Schriftliche Frage 146 von Lukas Rehm (AfD): Hat die Bundesregierung seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgeset…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 146 von Lukas Rehm (AfD): Hat die Bundesregierung seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgeset…
Frage 146 (Lukas Rehm, AfD):
Hat die Bundesregierung seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz konkrete Maßnahmen ergriffen, um den daraus resultierenden tatsächlichen Verwaltungsaufwand bei gesetzlichen Krankenkassen, Kommunen und beteiligten Behörden erstmals systematisch zu erfassen, nachdem sie auf eine frühere parlamentarische Anfrage hin keine Informationen über die Höhe dieser Verwaltungskosten vorlegen konnte, und wenn ja, welche, und bis wann ist mit belastbaren Datenerhebungen zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 5. Dezember 2025:
Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Verwaltungsaufwand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei gesetzlichen Krankenkassen, Kommunen oder beteiligten Behörden für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor. Die Entscheidung bezüglich der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsempfänger gemäß den §§ 4, 5 AsylblG obliegt den für die Ausführung des AsylbLG zuständigen Ländern und Kommunen. Seitens des Bundes ist deshalb keine Datenerhebung beabsichtigt.
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