Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr - Ausstattung, Einsatzfähigkeit und Zukunftsperspektiven (Antwort zu Drs. 21/423)
Text
Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr - Ausstattung, Einsatzfähigkeit und Zukunftsperspektiven (Antwort zu Drs. 21/423)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/808
21. Wahlperiode 07.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen,
Hannes Gnauck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/423 –
Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr – Ausstattung, Einsatzfähigkeit und
Zukunftsperspektiven
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Drohnen sind ein zentraler Bestandteil moderner Kriegsführung und haben in
den letzten Jahren eine stetig wachsende Bedeutung erlangt. Ihre
Einsatzmöglichkeiten reichen von Aufklärung und Überwachung bis hin zur gezielten
Bekämpfung feindlicher Kräfte. Die Entwicklungen im Ukraine-Krieg haben
gezeigt, dass unbemannte Systeme eine entscheidende Rolle in der
Kriegsführung spielen und konventionelle Gefechtsstrategien erheblich beeinflussen
können (vgl. www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-ar
mee/).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die
Bundeswehr in diesem Bereich aufgestellt ist. Eine leistungsfähige Drohnenflotte
ist nicht nur für die Landes- und Bündnisverteidigung von großer Bedeutung,
sondern auch für internationale Einsätze. Auch vor dem Hintergrund geplanter
Beschaffungen im Bereich Loitering Munition („Kamikazedrohnen“) ergeben
sich Fragen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-angriffs
drohnen-100.html).
Dennoch gibt es Berichte über Defizite in der Drohnenstrategie der
Bundeswehr, etwa hinsichtlich der Anzahl einsatzbereiter Systeme, der elektronischen
und ballistischen Abwehrfähigkeiten und der Integration neuer Technologien
(vgl. www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/).
Während einige NATO-Partner massiv in Drohnentechnologie investieren,
scheint Deutschland in diesem Bereich hinterherzuhinken. Verzögerte
Beschaffungsprozesse, fehlende einheitliche Konzepte und bürokratische Hürden
werden als Ursachen genannt. Zudem gibt es Kritik an den ineffizienten
Strukturen des Bundeswehr-Beschaffungssystems, das durch langwierige
Verfahren, überholte Regularien und mangelnde Innovationsförderung
gekennzeichnet ist. Experten bemängeln, dass Deutschland sein Potenzial zur Entwicklung
und Nutzung moderner Drohnentechnologie nicht ausreichend ausschöpfe
(vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/ruestung-bundeswehr-102.html).
Es ist daher in den Augen der Fragesteller notwendig, den aktuellen Stand der
Drohnenausstattung und Drohnenplanung der Bundeswehr kritisch zu hinter-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
4. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fragen, strukturelle Hindernisse zu analysieren und mögliche Handlungsfelder
für eine Verbesserung zu identifizieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der
Auffassung gelangt, dass die Antworten zu den Fragen 21, 22, 26 sowie 48 aus
Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil
bereitgestellt und mit dem Geheimhaltungsgrad Verschlusssache „VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft werden.
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen.
Deshalb werden gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und VSA die
Antworten zu den Fragen 21, 22, 26 sowie 48 als Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft
und dem Deutschen Bundestag in gesonderten Anlagen zugeleitet.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in Frage
1 bis 4, 7, 10, 11, 15, 16, 24, 41 bis 44 sowie 49 bis 51 birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden.
Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die
Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre
abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten
Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ausstattung der
Bundeswehr mit Drohnen hinsichtlich Anzahl, Typen und Einsatzbereitschaft?
2. Wie viele der vorhandenen Drohnen sind derzeit tatsächlich
einsatzfähig?
3. Welche Drohnensysteme sind konkret in den verschiedenen
Teilstreitkräften im Einsatz?
4. Welche Rolle spielt Drohnenabwehr in der strategischen Planung der
Bundeswehr, und welche Maßnahmen wurden seit 2022 ergriffen, um die
Drohnenabwehr in allen Teilstreitkräften zu verbessern?
7. Welche Beschaffungsvorhaben für Drohnen sind derzeit geplant, und
wann ist mit der Indienststellung neuer Systeme zu rechnen?
10. Wie hoch ist die derzeitige Ausfallrate der Bundeswehr-Drohnen
aufgrund technischer Mängel?
15. Wie viele Bodenkontrollstationen für Drohnen sind derzeit im Bestand
der Bundeswehr?
16. Welche Unternehmen beliefern die Bundeswehr aktuell mit
Drohnentechnologie?
24. Welche Strategien verfolgt die Bundeswehr zur Abwehr feindlicher
Drohnen?
Die Fragen 1 bis 4 und 7, 10, 15, 16 und 24 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die elektronische
Kriegsführungskompetenz der Bundeswehr zu verbessern?
Die Bundeswehr analysiert laufend, ob die vorhandenen Fähigkeiten
ausreichen. Erkannte Defizite werden möglichst kurzfristig und vorrangig durch die
Beschaffung marktverfügbarer Produkte geschlossen.
6. Wurde Drohnenrüstung in den Sondervermögen der Bundeswehr
berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
Ja.
8. Wie viele der geplanten Eurodrohnen sollen der Bundeswehr zur
Verfügung stehen, und wann erfolgt die erste Auslieferung?
9. Warum wird die Eurodrohne erst 2030 einsatzbereit sein (www.reserviste
nverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften 2. Teil des
20. Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zu
Rüstungsangelegenheiten verwiesen.
11. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz von Drohnen
im Ukraine-Krieg für die Bundeswehr, gibt es Pläne zur Erprobung und
Beschaffung von FPV-Drohnen (FPV =First Person View) für die
Bundeswehr, und wenn nein, warum nicht?
Die Weiterentwicklung unbemannter Systeme hat für die Bundeswehr eine
hohe Priorität.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Welche Rolle spielen Loitring Munition (vgl. www.reservistenverban
d.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/) in den aktuellen Planungen
der Bundeswehr, und wenn sie keine Rolle spielen, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD Bundestagsdrucksache 20/10456 verwiesen.
13. Wie ist der Stand der Taskforce „Drohne“, und welche Ergebnisse
wurden bislang erzielt (www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohn
enarme-armee/)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13335 verwiesen.
14. Warum gibt es bis heute keine einheitliche „Bereichsrichtlinie“ für den
Einsatz von Drohnen in der Bundeswehr?
Das parlamentarische Fragerecht ist Instrument der politischen Kontrolle der
Exekutive durch die Legislative. Hierbei unterliegt der gesamte
Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Kollegialorgan der Kontrolle des
Parlaments. Die Bundesregierung trägt damit auch Verantwortung für ihre einzelnen
Organisationseinheiten und muss sich die Kenntnis und das Handeln der
Behörden und Behördenteile ihres Verantwortungsbereichs zurechnen lassen.
Demgemäß sind Fragen nach Abläufen und einzelner Kommunikation innerhalb und
zwischen den einzelnen Behörden, wie hier nach einer einheitlichen
Bereichsrichtlinie, als Fragen zu internem Verwaltungshandeln der Bundesregierung zu
werten. Es handelt sich dabei um den Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts
der Exekutive. Eine Außenwirkung gibt es wegen der Gesamtverantwortung
der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag grundsätzlich nicht. Interne
Abläufe und Kommunikation haben einen rein administrativ-vorbereitenden
und keinen politischen Charakter, weshalb eine Auskunft insoweit unterbleibt.
17. Werden Start-ups bei der Entwicklung militärischer Drohnentechnologie
gefördert, und wenn ja, inwiefern?
Start-ups werden durch die Bundesregierung im Rahmen von
Forschungsvorhaben gefördert.
18. Welche Produktionskapazitäten für Drohnen existieren derzeit in
Deutschland?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine resiliente
Drohnenproduktion in Deutschland aufzubauen?
Die Bundesregierung hat mit der Nationalen Sicherheits- und
Verteidigungsindustriestrategie 2024 den Rahmen dafür geschaffen, dass die erforderlichen
Rahmenbedingungen geschaffen werden.
20. Welche NATO- und EU-Projekte zur Drohnenentwicklung unterstützt die
Bundesregierung?
Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert für die EU-
Mitgliedstaaten Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch die „Capability and
Technology Working Groups“ der EDA „Research, Technology and Innovation
Directorate“.
21. Inwiefern profitiert die Bundeswehr von der NATO-Drohnenflotte
RQ-4D „Phoenix“?
22. Warum konnte die Bundeswehr bislang keine eigene HALE-Drohne
(HALE = High Altitude Long Endurance) beschaffen (vgl. www.reservis
tenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/#:~:text=Mit%20d
er%20Beschaffung%20einer%20HALE,Phoenix%E2%80%9C%20zumi
ndest%20bei%20der%20Milit%C3%A4rallianz)?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“* eingestufte Anlage
verwiesen.
23. Wie stellt sich die Bundesregierung die Zukunft der Drohneneinbindung
in der Bundeswehr bis 2035 vor?
Unbemannte Systeme werden dazu beitragen, sowohl Fähigkeiten als auch
Effektivität der Streitkräfte zu erweitern bzw. zu erhöhen.
25. Gibt es Überlegungen, eine eigenständige Drohneneinheit innerhalb der
Bundeswehr zu schaffen?
Ja.
26. Welche Ausbildungsmaßnahmen für Drohnenoperateure existieren
derzeit, und wie viele Soldaten wurden in den letzten fünf Jahren
ausgebildet?
Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage*
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen bei der
Integration von Drohnen in die Gefechtsführung der Bundeswehr, ist geplant,
Drohnentruppen als eigene Truppengattung zu etablieren, wie das in
ukrainischen und russischen Streitkräften passiert, und wenn nein, warum
nicht?
Die durch unbemannte Systeme zur Verfügung gestellten Fähigkeiten werden
querschnittlich eingeführt. Sie stellen eine Erweiterung der Fähigkeiten der
Bundeswehr dar.
28. Welche Maßnahmen sind geplant, um strukturelle Ineffizienzen in der
Drohnenbeschaffung zu beseitigen?
Die Fragestellung enthält eine Wertung, die nicht bestätigt werden kann.
29. Behindern bürokratische Prozesse die schnelle Bereitstellung und
Nutzung neuer Drohnentechnologien?
Die Wahl des Beschaffungsweges erfolgt in Abhängigkeit vom aufgezeigten
Bedarf.
30. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Innovationsfähigkeit im Bereich militärischer Drohnentechnologie zu
stärken?
Das BMVg plant die Aufstellung eines Innovationszentrums der Bundeswehr
als zentrales Koordinations- und Steuerungselement.
31. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial deutscher Unternehmen
wie Quantum Systems für die Weiterentwicklung und Produktion
moderner Drohnen?
Es gibt derzeit mehrere deutsche Unternehmen, die über großes Potential bei
der Weiterentwicklung und Produktion moderner unbemannter Systeme
verfügen.
32. Gibt es Pläne zur stärkeren Zusammenarbeit mit der deutschen
Privatwirtschaft und mit Universitäten zur Förderung von
Drohnentechnologie?
Technologien für unbemannte Systeme werden im Rahmen der
wehrtechnischen Forschung und Technologie intensiv betrachtet und vorangetrieben.
33. Welche Hürden bestehen derzeit für eine effizientere und flexiblere
Beschaffungsstrategie der Bundeswehr im Bereich Drohnen?
Die bestehenden Beschaffungswege werden fortlaufend in Bezug auf mögliche
Verbesserungen überprüft und angepasst.
34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Problem der
„Silo-Strukturen“ innerhalb der Bundeswehr bei der
Drohnenentwicklung zu lösen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/ruestung-bundeswehr-
102.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu „Silo-Strukturen“ im Sinne
der Fragestellung vor.
35. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz in der Drohnenstrategie der
Bundeswehr, und welche Schritte sind geplant, um deren Einsatz zu
erweitern?
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist zur Entlastung und Unterstützung
unverzichtbar.
36. Welche Rolle spielen sogenannte Kleinstdrohnen (z. B. FPV-Drohnen) in
den strategischen Planungen der Bundeswehr?
Kleinstdrohnen stellen ein zunehmend breit einsetzbares Mittel dar. Die
Möglichkeiten des Einsatzes sind dabei aufgrund großer Heterogenität in der Klasse
vielfältig.
Im Umkehrschluss stellen diese unbemannten Systeme eine Bedrohung eigener
Kräfte dar. Sie sind einfach zu produzieren, jederzeit verfügbar und haben das
Potential, gegnerische und eigene Abwehrmaßnahmen zu unterlaufen oder zu
übersättigen.
37. Plant die Bundesregierung, die Beschaffung von Kleinstdrohnen massiv
auszuweiten, um auf moderne Formen der Drohnenkriegsführung zu
reagieren?
Der Umfang zukünftiger Beschaffungen von Kleinstdrohnen wird abgeleitet
aus den operationellen Bedarfen der Bundeswehr.
38. Wie bewertet die Bundesregierung den taktischen Unterschied zwischen
großen, bewaffneten Drohnen und massenhaft eingesetzten
Kleinstdrohnen?
Die Effektivität von Klein- und Kleinstdrohnen lässt sich unter bestimmten
Voraussetzungen auch auf große, bewaffnete Systeme übertragen.
39. Welche operativen Erfahrungen hat die Bundeswehr bislang mit
Schwärmen von Kleinstdrohnen gesammelt oder analysiert?
Jüngste Konflikte haben eindrücklich gezeigt, wie bedeutsam der Einsatz von
Kleinstdrohnen auch in Schwärmen ist.
Die Entwicklungen in diesen Bereichen werden kontinuierlich ausgewertet.
40. Welche internationalen Entwicklungen im Bereich massenhafter Einsatz
von Kleinstdrohnen (z. B. aus der Ukraine oder aus Israel) fließen in die
Konzeptentwicklung der Bundeswehr ein?
Die Auswerteorganisation der Bundeswehr steht im Austausch mit den
Auswerteorganisationen der NATO und anderer Länder. Hierbei wird sich auch zu
den Themenfeldern Klein- und Kleinstdrohnen (UxS) und Abwehr von Klein-
und Kleinstdrohnen (Counter (C)-UxS) ausgetauscht. Die Erkenntnisse fließen
u. a. in die Weiterentwicklung von Konzepten für die Streitkräfte ein.
Der Einsatz von Kleinstdrohnen in anderen Ländern wird ausgewertet und
fließt insbesondere bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen in die
Konzeptentwicklung ein.
41. Welche Hersteller sollen konkret mit der Lieferung von Loitering
Munition beauftragt werden (vgl. www.hartpunkt.de/bundeswehr-will-loiterin
g-munition-von-helsing-und-stark-beschaffen/#:~:text=Unter%20Loiteri
ng%20Munition%20System%20versteht,oder%20kurz%20LMS%20bez
eichnet%20werden)?
42. Welche spezifischen Systeme sollen von diesen Herstellern geliefert
werden, und in welchen Stückzahlen?
43. Was ist nach derzeitiger Planung die maximale Zielgröße
(Gesamtstückzahl) für Loitering Munition, sofern die Systeme den Erwartungen
entsprechen?
44. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen
Ausstattung der Bundeswehr mit Loitering Munition?
49. An welchen Standorten finden diese Lehrgänge statt oder sollen diese
stattfinden?
50. Wie hoch ist aktuell die Kapazität an Ausbildungsplätzen für
Drohnenbediener bzw. Drohnenpiloten?
51. Welche Plangrößen verfolgt die Bundeswehr für die jährliche
Ausbildungskapazität in diesem Bereich bis 2030?
Die Fragen 41 bis 44 und 49 bis 51 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
45. Bedeutet die Aussage, dass alle Soldaten künftig Drohnen bedienen
sollen, dass diese Systeme ähnlich wie Maschinengewehre oder
Handgranaten zur regulären Gruppenausstattung gehören sollen (vgl. augengeradea
us.net/2025/04/schnelle-beschaffung-von-loitering-munition-bundesweh
r-steigt-in-den-drohnenkrieg-ein-neufassung/)?
Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung.
46. Welche Ausbildungskonzepte sind für den Umgang mit Drohnen auf
Truppen- und Gruppenebene vorgesehen?
47. In welchen Truppengattungen soll der Drohneneinsatz standardisiert in
die Ausbildung aufgenommen werden?
Die Fragen 46 und 47 werden gemeinsam beantwortet.
Grundkenntnisse zum Einsatz von Klein- und Kleinstdrohnen sollen künftig
teilstreitkraftübergreifend im Rahmen der allgemeinmilitärischen
Grundbefähigung ausgebildet werden. Darauf aufbauend folgt die teilstreitkraft-spezifische,
einsatzbezogene taktische Ausbildung auf der Grundlage der jeweiligen
Bedarfsträgerforderungen zum Erreichen der dimensionsbezogenen
Einsatzbefähigung.
48. Welche Lehrgänge sind aktuell für die Bedienung von Drohnen
vorgesehen (Lehrgangsdauer, Lehrgangsinhalte, Lehrgangsstruktur)?
Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage*
verwiesen.
52. Wie ist geplant, Industrieprozesse so zu flexibilisieren, dass kurzfristige
Produktionsanpassungen im Stil der Ukraine möglich sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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