Schriftliche Frage 50 von Michael Donth (CDU/CSU): Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group betroffenen Pauschalreisenden warten nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.
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Schriftliche Frage 50 von Michael Donth (CDU/CSU): Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group betroffenen Pauschalreisenden warten nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt,…
Frage 50 (Michael Donth, CDU/CSU):
Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group betroffenen Pauschalreisenden warten nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. zehn Monate nach dieser Insolvenz, immer noch auf die Erstattung ihrer geleisteten Zahlungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), und welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für diese enormen Verzögerungen bei der Auszahlung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 20/12484)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025:
Die Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) hat auf Grundlage der von der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH gelieferten Daten sowie der anschließenden Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter die Reisenden von 210.364 Buchungsvorgängen zum Erstattungsverfahren eingeladen. Hiervon haben bisher (Stand: 29. April 2025) rund 83 Prozent (174.408 buchende Personen) einen Erstattungsantrag eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der Reisenden, die bisher keinen Antrag beim DRSF eingereicht hat, keinen Anspruch auf Erstattung hat. Das kann daran liegen, dass die betreffenden Reisen, worauf der DRSF im Rahmen der Repatriierungsphase gegenüber den Leistungserbringern hingewirkt hat, vollständig durchgeführt werden konnten. Der DRSF hat mit Stand vom 29. April 2025 mitgeteilt, bereits rund 97 Prozent der eingegangenen Erstattungsanträge abschließend bearbeitet zu haben. In nahezu allen Fällen hat der DRSF, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren, Zahlungen der Reisenden erstattet. Eine Verzögerung in der Antragsbearbeitung seitens des DRSF liegt aus Sicht der Bundesregierung nicht vor. Der DRSF bearbeitet die Erstattungsanträge regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 20/12484 ausgeführt, setzt eine abschließende Bearbeitung der Erstattungsanträge voraus, dass die anspruchsberechtigten Reisenden vollständige Angaben gemacht und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. Bei der weit überwiegenden Zahl der noch offenen Erstattungsanträge ist dies bisher nicht der Fall. Der DRSF steht in diesen Fällen mit den buchenden Personen in Kontakt, um offene Rückfragen zu den eingereichten Anträgen zu klären und erforderliche Unterlagen anzufordern.
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