Schriftliche Frage 19 von Peter Boehringer (AfD): Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 19 von Peter Boehringer (AfD): Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der
Frage 19 (Peter Boehringer, AfD):
Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. November 2025:
Einer Auskunftserteilung oder Veröffentlichung im Sinne der Fragestellung stellt das von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis des Journalisten und des von ihm vertretenen Mediums entgegen, da hierdurch die Gefahr bestehen würde, dass Dritte Rückschlüsse auf die konkreten Recherchetätigkeiten des Journalisten ziehen könnten. Die begehrte Auskunft könnte daher die unbeeinträchtigte Ausübung der journalistischen Tätigkeit einschränken. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass insbesondere aufgrund der konstituierenden Bedeutung der Tätigkeit der Presse im demokratischen Meinungsbildungsprozess die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG in diesem Fall das Informationsinteresse des Fragestellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG überwiegt und eine uneingeschränkte Auskunftserteilung ein unverhältnismäßiger Eingriff wäre. Aus den zuvor genannten Gründen wird das Bundesministerium des Innern die presserechtliche Auskunftsanfrage und die zugehörige Antwort darauf nicht veröffentlichen und auch nicht dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist zu der Thematik aus Sicht der Bundesregierung folgendes festzustellen: Der Handel mit Edelmetallen kann als Finanzierungsstrategie von Extremisten genutzt werden. Für sich genommen ist der Edelmetallhandel kein Kriterium für eine Bestrebung i. S. des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BfVG). Edelmetalle werden in Teilen der Bevölkerung sowie in Bankenkreisen als Geldmetall betrachtet, das in Krisenzeiten Wertdichte und Wertstabilität gewährleisten kann.
Relationen
- asked ← Peter Boehringer (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung