Schriftliche Frage 4 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum sieht die Bundesregierung in ihrem mir vorliegenden Entwurf für den Haushalt 2026 vor, den „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der E…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 4 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum sieht die Bundesregierung in ihrem mir vorliegenden Entwurf für den Haushalt 2026 vor, den „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der E…
Frage 4 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Warum sieht die Bundesregierung in ihrem mir vorliegenden Entwurf für den Haushalt 2026 vor, den „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu finanzieren, und wie möchte sie verhindern, dass die entsprechenden Mittel für heimische Klimaschutz- Maßnahmen und Investitionen mit emissionsmindernder Wirkung im Inland fehlen, was nach meiner Auffassung mittelfristig dazu führen dürfte, dass noch mehr Geld für Emissionszuweisungen aus dem Ausland aufgebracht werden muss, welches dann wiederum für heimischen Klimaschutz fehlt („klimapolitischer Teufelskreis“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 13. August 2025:
In der aktuellen Compliance-Periode der europäischen Klimaschutzverordnung (ESR) (2021–2025) ist nach aktuellen Prognosen kein Ankauf von Emissionszuweisungen notwendig. Entsprechend wurden im Regierungsentwurf 2026 des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds bei Kapitel 6092 Titel 687 03 „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ keine Mittel veranschlagt. Den im Klimaschutzbericht 2025 festgestellten Handlungsbedarf zur Einhaltung der deutschen Klimaziele für die zweite Compliance-Periode der ESR (2026–2030) wird die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2025 aufgreifen, das sie gemäß § 9 Absatz 1 des Bundes- Klimaschutzgesetzes im ersten Jahr der Legislaturperiode beschließen wird. Für alle am KTF beteiligten Ressorts hat die Erreichung der Klimaziele oberste Priorität. Sofern der Ankauf von Emissionszuweisungen in künftigen Jahren erforderlich sein sollte, wird über die Finanzierung im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.
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