Schriftliche Frage 54 von Matthias Helferich (AfD): Ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Fall des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Text
Schriftliche Frage 54 von Matthias Helferich (AfD): Ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Fall des…
Frage 54 (Matthias Helferich, AfD):
Ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Fall des bis vor Kurzem inhaftierten YouTubers „Shlomo Finkelstein“ in irgendeiner Art und Weise im Strafvollstreckungsverfahren tätig geworden vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 102 auf Bundestagsdrucksache 21/747 dahingehend äußerte, dass sie die Schilderung des Betroffenen, die Bundesanwaltschaft hätte in das laufende Strafvollstreckungsverfahren mit dem Ziel eingegriffen, die vorzeitige Entlassung des Gefangenen zu verhindern, nicht bestätigen könne und der GBA und das BMJV nicht im Sinne der Fragestellung tätig geworden seien, und wenn ja, wie?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. Juli 2025:
Die Verfolgung von Straftaten und sich daran anschließende Maßnahmen der Strafvollstreckung fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend ist weder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof noch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dem nachgefragten Strafvollstreckungsverfahren in irgendeiner Art und Weise tätig geworden.
Relationen
- asked ← Matthias Helferich (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung