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Schriftliche Frage 52 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt die Bundesregierung zur Einschätzung, dass die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds mit Arti…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 52 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt die Bundesregierung zur Einschätzung, dass die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds mit Arti… Frage 52 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt die Bundesregierung zur Einschätzung, dass die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds mit Artikel 10 Absatz 3 der EU- Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS) vereinbar ist und somit der europarechtlich verankerten Zweckbestimmung für die Verwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel entspricht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. September 2025: Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert sich in den Jahren 2025 und 2026 insbesondere aus den Einnahmen aus dem EU-ETS 1 (Die Abkürzung ETS steht für die europäischen Emissionshandelssysteme: Emissions Trading System) sowie dem nationalen Emissionshandel. Artikel 10 Absatz 3 der EU-ETS-Richtlinie regelt die Verwendung der Einnahmen aus dem EU-ETS 1 und ab 2027 auch aus dem EU-ETS 2. Artikel 10 Absatz 3 der EU-ETS-Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten über die Verwendung der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten – vorbehaltlich der explizit aufgeführten Ausnahmen (EU- Eigenmittel sowie der Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) – selbst entscheiden können. Diese Einnahmen oder der entsprechende finanzielle Gegenwert dieser Einnahmen müssen für einen oder mehrere der Zwecke nach Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a bis 1 der o. g. Richtlinie verwendet werden. Damit ist unerheblich, ob die Einnahmen innerhalb des KTF oder ihr entsprechender finanzieller Gegenwert aus einem anderen Einzelplan des Bundeshaushalts gemäß der Zwecke der Richtlinie verwendet werden.

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