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Schriftliche Frage 111 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen hat das Bundeskartellamt in seiner Überprüfung zur korrekten Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen untersucht (www.…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 111 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen hat das Bundeskartellamt in seiner Überprüfung zur korrekten Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen untersucht (www.… Frage 111 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen hat das Bundeskartellamt in seiner Überprüfung zur korrekten Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen untersucht (www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Missbra uchaufsicht_Energiepreibremsen/Missbrauchsaufs icht_Energiepreisbremsen.html), und wie viele Missbrauchsfälle zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden dabei festgestellt (bitte beides separat nach Gas und Strom aufführen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Dezember 2025: Das Bundeskartellamt hat insgesamt 70 Verfahren aufgrund von Auffälligkeiten in den ersten Anträgen der betroffenen Lieferanten auf staatliche Entlastungen eingeleitet. Diese 70 Verfahren decken etwa 14 Prozent des zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung beantragten Entlastungsvolumens ab. Die 70 Verfahren entfielen wie folgt auf die drei Energieträger Erdgas, Elektrizität und Wärme: • 33 Verfahren bei Erdgas; • 20 Verfahren bei Elektrizität; • 17 Verfahren bei Wärme. Auch hat das Bundeskartellamt in einigen Fällen nach Prüfung vorläufige Bedenken geäußert. Missbräuche „zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“ wurden dabei nicht untersucht. Die Missbrauchsaufsicht nach § 27 des Erdgas- Wärme-Preisbremsen-Gesetzes (EWPBG) und § 39 des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) betrifft ausschließlich das Antragsverhalten von Unternehmen gegenüber dem Staat und die darauf fußenden staatlichen Zahlungen an die antragstellenden Unternehmen. Die Preisbremsen-Gesetze ließen den Lieferanten die Möglichkeit, Korrekturen in den Folgeanträgen oder der Endabrechnung vorzunehmen. Selbst nach der Endabrechnung können noch erhaltene Entlastungsbeträge zurückerstattet werden. In wie vielen Fällen ein Missbrauch festgestellt werden wird, lässt sich deshalb aktuell noch nicht angeben. Ein Überblick über die bisherigen Aktivitäten des Bundeskartellamtes in diesem Bereich ist derzeit in Arbeit.

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