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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -649 Gebühren, sonstige Entgelte 12 016 13 049 4 231 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gebühren nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz............................. 1 500 2. Gebühren nach Satellitendatensicherheitsgesetz........................... 150 3. Gebühren Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz......................................................................... 8 500 4. Gebühren Zulassungsverfahren nach § 31 GewO für Bewachungsunternehmen........................................................................ 50 5. Gebühren Kriegswaffenkontrolle..................................................... 250 6. Gebühren Investitionsprüfungen..................................................... 400 7. Gebühren Ausfuhrkontrolle............................................................. 1 100 8. Gebühren Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen....................... 6 9. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... 60 Zusammen............................................................................................ 12 016 112 01 -610 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 10 10 847 Erläuterungen: In Betracht kommen Einnahmen aus Geldbußen und Zwangsgeldern bei Verstößen gegen Gesetze, deren Durchführung dem BAFA obliegt (s. Vorbemerkung). 119 99 -610 Vermischte Einnahmen 30 30 20 132 01 -610 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 45 45 126 Übrige Einnahmen 232 01 -610 Erstattungen seitens der Länder an das BAFA für die Führung des Bewacherregisters - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen § 11 b Abs. 1 der Gewerbeordnung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. 234 01 -610 Einnahmen aus Zahlungen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung - - 302 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. - 147 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 266 01 -680 Erstattungen durch die internationale Organisation für das Verbot chemischer Waffen - - 45 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 01. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (65) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 und Tgr. 04. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 05 Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (5 364) (5 364) 111 51 -610 Gebühren, sonstige Entgelte 5 000 5 000 8 311 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund der Kostendeckungsvereinbarung zum APASeG vom 31.12.2016 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05. 112 51 -610 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 350 350 562 132 51 -610 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 14 14 - Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen sind Tit. 427 19, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04 und Tgr. 05. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 232 01 und 234 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 148 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 -610 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 4 700 4 600 4 343 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 345 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 269 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 269 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 269 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 269 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 269 T€ Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 518 02 zu buchen. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 -680 Ausgaben anlässlich von Inspektionen und Untersuchungen aufgrund des Chemiewaffenübereinkommens 100 100 80 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 01. 683 01 -680 Entschädigungsleistungen im Rahmen von Durchfuhrkontrollverfahren sowie Verfahren zur Erteilung und Aufhebung von Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen in allen Einzelplänen geleistet werden. 2. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 4. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung der Ressorts des Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für externe Prüfung, Beratung und Sachverständige sowie Gerichtskosten geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (1 042) - 149 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Das Bundesamt nimmt für das Bundesministerium für Gesundheit die Administration von Anträgen pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme von gesetzlichen Herstellerabschlägen gemäß § 130a Abs. 4 und 9 SGB V wahr. 427 19 -610 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 34 547 11 -610 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 17 Titelgruppe 02 Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (10 181) (10 713) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 02. 422 21 -610 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 1 099 1 099 1 552 427 29 -610 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 96 96 3 260 428 21 -610 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3 547 3 871 2 955 428 31 -610 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 409 5 617 4 832 Erläuterungen: Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern handelt es sich um Korrespondentinnen/Korrespondenten der mit der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) verschmolzenen ehemaligen Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH (GfAi). - 150 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 453 21 -610 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 30 30 - Titelgruppe 03 Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union (-) (-) (2 684) 427 39 -610 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 585 454 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 526 32 -011 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - - 540 266 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 527 31 -610 Dienstreisen - - 617 825 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 545 31 -011 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - - 554 343 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 547 31 -610 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 388 22 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Erläuterungen: Das Bundesamt setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit verschiedene Fördermaßnahmen zum Klimaschutz um. - 151 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 422 41 -610 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten - - - 427 49 -610 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - - 428 41 -610 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - - - 518 41 -610 Mieten und Pachten - - - 518 42 -610 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - - 10 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 547 41 -610 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 4 812 41 -610 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - - Titelgruppe 05 Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (9 043) (9 083) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben mit Ausnahme der Tit. 518 52 und 547 51 sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der Titel 518 52 und 547 51. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 51. 422 51 -610 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 971 971 856 428 51 -610 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6 022 6 022 6 183 453 51 -610 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 21 21 - 511 51 -610 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 332 332 162 - 152 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 514 51 -610 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 49 49 - 518 52 -610 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 500 651 405 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 525 51 -610 Aus- und Fortbildung 254 103 159 527 51 -610 Dienstreisen 435 435 76 547 51 -610 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 270 310 175 711 51 -610 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 18 18 3 811 51 -610 Erwerb von Fahrzeugen 31 31 - Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Neubeschaffung 2 nicht personengebundene Pkw (bis 22 800 €)................................... 31 812 51 -610 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 46 46 - 812 52 -610 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 94 94 - Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Erstbeschaffung.................................................................................... 94 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 66 282 57 747 74 554 40 243 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 48 512 43 361 33 353 5 831 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 987 987 4 3 232 - 153 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 5 075 5 075 6 280 12 791 Zusammen............................................................................................... 120 856 107 170 114 191 62 097 422 01 -610 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 30 682 22 147 22 111 427 09 -610 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 10 805 10 805 3 791 428 01 -610 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 24 755 24 755 48 623 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 428 01 zu buchen. 453 01 -610 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 40 40 29 511 01 -610 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 6 356 5 492 4 148 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 511 01 zu buchen. 517 01 -610 F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 2 715 2 715 2 385 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 517 01 zu buchen. 518 01 -610 F Mieten und Pachten 80 80 40 525 01 -610 F Aus- und Fortbildung 461 461 313 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 525 01 zu buchen. - 154 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 527 01 -610 F Dienstreisen 914 914 381 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 527 01 zu buchen. 532 01 -610 F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 32 477 32 477 25 464 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 532 01 zu buchen. 539 99 -610 F Vermischte Verwaltungsausgaben 5 509 1 222 622 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 539 99 zu buchen. 711 01 -610 F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 987 987 4 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 711 01 zu buchen. 811 01 -610 F Erwerb von Fahrzeugen 92 92 283 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Neubeschaffung 3 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 46 2. Ersatzbeschaffung 5 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 114 abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 7 Abs. 6 HG........................................................ -68 Zusammen............................................................................................ 92 Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 811 01 zu buchen. 812 01 -610 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 879 879 125 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 812 01 zu buchen. 812 02 -610 F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 4 104 4 104 5 872 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2 200 2. Erweiterung..................................................................................... 900 - 155 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 812 02 Bezeichnung 1 000 € 3. Ersatzbeschaffung........................................................................... 754 4. Sonstiges......................................................................................... 250 Zusammen............................................................................................ 4 104 Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 812 02 zu buchen. - 156 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Vorbemerkung Das Bundeskartellamt (BKartA) ist 1958 gemäß § 51 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) errichtet worden. Es hat seinen Sitz in Bonn. Kernaufgabe des BKartA ist der Schutz des Wettbewerbs nach dem GWB als zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucher ihre Bedürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote stets optimieren können. Zum Schutz des Wettbewerbs arbeitet das BKartA auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit den einschlägigen Organisationen und Kartellbehörden zusammen. Seine Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere: Kartellverbot Das BKartA und - soweit zuständig - die Landeskartellbehörden haben die Aufgabe, nach dem GWB und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbotene Kartelle - wie z. B. Preisabsprachen - aufzuspüren und mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu zählt auch die Verhängung von Geldbußen. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen Eine wirtschaftliche Machtstellung zu erlangen oder innezuhaben, ist nicht verboten. Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbietet aber die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Aufgabe des BKartA ist es, solche Ausnutzung zu kontrollieren, die Aufsicht über anerkannte Wettbewerbsregeln zu führen und Missbräuche, vor allem Diskriminierung und Behinderung anderer Unternehmen, zu verhindern. Fusionskontrolle Zusammenschlüsse von Unternehmen können für den Wettbewerb nachteilig sein, wenn in der Folge die Marktmacht von Unternehmen erheblich zunimmt. Ein Zusammenschluss kann z. B. dazu führen, dass ein wichtiger Wettbewerber wegfällt und der Marktführer daraufhin möglicherweise eine Marktposition erlangt, die es ihm ermöglicht, seine Preise zu erhöhen, die Angebotsmengen zu beschränken oder die Qualität zu verringern. Um nachteilige Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Wettbewerb vorab auszuschließen, unterliegen Unternehmenszusammenschlüsse ab bestimmten Umsatzschwellen der Fusionskontrolle durch das BKartA. Vergaberechtsschutz Beim BKartA sind die gerichtsähnlich organisierten Vergabekammern des Bundes angesiedelt, die die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber auf Antrag oberhalb bestimmter Auftragswerte (sog. Schwellenwerte) auf der Grundlage des GWB unabhängig und in eigener Verantwortung überprüfen. Durch den Vergaberechtsschutz werden transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren sichergestellt. Markttransparenzstellen für den Großhandel von Strom und Gas sowie Kraftstoffe Auf Grundlage des Markttransparenzstellengesetzes vom 12. Dezember 2012 ist das Bundeskartellamt für die Markttransparenzstelle Kraftstoffe (MTSK) zuständig. Mit dem im März 2026 beschlossenen Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung erhielt das BKartA hier weitere Befugnisse. Zudem nimmt das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur Aufsichtskompetenzen auf den Produktions- und Großhandelsmärkten für Strom und Gas wahr. Ziel ist die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Preisbildung. Verbraucherschutz Seit Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle in 2017 nimmt das Bundeskartellamt neue Befugnisse auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes wahr, insbesondere zur Durchführung von verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen. Wettbewerbsregister Ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen ist im Bundeskartellamt eingerichtet. Das Register dient der Erfassung und Weitergabe von erheblichen Rechtsverstößen von Untenehmen, die einen Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren darstellen. Durchsetzung des Missbrauchsverbots bei den Gas-, Strom und Fernwärmepreisbremsen Am 24. Dezember 2022 sind die beiden Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas- WärmePBG) in Kraft getreten, die dem BKartA neue Aufgaben zur Durchsetzung des Missbrauchsverbots bei den Gas-, Strom- und Fernwärmepreisbremsen übertragen. - 157 - Bundeskartellamt 0917 Überblick zum Kapitel 0917 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 187 026 187 026 - 27 669 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 187 026 187 026 - 27 669 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 39 696 35 864 +3 832 1 604 34 836 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 19 446 19 106 +340 18 118 10 346 Ausgaben für Investitionen...................................... 850 850 - 3 800 1 077 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 59 992 55 820 +4 172 23 522 46 259 davon flexibilisiert.................................................... 55 985 51 813 +4 172 23 522 42 375 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 007 4 007 - 3 884 - 158 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E 12.................... 2,0 2,0 5,6 - - - - - - - - - - E 11.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - E 9c.................... 2,4 3,4 4,4 - - - - - - - - - 1,0 E 9a.................... 6,5 6,5 7,0 - - - - - - - - - - E 8...................... 2,0 3,0 0,5 - - - - - - - - - 1,0 E 7...................... - - 1,0 - - - - - - - - - - E 6...................... - - 3,0 - - - - - - - - - - E 5...................... 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - Zusammen.......... 31,0 35,0 33,0 - - - - - - - - - 4,0 Titel 428 31 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 20,0 20,0 - - - - - - - - - - - E 14.................... 9,0 11,0 27,0 - - - - - - - - - 2,0 E 13.................... - - 3,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 29,0 31,0 30,0 - - - - - - - - - 2,0 Haushaltsvermerk: Zu Tit. 422 21 Die Wieder- und Neubesetzung von Planstellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Zu Tit. 428 21 Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Zu Tit. 428 31 Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Zu Titel 422 21 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A14; 1,0 A13g (Zusammen: 2,0). Zu Titel 428 21 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E13; 1,0 E12 (Zusammen: 2,0). Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 422 21 kw 2. kw 31.12.2027 2.1 - A 5.................... 1,0 - 1,0 2.1.1 Veränderung der Organisationsstruktur - - 211 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 428 21 kw 1. kw 1.1 - E 11.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - - 2. kw 31.12.2027 2.1 - E 5.................... 2,0 - 2,0 2.1.1 - - Zusammen....... 3,0 - 3,0 Tgr. 05 - Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 51 Beamtinnen und Beamte A 15.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - A 14.................... 13,0 12,0 7,0 1,0 - - - - - - - - - A 13 h................. - - 0,7 - - - - - - - - - - A 12.................... 2,0 3,0 1,0 - 1,0 - - - - - - - - A 11.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - A 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - A 6 m.................. 3,0 3,0 - - - - - - - - - - - Zusammen.......... 23,0 23,0 12,7 1,0 1,0 - - - - - - - - Titel 428 51 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B.................... 40,0 40,0 13,0 - - - - - - - - - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... - - 5,0 - - - - - - - - - - E 14.................... - - 12,1 - - - - - - - - - - E 13.................... - - 3,0 - - - - - - - - - - E 11.................... 1,8 2,0 - - 0,2 - - - - - - - - E 10.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - E 9c.................... - - 5,0 - - - - - - - - - - E 8...................... 3,0 3,0 1,0 - - - - - - - - - - E 6...................... 1,0 1,0 4,8 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 6,8 7,0 30,9 - 0,2 - - - - - - - - Insgesamt........... 46,8 47,0 43,9 - 0,2 - - - - - - - - Haushaltsvermerk: Zu Tit. 428 51 Zu AT (B): Nach Art. 2 § 5 Abs. 1 und Abs. 3 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beziehen die am 17. Juni 2016 übergeleiteten Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber die arbeitsvertraglich geschuldeten AT-Gehälter. Bei Neueinstellungen dürfen Arbeitsverträge nur mit Einwilligung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen geschlossen werden. - 212 - 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Erläuterungen: Zu Titel 422 51 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 A14; 1,0 A11; 1,0 A10; 2,8 A6m (Zusammen: 6,8). Zu Titel 428 51 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2,0 E13; 2,0 E9c; 2,8 E6 (Zusammen: 6,8). - 213 - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 3...................... 20,0 20,0 17,8 - - - - - - - - - - A 16.................... 54,0 54,0 48,0 - - - - - - - - - - A 15.................... 59,0 59,0 52,4 - - - - - - - - - - A 14.................... 54,9 54,9 32,7 - - - - - - - - - - A 13 h................. 13,6 13,6 31,7 - - - - - - - - - - A 13 g+Z............. 6,0 6,0 3,5 - - - - - - - - - - A 13 g................. 30,0 30,0 11,9 - - - - - - - - - - A 12.................... 29,6 29,6 3,7 - - - - - - - - - - A 11.................... 14,4 14,4 8,8 - - - - - - - - - - A 10.................... 5,9 5,9 16,4 - - - - - - - - - - A 9 g................... 1,0 1,0 14,9 - - - - - - - - - - A 9 m+Z.............. 7,0 7,0 1,9 - - - - - - - - - - A 9 m.................. 15,4 15,4 9,6 - - - - - - - - - - A 8...................... 16,0 16,0 5,6 - - - - - - - - - - A 7...................... 2,5 2,5 3,8 - - - - - - - - - - A 6 m.................. 3,0 3,0 13,2 - - - - - - - - - - A 6 e................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - - A 5...................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - - A 4...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - Zusammen.......... 343,3 343,3 283,9 - - - - - - - - - - Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14.................... 6,0 6,0 3,0 - - - - - - - - - - E 13.................... 2,0 2,0 8,8 - - - - - - - - - - E 12.................... 5,0 5,0 6,6 - - - - - - - - - - E 11.................... 14,0 14,0 32,0 - - - - - - - - - - E 10.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - E 9c.................... 2,0 2,0 0,6 - - - - - - - - - - E 9b.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - E 9a.................... 9,2 9,2 13,3 - - - - - - - - - - E 8...................... 3,0 3,0 3,8 - - - - - - - - - - E 7...................... 7,0 7,0 9,5 - - - - - - - - - - E 6...................... 40,6 40,6 42,3 - - - - - - - - - - E 5...................... 3,0 3,0 5,8 - - - - - - - - - - E 4...................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - - E 3...................... 0,8 0,8 - - - - - - - - - - - Zusammen.......... 99,6 99,6 131,7 - - - - - - - - - - Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 3,0 A14; 4,0 A13h; 10,9 A12; 10,5 A11; 1,0 A9m+Z; 1,0 A9m; 2,6 A8; 1,5 A7; 0,8 A6m; 2,0 A5; 1,0 A4 (Zusammen: 38,3). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 7,0 E13; 1,0 E12; 18,4 E11; 2,0 E10; 1,0 E9b; 1,0 E8; 2,6 E7; 2,3 E6; 1,0 E5; 2,0 E4 (Zusammen: 38,3). - 214 -

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