Schriftliche Frage 76 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des ruhenden Verkehrs als Verursacher von Unfällen, an denen Kinder und Jugendliche zu Schaden ko…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 76 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des ruhenden Verkehrs als Verursacher von Unfällen, an denen Kinder und Jugendliche zu Schaden ko…
Frage 76 (Luigi Pantisano, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des ruhenden Verkehrs als Verursacher von Unfällen, an denen Kinder und Jugendliche zu Schaden kommen, und plant die Bundesregierung konkrete Sicherheitsmaßnahmen diesbezüglich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. November 2025:
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat für das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hohe Priorität. Der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen ist dabei ein besonders wichtiges Anliegen. Gefahren für den Fuß- und Radverkehr aufgrund parkender oder haltender Fahrzeuge können in verschiedenen Konstellationen entstehen, wie bei eingeschränkten Sichtbeziehungen, unachtsam geöffnete Türen beim Ein- und Aussteigen (sogenanntes Dooring) und beim Ausweichen in den Fließverkehr aufgrund zugeparkter Geh- oder Radwege. Um diesen Gefahren vorzubeugen, hat das BMV zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen sowie an Fußgängerüberwegen und 5 m davor. Ebenso ist es verboten, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m (bei vorhandenem baulich angelegtem Radweg: 8 m) von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten zu parken. Darüber hinaus wurden 2021 die in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegten Regelsätze für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße im ruhenden Verkehr deutlich erhöht. Zur besseren Kontrolle des ruhenden Verkehrs sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zudem eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen vor. Infrastrukturseitige Maßnahmen zur Lösung von Konfliktfeldern sind in den einschlägigen Regelwerken benannt. Hierzu zählen etwa die freizuhaltenden Sichtfelder an Querungsstellen sowie der Sicherheitstrennstreifen zwischen Radverkehrsanlagen und dem Ruhenden Verkehr. Zur Vermeidung sogenannter Dooring-Unfälle von Radfahrern existieren Assistenzsysteme, die im Rahmen des Testprogramms für die Fahrzeugsicherheit „Euro NCAP“ (New Car Assessment Programme) bewertet werden. Diese Systeme werden seit einiger Zeit von Fahrzeugherstellern freiwillig angeboten. Die Bundesregierung hat sich in der entsprechenden Arbeitsgruppe der UNECE für die Entwicklung einer passenden Vorschrift stark gemacht, um solche Systeme flächendeckend verpflichtend einführen zu können. Es ist geplant, einen bereits international abgestimmten Entwurf dieser Vorschrift vorzustellen. Neben den gesetzlichen und infrastrukturellen Maßnahmen fördert das BMV mit verschiedenen Verkehrsaufklärungsmaßnahmen Präventionsangebote, die über Gefahren des ruhenden Verkehrs informieren. Seit 2019 wird z. B. die Kampagne „Kopf drehen, Rad Fahrende sehen“ (DVR) umgesetzt. Zudem wird in den an Eltern und Kinder gerichteten Aufklärungsangeboten „Kinder im Straßenverkehr“ (DVW), „Kind und Verkehr“ (DVR) oder den Käpt’n Blaubär-Fibeln Gefahren vermeidendes Verhalten im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr vermittelt.
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