Schriftliche Frage 153 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Sind der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit, seit Inkrafttreten des § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetz…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 153 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Sind der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit, seit Inkrafttreten des § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetz…
Frage 153 (Kay-Uwe Ziegler, AfD):
Sind der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit, seit Inkrafttreten des § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Anzeigen, Hinweise oder Mitteilungen von Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder von Landesaufsichtsbehörden zugegangen, wonach die Umsetzung der in § 13 Absatz 5 IfSG vorgesehenen Datenübermittlung nicht oder nicht vollständig möglich sei, und falls ja, von wem jeweils, und zu welchen Zeitpunkten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 27. Januar 2026:
Der Bundesregierung liegen keine Anzeigen, Hinweise oder Mitteilungen von Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder von Landesaufsichtsbehörden vor, wonach die Umsetzung der in § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Datenübermittlung nicht oder nicht vollständig möglich ist.
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