Schriftliche Frage 94 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welches Gesamtvolumen summieren sich die Zahlungen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach den bislang erfolgten Entscheidu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 94 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welches Gesamtvolumen summieren sich die Zahlungen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach den bislang erfolgten Entscheidu…
Frage 94 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welches Gesamtvolumen summieren sich die Zahlungen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach den bislang erfolgten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln an die Lieferanten von Corona-Schutzmasken leisten muss, und welchen Betrag davon hat das BMG zwischenzeitlich an die in diesen Verfahren erfolgreichen Lieferanten ausgezahlt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 27. November 2025:
Das Bundesministerium für Gesundheit muss im Zusammenhang mit den bislang erfolgten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln keine Auszahlungen an Lieferanten von Corona-Schutzmasken leisten. Die entsprechenden Entscheidungen sind nicht rechtskräftig und werden derzeit vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft bzw. es wurden hiergegen Rechtsmittel beim BGH eingelegt.
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