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Schriftliche Frage 198 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden und in Konsequenz auf Ausschussdrucksache 21(10)…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 198 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden und in Konsequenz auf Ausschussdrucksache 21(10)… Frage 198 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden und in Konsequenz auf Ausschussdrucksache 21(10)35 vom 18. November 2025 (Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages) – wonach der überwiegende Anteil der in Deutschland gehaltenen Schweine kupiert werde und der Aktionsplan Kupierverzicht alleine nicht geeignet sei, das Kupieren vollständig verzichtbar zu machen – die in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 24. Mai 2024 vorgesehenen Änderungen zum Schwänzekupieren bei Schweinen umzusetzen, und wenn nicht, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen werden stattdessen ergriffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 12. Dezember 2025: Das routinemäßige Kupieren von Schwänzen bei Schweinen ist nach EU-Tierschutzrecht verboten. Das Verbot ist in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Nummer 3 sowie in § 6 Absatz 5 des Tierschutzgesetztes in nationales Recht umgesetzt. Danach darf das Kupieren von Schwänzen nur im Einzelfall und nur dann erfolgen, wenn es für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz unerlässlich ist und diese Unerlässlichkeit nachgewiesen wurde. Aus einer Evaluierung des genannten Aktionsplans Kupierverzicht aus dem Jahr 2023 geht hervor, dass dieser Plan grundsätzlich dazu geeignet ist, diesen Nachweis der Unerlässlichkeit für das Schwänzekupieren zu erbringen. Die Evaluierung kommt allerdings auch zu dem Schluss, dass der Aktionsplan Kupierverzicht allein nicht dazu geeignet ist, um perspektivisch vollständig auf das Schwänzekupieren verzichten zu können. Die Bundesregierung ist daher mit den für den Vollzug der genannten tierschutzrechtlichen Regelungen zuständigen Ländern im Austausch zu der Frage, wie ein flächendeckender Verzicht auf das Schwänzekupieren bei Schweinen in Deutschland erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund lässt sich derzeit nicht abschließend festhalten, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Anpassung der tierschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen wird. Die genannten umfangreichen Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode werden im Rahmen der Prüfung weiterer Schritte entsprechend einbezogen.

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