Schriftliche Frage 26 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach § 16a…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach § 16a…
Frage 26 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach § 16a Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 16f Absatz 1 AufenthG erteilt, und wie unterscheiden sich diese Zahlen im Vergleich zu den drei Jahren vor der Reform (2021–2023)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. November 2025:
Aufenthaltstitel werden im Fall der erfragten Rechtsgrundlagen sowohl als Visa als auch als Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend Informationen zu beiden Kategorien übermittelt: Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 128.129 Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a Absatz 1 und 2 AufenthG sowie § 16f Absatz 1 AufenthG erfasst, die seit 2021 erteilt wurden. Titelverlängerungen sind in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die Verteilung nach Jahr der Erteilung entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle. Für das Jahr 2024 wurde eine Aufteilung entsprechend des Inkrafttretens der für die §§ 16a und 16f AufenthG relevanten gesetzlichen Änderungen vorgenommen. Zahl der erteilten Titel pro Jahr nach § 16a Abs. 1 AufenthG nach § 16a Abs. 2 AufenthG nach § 16f Abs. 1 AufenthG 2021 16.564 752 2.889 2022 17.377 596 4.061 2023 22.276 630 4.236 bis 28.2.2024 3.296 78 677 ab 1.3.2024 22.056 537 3.652 2025 24.771 484 3.197 Summe 106.340 3.077 18.712 Zu den Visazahlen ist zu beachten, dass § 16a Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes statistisch zusammen erfasst werden und daher nicht getrennt ausgewiesen werden können. Im Zeitraum 2021 bis 28. Februar 2024 wurden 41.666 nationale Visa gemäß § 16a AufenthG erteilt (2021: 9.023; 2022: 12.750; 2023: 16.966; bis 28. Februar 2024: 2.927), im Zeitraum 1. März 2024 bis 20. November 2025 wurden 54.937 nationale Visa gemäß § 16a AufenthG erteilt. § 16f AufenthG wird als Rechtsgrundlage statistisch nicht erfasst. Eine statistische Zuordnung findet zu den in § 16f AufenthG enthaltenen Zwecken „Sprachkurs“ und „Schulbesuch“ statt. Demnach wurden zu den Zwecken „Schulbesuch“ sowie „Sprachkurs“ im Zeitraum 2021 bis 28. Februar 2024 zusammen insgesamt 17.856 nationale (2021: 4.292; 2022: 6.057; 2023: 6.369; bis 28. Februar 2024: 1.138) und 310 Schengen-Visa erteilt, im Zeitraum 1. März 2024 bis 20. November 2025 insgesamt 14.859 nationale und 365 Schengen-Visa. Die Diskrepanz zwischen der Zahl der Visaerteilungen und der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Inland ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Elementen: Zunächst sind bei der Zahl der Aufenthaltserlaubnisse im Inland auch Wechsel aus anderen Inlandstiteln in die o. g. Titel erfasst. Zum anderen werden seit Sommer 2023 Visa im Bereich des Kapitels 2 Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes, wozu auch die o. g. Rechtsgrundlagen gehören, grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Daher spiegeln sich diese Visaerteilungen erst zeitlich versetzt im AZR wider.
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