Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-649
Gebühren, sonstige Entgelte 12 016
13 049
4 231
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gebühren nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz............................. 1 500
2. Gebühren nach Satellitendatensicherheitsgesetz........................... 150
3. Gebühren Besondere Ausgleichsregelung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz......................................................................... 8 500
4. Gebühren Zulassungsverfahren nach § 31 GewO für
Bewachungsunternehmen........................................................................ 50
5. Gebühren Kriegswaffenkontrolle..................................................... 250
6. Gebühren Investitionsprüfungen..................................................... 400
7. Gebühren Ausfuhrkontrolle............................................................. 1 100
8. Gebühren Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen....................... 6
9. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... 60
Zusammen............................................................................................ 12 016
112 01
-610
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 10
10
847
Erläuterungen:
In Betracht kommen Einnahmen aus Geldbußen und Zwangsgeldern bei
Verstößen gegen Gesetze, deren Durchführung dem BAFA obliegt (s. Vorbemerkung).
119 99
-610
Vermischte Einnahmen 30
30
20
132 01
-610
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 45
45
126
Übrige Einnahmen
232 01
-610
Erstattungen seitens der Länder an das BAFA für die Führung des
Bewacherregisters
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen § 11 b Abs. 1 der Gewerbeordnung
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.
234 01
-610
Einnahmen aus Zahlungen des Fonds zur Finanzierung der
kerntechnischen Entsorgung
-
-
302
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen des Gesetzes zur Neuordnung der
Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung zweckgebunden. Sie dienen
nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr.
5.
- 147 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
266 01
-680
Erstattungen durch die internationale Organisation für das Verbot
chemischer Waffen
-
-
45
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 671 01.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(65)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 und Tgr. 04.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (5 364)
(5 364)
111 51
-610
Gebühren, sonstige Entgelte 5 000
5 000
8 311
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund der Kostendeckungsvereinbarung zum
APASeG vom 31.12.2016 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung
der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05.
112 51
-610
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 350
350
562
132 51
-610
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 14
14
-
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen sind Tit. 427 19, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04 und Tgr. 05.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis
zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln
geleistet werden: 232 01 und 234 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 148 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
518 02
-610
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
4 700
4 600
4 343
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 345 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 269 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 269 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 269 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 269 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 269 T€
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 518 02 zu buchen.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 01
-680
Ausgaben anlässlich von Inspektionen und Untersuchungen aufgrund
des Chemiewaffenübereinkommens
100
100
80
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 266 01.
683 01
-680
Entschädigungsleistungen im Rahmen von Durchfuhrkontrollverfahren
sowie Verfahren zur Erteilung und Aufhebung von Genehmigungen im
Außenwirtschaftsverkehr
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen in allen
Einzelplänen geleistet werden.
2. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände,
die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen
ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz
2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund
überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben
werden.
4. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung der Ressorts des
Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3
Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für externe Prüfung, Beratung und
Sachverständige sowie Gerichtskosten geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(1 042)
- 149 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Das Bundesamt nimmt für das Bundesministerium für Gesundheit die
Administration von Anträgen pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme von
gesetzlichen Herstellerabschlägen gemäß § 130a Abs. 4 und 9 SGB V wahr.
427 19
-610
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
34
547 11
-610
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
17
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen
und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(10 181)
(10 713)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 0904 Tit. 687 02.
422 21
-610
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
1 099
1 099
1 552
427 29
-610
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
96
96
3 260
428 21
-610
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3 547
3 871
2 955
428 31
-610
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 409
5 617
4 832
Erläuterungen:
Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern handelt es sich um
Korrespondentinnen/Korrespondenten der mit der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) verschmolzenen ehemaligen
Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH (GfAi).
- 150 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
453 21
-610
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
30
30
-
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union (-)
(-)
(2 684)
427 39
-610
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
585
454
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
526 32
-011
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
-
-
540
266
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
527 31
-610
Dienstreisen -
-
617
825
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
545 31
-011
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen -
-
554
343
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
547 31
-610
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
388
22
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
Erläuterungen:
Das Bundesamt setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit verschiedene
Fördermaßnahmen zum Klimaschutz um.
- 151 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
422 41
-610
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
-
-
-
427 49
-610
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
-
428 41
-610
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -
-
-
518 41
-610
Mieten und Pachten -
-
-
518 42
-610
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
-
-
10
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
547 41
-610
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
4
812 41
-610
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
-
-
-
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (9 043)
(9 083)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben mit Ausnahme der Tit. 518 52 und 547 51 sind
übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der
Titel 518 52 und 547 51.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 51.
422 51
-610
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
971
971
856
428 51
-610
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6 022
6 022
6 183
453 51
-610
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
21
21
-
511 51
-610
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
332
332
162
- 152 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
514 51
-610
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 49
49
-
518 52
-610
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
500
651
405
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
525 51
-610
Aus- und Fortbildung 254
103
159
527 51
-610
Dienstreisen 435
435
76
547 51
-610
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 270
310
175
711 51
-610
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 18
18
3
811 51
-610
Erwerb von Fahrzeugen 31
31
-
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Neubeschaffung
2 nicht personengebundene Pkw (bis 22 800 €)................................... 31
812 51
-610
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
46
46
-
812 52
-610
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
94
94
-
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Erstbeschaffung.................................................................................... 94
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 66 282 57 747 74 554
40 243
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 48 512 43 361 33 353
5 831
Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 987 987 4
3 232
- 153 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 5 075 5 075 6 280
12 791
Zusammen............................................................................................... 120 856 107 170 114 191
62 097
422 01
-610
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
30 682
22 147
22 111
427 09
-610
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
10 805
10 805
3 791
428 01
-610
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 24 755
24 755
48 623
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 428 01 zu buchen.
453 01
-610
F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 40
40
29
511 01
-610
F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
6 356
5 492
4 148
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 511 01 zu buchen.
517 01
-610
F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 2 715
2 715
2 385
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 517 01 zu buchen.
518 01
-610
F Mieten und Pachten 80
80
40
525 01
-610
F Aus- und Fortbildung 461
461
313
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 525 01 zu buchen.
- 154 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
527 01
-610
F Dienstreisen 914
914
381
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 527 01 zu buchen.
532 01
-610
F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 32 477
32 477
25 464
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 532 01 zu buchen.
539 99
-610
F Vermischte Verwaltungsausgaben 5 509
1 222
622
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 539 99 zu buchen.
711 01
-610
F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 987
987
4
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 711 01 zu buchen.
811 01
-610
F Erwerb von Fahrzeugen 92
92
283
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Neubeschaffung
3 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 46
2. Ersatzbeschaffung
5 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 114
abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von
Dienst-Kfz gem. § 7 Abs. 6 HG........................................................ -68
Zusammen............................................................................................ 92
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 811 01 zu buchen.
812 01
-610
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
879
879
125
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 812 01 zu buchen.
812 02
-610
F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
4 104
4 104
5 872
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2 200
2. Erweiterung..................................................................................... 900
- 155 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 812 02
Bezeichnung 1 000 €
3. Ersatzbeschaffung........................................................................... 754
4. Sonstiges......................................................................................... 250
Zusammen............................................................................................ 4 104
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0916 Tit. 812 02 zu buchen.
- 156 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Vorbemerkung
Das Bundeskartellamt (BKartA) ist 1958 gemäß § 51 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als
selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) errichtet
worden. Es hat seinen Sitz in Bonn.
Kernaufgabe des BKartA ist der Schutz des Wettbewerbs
nach dem GWB als zentrale ordnungspolitische Aufgabe
in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung.
Ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche
Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucher ihre
Bedürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote
stets optimieren können.
Zum Schutz des Wettbewerbs arbeitet das BKartA auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit den
einschlägigen Organisationen und Kartellbehörden zusammen.
Seine Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:
Kartellverbot
Das BKartA und - soweit zuständig - die
Landeskartellbehörden haben die Aufgabe, nach dem GWB und dem Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
verbotene Kartelle - wie z. B. Preisabsprachen - aufzuspüren und
mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu zählt auch
die Verhängung von Geldbußen.
Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende
Unternehmen
Eine wirtschaftliche Machtstellung zu erlangen oder
innezuhaben, ist nicht verboten. Das deutsche wie das europäische
Kartellrecht verbietet aber die missbräuchliche Ausnutzung
einer marktbeherrschenden Stellung. Aufgabe des BKartA ist
es, solche Ausnutzung zu kontrollieren, die Aufsicht über
anerkannte Wettbewerbsregeln zu führen und Missbräuche,
vor allem Diskriminierung und Behinderung anderer
Unternehmen, zu verhindern.
Fusionskontrolle
Zusammenschlüsse von Unternehmen können für den
Wettbewerb nachteilig sein, wenn in der Folge die Marktmacht
von Unternehmen erheblich zunimmt. Ein Zusammenschluss
kann z. B. dazu führen, dass ein wichtiger Wettbewerber
wegfällt und der Marktführer daraufhin möglicherweise eine
Marktposition erlangt, die es ihm ermöglicht, seine Preise zu
erhöhen, die Angebotsmengen zu beschränken oder die Qualität
zu verringern. Um nachteilige Auswirkungen von
Unternehmenszusammenschlüssen auf den Wettbewerb vorab
auszuschließen, unterliegen Unternehmenszusammenschlüsse ab
bestimmten Umsatzschwellen der Fusionskontrolle durch das
BKartA.
Vergaberechtsschutz
Beim BKartA sind die gerichtsähnlich organisierten
Vergabekammern des Bundes angesiedelt, die die Vergabe
öffentlicher Aufträge des Bundes und der dem Bund
zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber auf Antrag oberhalb bestimmter
Auftragswerte (sog. Schwellenwerte) auf der Grundlage des
GWB unabhängig und in eigener Verantwortung überprüfen.
Durch den Vergaberechtsschutz werden transparente und
diskriminierungsfreie Vergabeverfahren sichergestellt.
Markttransparenzstellen für den Großhandel von Strom
und Gas sowie Kraftstoffe
Auf Grundlage des Markttransparenzstellengesetzes vom
12. Dezember 2012 ist das Bundeskartellamt für die
Markttransparenzstelle Kraftstoffe (MTSK) zuständig. Mit dem im
März 2026 beschlossenen Kraftstoffmaßnahmenpaket der
Bundesregierung erhielt das BKartA hier weitere Befugnisse.
Zudem nimmt das Bundeskartellamt gemeinsam mit der
Bundesnetzagentur Aufsichtskompetenzen auf den Produktions-
und Großhandelsmärkten für Strom und Gas wahr. Ziel ist
die Sicherstellung einer transparenten und
wettbewerbskonformen Preisbildung.
Verbraucherschutz
Seit Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle in 2017 nimmt das
Bundeskartellamt neue Befugnisse auf dem Gebiet des
Verbraucherschutzes wahr, insbesondere zur Durchführung von
verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen.
Wettbewerbsregister
Ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche
Aufträge und Konzessionen ist im Bundeskartellamt
eingerichtet. Das Register dient der Erfassung und Weitergabe von
erheblichen Rechtsverstößen von Untenehmen, die einen
Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren darstellen.
Durchsetzung des Missbrauchsverbots bei den Gas-,
Strom und Fernwärmepreisbremsen
Am 24. Dezember 2022 sind die beiden Gesetze zur
Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und einer
Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-
WärmePBG) in Kraft getreten, die dem BKartA neue
Aufgaben zur Durchsetzung des Missbrauchsverbots bei den Gas-,
Strom- und Fernwärmepreisbremsen übertragen.
- 157 -
Bundeskartellamt 0917
Überblick zum Kapitel 0917
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 187 026 187 026 - 27 669
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 187 026 187 026 - 27 669
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 39 696 35 864 +3 832 1 604 34 836
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 19 446 19 106 +340 18 118 10 346
Ausgaben für Investitionen...................................... 850 850 - 3 800 1 077
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 59 992 55 820 +4 172 23 522 46 259
davon flexibilisiert.................................................... 55 985 51 813 +4 172 23 522 42 375
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 007 4 007 - 3 884
- 158 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2027 2026
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
E 12.................... 2,0 2,0 5,6 - - - - - - - - - -
E 11.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -
E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
E 9c.................... 2,4 3,4 4,4 - - - - - - - - - 1,0
E 9a.................... 6,5 6,5 7,0 - - - - - - - - - -
E 8...................... 2,0 3,0 0,5 - - - - - - - - - 1,0
E 7...................... - - 1,0 - - - - - - - - - -
E 6...................... - - 3,0 - - - - - - - - - -
E 5...................... 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 31,0 35,0 33,0 - - - - - - - - - 4,0
Titel 428 31 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15.................... 20,0 20,0 - - - - - - - - - - -
E 14.................... 9,0 11,0 27,0 - - - - - - - - - 2,0
E 13.................... - - 3,0 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 29,0 31,0 30,0 - - - - - - - - - 2,0
Haushaltsvermerk:
Zu Tit. 422 21
Die Wieder- und Neubesetzung von Planstellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Zu Tit. 428 21
Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Zu Tit. 428 31
Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Zu Titel 422 21
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
1,0 A14; 1,0 A13g (Zusammen: 2,0).
Zu Titel 428 21
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
1,0 E13; 1,0 E12 (Zusammen: 2,0).
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
E.-Gr.
2027
2026
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 422 21
kw
2. kw 31.12.2027
2.1 -
A 5.................... 1,0 - 1,0 2.1.1 Veränderung der Organisationsstruktur -
- 211 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
E.-Gr.
2027
2026
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 428 21
kw
1. kw
1.1 -
E 11.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -
2. kw 31.12.2027
2.1 -
E 5.................... 2,0 - 2,0 2.1.1 - -
Zusammen....... 3,0 - 3,0
Tgr. 05 - Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2027 2026
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 422 51
Beamtinnen und Beamte
A 15.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -
A 14.................... 13,0 12,0 7,0 1,0 - - - - - - - - -
A 13 h................. - - 0,7 - - - - - - - - - -
A 12.................... 2,0 3,0 1,0 - 1,0 - - - - - - - -
A 11.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
A 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
A 6 m.................. 3,0 3,0 - - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 23,0 23,0 12,7 1,0 1,0 - - - - - - - -
Titel 428 51 - Erläuterungen
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT B.................... 40,0 40,0 13,0 - - - - - - - - - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15.................... - - 5,0 - - - - - - - - - -
E 14.................... - - 12,1 - - - - - - - - - -
E 13.................... - - 3,0 - - - - - - - - - -
E 11.................... 1,8 2,0 - - 0,2 - - - - - - - -
E 10.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -
E 9c.................... - - 5,0 - - - - - - - - - -
E 8...................... 3,0 3,0 1,0 - - - - - - - - - -
E 6...................... 1,0 1,0 4,8 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 6,8 7,0 30,9 - 0,2 - - - - - - - -
Insgesamt........... 46,8 47,0 43,9 - 0,2 - - - - - - - -
Haushaltsvermerk:
Zu Tit. 428 51
Zu AT (B):
Nach Art. 2 § 5 Abs. 1 und Abs. 3 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beziehen die am 17. Juni 2016 übergeleiteten
Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber die arbeitsvertraglich geschuldeten AT-Gehälter. Bei Neueinstellungen dürfen Arbeitsverträge
nur mit Einwilligung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen geschlossen werden.
- 212 -
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erläuterungen:
Zu Titel 422 51
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
2,0 A14; 1,0 A11; 1,0 A10; 2,8 A6m (Zusammen: 6,8).
Zu Titel 428 51
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
2,0 E13; 2,0 E9c; 2,8 E6 (Zusammen: 6,8).
- 213 -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2027 2026
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 422 01
Beamtinnen und Beamte
B 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 3...................... 20,0 20,0 17,8 - - - - - - - - - -
A 16.................... 54,0 54,0 48,0 - - - - - - - - - -
A 15.................... 59,0 59,0 52,4 - - - - - - - - - -
A 14.................... 54,9 54,9 32,7 - - - - - - - - - -
A 13 h................. 13,6 13,6 31,7 - - - - - - - - - -
A 13 g+Z............. 6,0 6,0 3,5 - - - - - - - - - -
A 13 g................. 30,0 30,0 11,9 - - - - - - - - - -
A 12.................... 29,6 29,6 3,7 - - - - - - - - - -
A 11.................... 14,4 14,4 8,8 - - - - - - - - - -
A 10.................... 5,9 5,9 16,4 - - - - - - - - - -
A 9 g................... 1,0 1,0 14,9 - - - - - - - - - -
A 9 m+Z.............. 7,0 7,0 1,9 - - - - - - - - - -
A 9 m.................. 15,4 15,4 9,6 - - - - - - - - - -
A 8...................... 16,0 16,0 5,6 - - - - - - - - - -
A 7...................... 2,5 2,5 3,8 - - - - - - - - - -
A 6 m.................. 3,0 3,0 13,2 - - - - - - - - - -
A 6 e................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - -
A 5...................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - -
A 4...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 343,3 343,3 283,9 - - - - - - - - - -
Titel 428 01 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 14.................... 6,0 6,0 3,0 - - - - - - - - - -
E 13.................... 2,0 2,0 8,8 - - - - - - - - - -
E 12.................... 5,0 5,0 6,6 - - - - - - - - - -
E 11.................... 14,0 14,0 32,0 - - - - - - - - - -
E 10.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -
E 9c.................... 2,0 2,0 0,6 - - - - - - - - - -
E 9b.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -
E 9a.................... 9,2 9,2 13,3 - - - - - - - - - -
E 8...................... 3,0 3,0 3,8 - - - - - - - - - -
E 7...................... 7,0 7,0 9,5 - - - - - - - - - -
E 6...................... 40,6 40,6 42,3 - - - - - - - - - -
E 5...................... 3,0 3,0 5,8 - - - - - - - - - -
E 4...................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - -
E 3...................... 0,8 0,8 - - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 99,6 99,6 131,7 - - - - - - - - - -
Erläuterungen:
Zu Titel 422 01
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
3,0 A14; 4,0 A13h; 10,9 A12; 10,5 A11; 1,0 A9m+Z; 1,0 A9m; 2,6 A8; 1,5 A7; 0,8 A6m; 2,0 A5; 1,0 A4 (Zusammen: 38,3).
Zu Titel 428 01
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
7,0 E13; 1,0 E12; 18,4 E11; 2,0 E10; 1,0 E9b; 1,0 E8; 2,6 E7; 2,3 E6; 1,0 E5; 2,0 E4 (Zusammen: 38,3).
- 214 -