Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag (Antwort zu Drs. 21/811)
Text
Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag (Antwort zu Drs. 21/811)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/960
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/811 –
Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an
Veranstaltungen im Deutschen Bundestag
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD mit dem Titel „Mitarbeiter und
Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen“ auf
Bundestagsdrucksache 21/457 antwortet die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/510, dass das parlamentarische Fragewesen eine Kontrolle der
Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten solle. Es ermögliche keine
Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages,
weil Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag seien. Die
gestellten Fragen meint die Bundesregierung nicht beantworten zu müssen,
weil die Treffen der Bundesminister und der Mitarbeiter der Bundesregierung
mit den Fraktionen auch die Arbeit der Fraktionen kontrollieren würde.
Jedoch verkennt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller, dass
ihre Arbeit auch dann durch das Parlament kontrolliert werden muss, wenn sie
in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages stattfindet. Eine Kontrolle
der Fraktionen des Deutschen Bundestages ist von den Fragestellern dabei
weder geplant noch gewollt. Die Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung ist
jedoch Aufgabe des Parlaments.
1. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in ihrer Funktion seit
Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen innerhalb
der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach
Datum, Name, Art der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw.
Thema auflisten)?
2. Wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung haben seit Beginn der
Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen innerhalb der
Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Art
der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw.
Thema sowie Ressort der Bundesregierung und Eingruppierung der
jeweiligen Mitarbeiter auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 17. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). Aus Sicht der
Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts der Detailtiefe
der Fragen erreicht.
Zur Beantwortung der Fragen müssten nicht nur die Termine der Mitglieder der
Bundesregierung, sondern die aller Mitarbeiter der Bundesregierung überprüft
werden. Es ist jedoch weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten
und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, die Teilnahme
aller erfragten Personen an Sitzungen, Besprechungen, Veranstaltungen etc. in
den Räumlichkeiten des Bundestages vollständig zu erfassen und zu
dokumentieren. Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit
an zahlreichen Veranstaltungen und Besprechungen teil. Diese erfolgen
regelmäßig auch spontan und ohne vorherige Terminabsprachen. Für die Mitarbeiter
der Bundesregierung besteht keine Pflicht, den Anlass ihrer Dienstgänge zu
erfassen und zu speichern. Auch sie nehmen mitunter sehr kurzfristig und ohne
vorhergehende Absprache an Besprechungen und Sitzungen teil. Es ist daher
bereits faktisch nicht möglich, über eine Kalenderabfrage sowohl der
Leitungsbereiche der Ressorts als auch aller Mitarbeiter der Bundesregierung die
erbetenen Daten zu ermitteln.
Die Ermittlung der Daten wäre auch unzumutbar. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a.
BVerfGE 147, 50, 147). Zum Stichtag 30. Juni 2023 waren ausweislich der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13180 ca. 22 450 Beamte und Angestellte in
den Bundesministerien beschäftigt. Eine Abfrage all dieser Mitarbeiter über
ihre Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Deutschen
Bundestages seit Beginn der Legislaturperiode ist nicht nur faktisch nicht möglich,
sondern auch nicht zumutbar.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Fragen
jedenfalls mittelbar auf eine Überprüfung der Fraktionen und auch der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages richten. Es ist davon auszugehen, dass die
überwiegende Anzahl der erfragten Veranstaltungen im Rahmen von Sitzungen
und Terminen der Fraktionen erfolgten. Die Mitglieder der Bundesregierung
sind häufig zugleich auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wie bereits
in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/510 dargelegt, ermöglicht das
parlamentarische Fragerecht keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des
Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher
Bundestag sind. Schließlich wird erneut darauf hingewiesen, dass nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Fraktionen Anwesenheitslisten über die
Teilnahme an ihren Sitzungen geführt werden.
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