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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hühner in Deutschland – sowohl in der Fleisch- als auch in der Eierproduktion –, die jährlich vom sogenannten Kopfüberfangen betroffen sind, und plant die Bundesregierung angesichts des aktuellen Urteils des höchsten niederländischen Wirtschaftsverwaltungsgerichts, wonach diese Fangmethode nicht mit den europäischen Tierschutzvorgaben vereinbar ist (vergleiche www.gefluegelnews.de/article/huhner-an-den-beinen-fangen-niederlande-verbieten-bisherige-praxis-ab-2027-endgultig), die Praxis des Kopfüberfangens auch in Deutschland künftig zu verbieten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Transport von Geflügel und der Umgang mit den Tieren in diesem Zusammenhang werden in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt. Diese untersagt ausdrücklich, Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hochzuzerren oder zu ziehen oder so zu behandeln, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Das in der Frage angesprochene niederländische Urteil bezieht sich auf diese unionsrechtlichen Regelungen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland. In Deutschland stellt die Zuwiderhandlung gegen diese Vorgaben eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Kontrolle und den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Diese besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die relevanten Informationen zu den Umständen vor Ort. Die Bundesregierung hat auf diesen Vollzug keinen Einfluss. Demnach liegen der Bundesregierung auch keine Daten zur Anzahl an Hühnern vor, die manuell gefangen und kopfüber getragen werden.

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