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Schriftliche Frage 76 von Jan Köstering (DIE LINKE): Mit welcher Begründung war nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bundeswehr- Munitionstransport, welcher für die Clausewitz-Kaserne der…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 76 von Jan Köstering (DIE LINKE): Mit welcher Begründung war nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bundeswehr- Munitionstransport, welcher für die Clausewitz-Kaserne der… Frage 76 (Jan Köstering, Die Linke): Mit welcher Begründung war nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bundeswehr- Munitionstransport, welcher für die Clausewitz-Kaserne der Bundeswehr in Burg in Sachsen-Anhalt bestimmt war und der in der Nacht zum 25. November 2025 bestohlen wurde, ein ziviles Speditionsunternehmen beauftragt worden, und auf welche Weise war der Anhänger, aus dem die Munition und Pyrotechnik entwendet wurde, gesichert, während dieser laut Medienberichterstattung über Nacht vor einem Hotel im Burger Gewerbegebiet abgestellt worden war (vgl. www.volksstimme.de/loka l/burg/unbekannte-stehlen-fast-20-000-schuss-mu nition-aus-transporter-fur-die-bundeswehr-415 8312)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 10. Dezember 2025: Die Beauftragung ziviler Speditionsunternehmer durch die Bundeswehr ist eine gängige Form der Deckung von Transportbedarfen der Bundeswehr. Dazu hat die Bundeswehr mehrere, nach Transportgütern differenzierte Rahmenvereinbarungen geschlossen. In dem o. g. Fall wurde ein Vertragspartner einer Rahmenvereinbarung, die auch Munitionstransporte umfasst, mit der Durchführung des Transportes beauftragt. Für die Beförderung von Munition durch zivile Dienstleister sind in dem Rahmenvertrag Vorgaben zu deren Sicherung enthalten. So zum Beispiel zu Fahrzeugspezifikationen, Verhalten des Personals während der Durchführung des Transportes sowie Verhalten des Personals bei Unfällen/Vorfällen, die die Weiterfahrt verhindern. Aufgrund laufender Ermittlungen kann zum genauen Tathergang einschließlich der Sicherung des Anhängers keine Aussage getroffen werden.

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