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Schriftliche Frage 93 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich das Zielkapital der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) in den letzten sechs Monaten entwickelt (bitte nach Monaten und…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 93 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich das Zielkapital der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) in den letzten sechs Monaten entwickelt (bitte nach Monaten und… Frage 93 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich das Zielkapital der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) in den letzten sechs Monaten entwickelt (bitte nach Monaten und Kapitalart aufschlüsseln, inklusive des jeweils geltenden Prozentsatzes), und hält die Bundesregierung eine erneute Absenkung der Beiträge (vgl. www.reisevor9.de/inside/drsf-senkt-en tgelt-schrittweise-auf-0-5-prozent) auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben zum DRSF für darstellbar, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 3. Dezember 2025: Die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) hat das aus ihrer Sicht erforderliche Zielkapital wie folgt errechnet: • 30. Juni 2025 ○ Zielkapital: 904,536 Mio. Euro ○ Fondsvermögen: 853,567 Mio. Euro (rund 94 Prozent) ○ Rest: unwiderrufliche Kreditzusage (rund 6 Prozent): • 30. September 2025 ○ Zielkapital: von 904,967 Mio. Euro ○ Fondsvermögen in Höhe von 825,235 Mio. Euro (rund 91 Prozent) ○ Rest: unwiderrufliche Kreditzusage (rund 9 Prozent) gebildet. • 31. Dezember 2025 ○ Zielkapital von 971,481 Mio. Euro, das in Höhe von ○ Fondsvermögen in Höhe von 884,121 Mio. Euro (rund 91 Prozent) ○ Rest: unwiderrufliche Kreditzusage (rund 9 Prozent) Um jederzeit eine risiko- und europarechtskonforme Insolvenzabsicherung zu gewährleisten, ist allerdings stets auch die künftige Umsatzentwicklung, insbesondere des umsatzstärksten Reiseanbieters, zu berücksichtigen und das Zielkapital erforderlichenfalls anzupassen. So ist es auch in der Vergangenheit gehandhabt worden. Aufsichtsbehörde und DRSF befinden sich darüber im Austausch, von welcher künftigen Umsatzentwicklung auszugehen ist. Ob eine weitere Senkung des Entgeltsatzes möglich ist, hängt davon ab, ob die DRSF auch in Zukunft das notwendige Zielkapital durch eine unwiderrufliche Kreditzusage bilden kann und ob es zu weiteren Insolvenzen mit erheblichen Erstattungsansprüchen der Reisenden kommt.

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