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Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag (Antwort zu Drs. 21/811)

dip / drucksache 17.07.2025 · WP 21 · 21/960 · Antwort · Original ↗

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Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag (Antwort zu Drs. 21/811) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/960 21. Wahlperiode 17.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/811 – Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD mit dem Titel „Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen“ auf Bundestagsdrucksache 21/457 antwortet die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/510, dass das parlamentarische Fragewesen eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten solle. Es ermögliche keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages, weil Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag seien. Die gestellten Fragen meint die Bundesregierung nicht beantworten zu müssen, weil die Treffen der Bundesminister und der Mitarbeiter der Bundesregierung mit den Fraktionen auch die Arbeit der Fraktionen kontrollieren würde. Jedoch verkennt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller, dass ihre Arbeit auch dann durch das Parlament kontrolliert werden muss, wenn sie in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages stattfindet. Eine Kontrolle der Fraktionen des Deutschen Bundestages ist von den Fragestellern dabei weder geplant noch gewollt. Die Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung ist jedoch Aufgabe des Parlaments. 1. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in ihrer Funktion seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Name, Art der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema auflisten)? 2. Wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema sowie Ressort der Bundesregierung und Eingruppierung der jeweiligen Mitarbeiter auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts der Detailtiefe der Fragen erreicht. Zur Beantwortung der Fragen müssten nicht nur die Termine der Mitglieder der Bundesregierung, sondern die aller Mitarbeiter der Bundesregierung überprüft werden. Es ist jedoch weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, die Teilnahme aller erfragten Personen an Sitzungen, Besprechungen, Veranstaltungen etc. in den Räumlichkeiten des Bundestages vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit an zahlreichen Veranstaltungen und Besprechungen teil. Diese erfolgen regelmäßig auch spontan und ohne vorherige Terminabsprachen. Für die Mitarbeiter der Bundesregierung besteht keine Pflicht, den Anlass ihrer Dienstgänge zu erfassen und zu speichern. Auch sie nehmen mitunter sehr kurzfristig und ohne vorhergehende Absprache an Besprechungen und Sitzungen teil. Es ist daher bereits faktisch nicht möglich, über eine Kalenderabfrage sowohl der Leitungsbereiche der Ressorts als auch aller Mitarbeiter der Bundesregierung die erbetenen Daten zu ermitteln. Die Ermittlung der Daten wäre auch unzumutbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 147, 50, 147). Zum Stichtag 30. Juni 2023 waren ausweislich der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13180 ca. 22 450 Beamte und Angestellte in den Bundesministerien beschäftigt. Eine Abfrage all dieser Mitarbeiter über ihre Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages seit Beginn der Legislaturperiode ist nicht nur faktisch nicht möglich, sondern auch nicht zumutbar. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Fragen jedenfalls mittelbar auf eine Überprüfung der Fraktionen und auch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages richten. Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Anzahl der erfragten Veranstaltungen im Rahmen von Sitzungen und Terminen der Fraktionen erfolgten. Die Mitglieder der Bundesregierung sind häufig zugleich auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/510 dargelegt, ermöglicht das parlamentarische Fragerecht keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind. Schließlich wird erneut darauf hingewiesen, dass nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fraktionen Anwesenheitslisten über die Teilnahme an ihren Sitzungen geführt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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