bereich aufgestellt ist. Eine leistungsfähige Drohnenflotte ist nicht nur für die Landes- und Bündnisverteidigung von großer Bedeutung, sondern auch für internationale Einsätze. Auch vor dem Hintergrund geplanter Beschaffungen im Bereich Loitering Munition („Kamikazedrohnen“) ergeben sich Fragen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-angriffs drohnen-100.html). Dennoch gibt es Berichte über Defizite in der Drohnenstrategie der Bundeswehr, etwa hinsichtlich der Anzahl einsatzbereiter Systeme, der elektronischen und ballistischen Abwehrfähigkeiten und der Integration neuer Technologien (vgl. www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/). Während einige NATO-Partner massiv in Drohnentechnologie investieren, scheint Deutschland in diesem Bereich hinterherzuhinken. Verzögerte Beschaffungsprozesse, fehlende einheitliche Konzepte und bürokratische Hürden werden als Ursachen genannt. Zudem gibt es Kritik an den ineffizienten Strukturen des Bundeswehr-Beschaffungssystems, das durch langwierige Verfahren, überholte Regularien und mangelnde Innovationsförderung gekennzeichnet ist. Experten bemängeln, dass Deutschland sein Potenzial zur Entwicklung und Nutzung moderner Drohnentechnologie nicht ausreichend ausschöpfe (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/ruestung-bundeswehr-102.html). Es ist daher in den Augen der Fragesteller notwendig, den aktuellen Stand der Drohnenausstattung und Drohnenplanung der Bundeswehr kritisch zu hinter- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. fragen, strukturelle Hindernisse zu analysieren und mögliche Handlungsfelder für eine Verbesserung zu identifizieren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der Auffassung gelangt, dass die Antworten zu den Fragen 21, 22, 26 sowie 48 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt und mit dem Geheimhaltungsgrad Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft werden. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Deshalb werden gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und VSA die Antworten zu den Fragen 21, 22, 26 sowie 48 als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag in gesonderten Anlagen zugeleitet. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in Frage 1 bis 4, 7, 10, 11, 15, 16, 24, 41 bis 44 sowie 49 bis 51 birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ausstattung der Bundeswehr mit Drohnen hinsichtlich Anzahl, Typen und Einsatzbereitschaft?  2. Wie viele der vorhandenen Drohnen sind derzeit tatsächlich einsatzfähig?  3. Welche Drohnensysteme sind konkret in den verschiedenen Teilstreitkräften im Einsatz?  4. Welche Rolle spielt Drohnenabwehr in der strategischen Planung der Bundeswehr, und welche Maßnahmen wurden seit 2022 ergriffen, um die Drohnenabwehr in allen Teilstreitkräften zu verbessern?  7. Welche Beschaffungsvorhaben für Drohnen sind derzeit geplant, und wann ist mit der Indienststellung neuer Systeme zu rechnen? 10. Wie hoch ist die derzeitige Ausfallrate der Bundeswehr-Drohnen aufgrund technischer Mängel? 15. Wie viele Bodenkontrollstationen für Drohnen sind derzeit im Bestand der Bundeswehr? 16. Welche Unternehmen beliefern die Bundeswehr aktuell mit Drohnentechnologie? 24. Welche Strategien verfolgt die Bundeswehr zur Abwehr feindlicher Drohnen? Die Fragen 1 bis 4 und 7, 10, 15, 16 und 24 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die elektronische Kriegsführungskompetenz der Bundeswehr zu verbessern? Die Bundeswehr analysiert laufend, ob die vorhandenen Fähigkeiten ausreichen. Erkannte Defizite werden möglichst kurzfristig und vorrangig durch die Beschaffung marktverfügbarer Produkte geschlossen.  6. Wurde Drohnenrüstung in den Sondervermögen der Bundeswehr berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? Ja.  8. Wie viele der geplanten Eurodrohnen sollen der Bundeswehr zur Verfügung stehen, und wann erfolgt die erste Auslieferung?  9. Warum wird die Eurodrohne erst 2030 einsatzbereit sein (www.reserviste nverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Es wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften 2. Teil des 20. Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten verwiesen. 11. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz von Drohnen im Ukraine-Krieg für die Bundeswehr, gibt es Pläne zur Erprobung und Beschaffung von FPV-Drohnen (FPV =First Person View) für die Bundeswehr, und wenn nein, warum nicht? Die Weiterentwicklung unbemannter Systeme hat für die Bundeswehr eine hohe Priorität. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Welche Rolle spielen Loitring Munition (vgl. www.reservistenverban d.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/) in den aktuellen Planungen der Bundeswehr, und wenn sie keine Rolle spielen, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD Bundestagsdrucksache 20/10456 verwiesen. 13. Wie ist der Stand der Taskforce „Drohne“, und welche Ergebnisse wurden bislang erzielt (www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohn enarme-armee/)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13335 verwiesen. 14. Warum gibt es bis heute keine einheitliche „Bereichsrichtlinie“ für den Einsatz von Drohnen in der Bundeswehr? Das parlamentarische Fragerecht ist Instrument der politischen Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Hierbei unterliegt der gesamte Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Kollegialorgan der Kontrolle des Parlaments. Die Bundesregierung trägt damit auch Verantwortung für ihre einzelnen Organisationseinheiten und muss sich die Kenntnis und das Handeln der Behörden und Behördenteile ihres Verantwortungsbereichs zurechnen lassen. Demgemäß sind Fragen nach Abläufen und einzelner Kommunikation innerhalb und zwischen den einzelnen Behörden, wie hier nach einer einheitlichen Bereichsrichtlinie, als Fragen zu internem Verwaltungshandeln der Bundesregierung zu werten. Es handelt sich dabei um den Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts der Exekutive. Eine Außenwirkung gibt es wegen der Gesamtverantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag grundsätzlich nicht. Interne Abläufe und Kommunikation haben einen rein administrativ-vorbereitenden und keinen politischen Charakter, weshalb eine Auskunft insoweit unterbleibt. 17. Werden Start-ups bei der Entwicklung militärischer Drohnentechnologie gefördert, und wenn ja, inwiefern? Start-ups werden durch die Bundesregierung im Rahmen von Forschungsvorhaben gefördert. 18. Welche Produktionskapazitäten für Drohnen existieren derzeit in Deutschland? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine resiliente Drohnenproduktion in Deutschland aufzubauen? Die Bundesregierung hat mit der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie 2024 den Rahmen dafür geschaffen, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. 20. Welche NATO- und EU-Projekte zur Drohnenentwicklung unterstützt die Bundesregierung? Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert für die EU- Mitgliedstaaten Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch die „Capability and Technology Working Groups“ der EDA „Research, Technology and Innovation Directorate“. 21. Inwiefern profitiert die Bundeswehr von der NATO-Drohnenflotte RQ-4D „Phoenix“? 22. Warum konnte die Bundeswehr bislang keine eigene HALE-Drohne (HALE = High Altitude Long Endurance) beschaffen (vgl. www.reservis tenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/#:~:text=Mit%20d er%20Beschaffung%20einer%20HALE,Phoenix%E2%80%9C%20zumi ndest%20bei%20der%20Milit%C3%A4rallianz)? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“* eingestufte Anlage verwiesen. 23. Wie stellt sich die Bundesregierung die Zukunft der Drohneneinbindung in der Bundeswehr bis 2035 vor? Unbemannte Systeme werden dazu beitragen, sowohl Fähigkeiten als auch Effektivität der Streitkräfte zu erweitern bzw. zu erhöhen. 25. Gibt es Überlegungen, eine eigenständige Drohneneinheit innerhalb der Bundeswehr zu schaffen? Ja. 26. Welche Ausbildungsmaßnahmen für Drohnenoperateure existieren derzeit, und wie viele Soldaten wurden in den letzten fünf Jahren ausgebildet? Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen bei der Integration von Drohnen in die Gefechtsführung der Bundeswehr, ist geplant, Drohnentruppen als eigene Truppengattung zu etablieren, wie das in ukrainischen und russischen Streitkräften passiert, und wenn nein, warum nicht? Die durch unbemannte Systeme zur Verfügung gestellten Fähigkeiten werden querschnittlich eingeführt. Sie stellen eine Erweiterung der Fähigkeiten der Bundeswehr dar. 28. Welche Maßnahmen sind geplant, um strukturelle Ineffizienzen in der Drohnenbeschaffung zu beseitigen? Die Fragestellung enthält eine Wertung, die nicht bestätigt werden kann. 29. Behindern bürokratische Prozesse die schnelle Bereitstellung und Nutzung neuer Drohnentechnologien? Die Wahl des Beschaffungsweges erfolgt in Abhängigkeit vom aufgezeigten Bedarf. 30. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Innovationsfähigkeit im Bereich militärischer Drohnentechnologie zu stärken? Das BMVg plant die Aufstellung eines Innovationszentrums der Bundeswehr als zentrales Koordinations- und Steuerungselement. 31. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial deutscher Unternehmen wie Quantum Systems für die Weiterentwicklung und Produktion moderner Drohnen? Es gibt derzeit mehrere deutsche Unternehmen, die über großes Potential bei der Weiterentwicklung und Produktion moderner unbemannter Systeme verfügen. 32. Gibt es Pläne zur stärkeren Zusammenarbeit mit der deutschen Privatwirtschaft und mit Universitäten zur Förderung von Drohnentechnologie? Technologien für unbemannte Systeme werden im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie intensiv betrachtet und vorangetrieben. 33. Welche Hürden bestehen derzeit für eine effizientere und flexiblere Beschaffungsstrategie der Bundeswehr im Bereich Drohnen? Die bestehenden Beschaffungswege werden fortlaufend in Bezug auf mögliche Verbesserungen überprüft und angepasst. 34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Problem der „Silo-Strukturen“ innerhalb der Bundeswehr bei der Drohnenentwicklung zu lösen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/ruestung-bundeswehr- 102.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu „Silo-Strukturen“ im Sinne der Fragestellung vor. 35. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz in der Drohnenstrategie der Bundeswehr, und welche Schritte sind geplant, um deren Einsatz zu erweitern? Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist zur Entlastung und Unterstützung unverzichtbar. 36. Welche Rolle spielen sogenannte Kleinstdrohnen (z. B. FPV-Drohnen) in den strategischen Planungen der Bundeswehr? Kleinstdrohnen stellen ein zunehmend breit einsetzbares Mittel dar. Die Möglichkeiten des Einsatzes sind dabei aufgrund großer Heterogenität in der Klasse vielfältig. Im Umkehrschluss stellen diese unbemannten Systeme eine Bedrohung eigener Kräfte dar. Sie sind einfach zu produzieren, jederzeit verfügbar und haben das Potential, gegnerische und eigene Abwehrmaßnahmen zu unterlaufen oder zu übersättigen. 37. Plant die Bundesregierung, die Beschaffung von Kleinstdrohnen massiv auszuweiten, um auf moderne Formen der Drohnenkriegsführung zu reagieren? Der Umfang zukünftiger Beschaffungen von Kleinstdrohnen wird abgeleitet aus den operationellen Bedarfen der Bundeswehr. 38. Wie bewertet die Bundesregierung den taktischen Unterschied zwischen großen, bewaffneten Drohnen und massenhaft eingesetzten Kleinstdrohnen? Die Effektivität von Klein- und Kleinstdrohnen lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf große, bewaffnete Systeme übertragen. 39. Welche operativen Erfahrungen hat die Bundeswehr bislang mit Schwärmen von Kleinstdrohnen gesammelt oder analysiert? Jüngste Konflikte haben eindrücklich gezeigt, wie bedeutsam der Einsatz von Kleinstdrohnen auch in Schwärmen ist. Die Entwicklungen in diesen Bereichen werden kontinuierlich ausgewertet. 40. Welche internationalen Entwicklungen im Bereich massenhafter Einsatz von Kleinstdrohnen (z. B. aus der Ukraine oder aus Israel) fließen in die Konzeptentwicklung der Bundeswehr ein? Die Auswerteorganisation der Bundeswehr steht im Austausch mit den Auswerteorganisationen der NATO und anderer Länder. Hierbei wird sich auch zu den Themenfeldern Klein- und Kleinstdrohnen (UxS) und Abwehr von Klein- und Kleinstdrohnen (Counter (C)-UxS) ausgetauscht. Die Erkenntnisse fließen u. a. in die Weiterentwicklung von Konzepten für die Streitkräfte ein. Der Einsatz von Kleinstdrohnen in anderen Ländern wird ausgewertet und fließt insbesondere bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen in die Konzeptentwicklung ein. 41. Welche Hersteller sollen konkret mit der Lieferung von Loitering Munition beauftragt werden (vgl. www.hartpunkt.de/bundeswehr-will-loiterin g-munition-von-helsing-und-stark-beschaffen/#:~:text=Unter%20Loiteri ng%20Munition%20System%20versteht,oder%20kurz%20LMS%20bez eichnet%20werden)? 42. Welche spezifischen Systeme sollen von diesen Herstellern geliefert werden, und in welchen Stückzahlen? 43. Was ist nach derzeitiger Planung die maximale Zielgröße (Gesamtstückzahl) für Loitering Munition, sofern die Systeme den Erwartungen entsprechen? 44. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen Ausstattung der Bundeswehr mit Loitering Munition? 49. An welchen Standorten finden diese Lehrgänge statt oder sollen diese stattfinden? 50. Wie hoch ist aktuell die Kapazität an Ausbildungsplätzen für Drohnenbediener bzw. Drohnenpiloten? 51. Welche Plangrößen verfolgt die Bundeswehr für die jährliche Ausbildungskapazität in diesem Bereich bis 2030? Die Fragen 41 bis 44 und 49 bis 51 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 45. Bedeutet die Aussage, dass alle Soldaten künftig Drohnen bedienen sollen, dass diese Systeme ähnlich wie Maschinengewehre oder Handgranaten zur regulären Gruppenausstattung gehören sollen (vgl. augengeradea us.net/2025/04/schnelle-beschaffung-von-loitering-munition-bundesweh r-steigt-in-den-drohnenkrieg-ein-neufassung/)? Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung. 46. Welche Ausbildungskonzepte sind für den Umgang mit Drohnen auf Truppen- und Gruppenebene vorgesehen? 47. In welchen Truppengattungen soll der Drohneneinsatz standardisiert in die Ausbildung aufgenommen werden? Die Fragen 46 und 47 werden gemeinsam beantwortet. Grundkenntnisse zum Einsatz von Klein- und Kleinstdrohnen sollen künftig teilstreitkraftübergreifend im Rahmen der allgemeinmilitärischen Grundbefähigung ausgebildet werden. Darauf aufbauend folgt die teilstreitkraft-spezifische, einsatzbezogene taktische Ausbildung auf der Grundlage der jeweiligen Bedarfsträgerforderungen zum Erreichen der dimensionsbezogenen Einsatzbefähigung. 48. Welche Lehrgänge sind aktuell für die Bedienung von Drohnen vorgesehen (Lehrgangsdauer, Lehrgangsinhalte, Lehrgangsstruktur)? Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen. 52. Wie ist geplant, Industrieprozesse so zu flexibilisieren, dass kurzfristige Produktionsanpassungen im Stil der Ukraine möglich sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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