Schriftliche Frage 2 von Matthias Helferich (AfD): Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer Werk…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 2 von Matthias Helferich (AfD): Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer Werk…
Frage 2 (Matthias Helferich, AfD):
Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer Werke, wie im Falle des bereits erstinstanzlich freigesprochenen Simon Rosenthal (vgl. www.fra enkischertag.de/lokales/bamberg/kultur-freizeit/si mon-rosenthal-prozess-wegen-volksverhetzung-i n-bamberg-art-397162), durch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund der Kunstfreiheit, und hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Überblick über die Anzahl an Fällen von Strafverfolgungen von Künstlern in den vergangenen fünf Jahren?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. November 2025:
Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in den Ländern obliegt den jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Zur Praxis der Strafverfolgung in den Ländern kann der Bund sich mangels Zuständigkeit nicht äußern. Zahlen über die Fälle von Strafverfolgungen von Künstlern liegen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht vor und werden auch nicht erhoben.
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