Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau (Antwort zu Drs. 21/5857)
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Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau (Antwort zu Drs. 21/5857)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6142
21. Wahlperiode 22.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5857 –
Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach
Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Radverkehr ist ein zentraler Baustein für eine gelingende Mobilitätswende
und das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor (www.umweltbund
esamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr#vorteile-des-fahrr
adfahrens). Seine konsequente Förderung ist daher keine freiwillige Option,
sondern eine verkehrs- und klimapolitische Notwendigkeit. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode bekräftigt die
Bundesregierung dieses Ziel: So sollen der „Rad- und Fußverkehr […] als
Bestandteil nachhaltiger Mobilität [gestärkt] und [gefördert]“ werden
(Koalitionsvertrag, S. 26). Zudem orientiert sich die Bundesregierung nach eigener
Aussage am Leitbild der Vision Zero. Damit wird anerkannt, dass schwere
Unfälle im Straßenverkehr weder hinnehmbar noch unvermeidbar sind.
Dennoch nimmt die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer in
Deutschland entgegen dem allgemeinen Trend zu immer weniger Verkehrstoten im
Straßenverkehr weiter zu (https://etsc.eu/wp-content/uploads/PINFLASH_50_
FINAL.pdf). Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland damit schlecht
ab (ebd.). Die Verkehrsminister der Länder forderten vom Bund in ihren
Beschlüssen bei der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in
Lindau deutlich konkretere Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs
und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden.
1. Plant die Bundesregierung eine langfristige Dynamisierung der Mittel für
die Radverkehrsförderung über 2030 hinaus, um die notwendige
Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Straßenbaulastträger zu
gewährleisten, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und
26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik
(Tagesordnungspunkt [TOP] 6.6, Nummer 3) empfiehlt, wenn ja, in welcher Höhe,
und wie sieht der Zeitplan dazu aus?
Eine Dynamisierung von Finanzhilfen ist nicht mit Artikel 104b Absatz 2
Satz 7 des Grundgesetzes vereinbar.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 22. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Aktueller Stand der Radverkehrsförderung“ auf Bundestagsdrucksache
21/2158 verwiesen.
2. Plant die Bundesregierung, die Ausgabenreste des Sonderprogramms
„Stadt und Land“, die in dem Programm 2025 nicht verfügbar gemacht
werden konnten, den Ländern vollständig im laufenden Haushaltsjahr
bereitzustellen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und
26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6,
Nummer 4) empfiehlt?
Mit dem Haushalt 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs aus dem
„Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) finanziert. Die bisher im
Einzelplan 12 veranschlagten Titel und Programme wurden in den KTF übertragen.
Dies trifft auch auf die Finanzhilfen für das Sonderprogramm „Stadt und Land“
zu. Dadurch wurden die Ausgabenreste im Sonderprogramm „Stadt und Land“
im Haushalt 2026 vollumfänglich für die Jahre 2026 ff. neu veranschlagt.
Somit sind alle Ausgabenreste, die Ende des Jahres 2025 den Ländern nicht zur
Verfügung gestellt werden konnten, im Haushalt 2026 sowie in der
Finanzplanung berücksichtigt und stehen den Ländern im Rahmen des Programms für die
Jahre 2026 ff. zur Verfügung.
3. Plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel für den Bau von
Radwegen an Bundesfernstraßen im Haushalt 2027 wieder auf 120 Mio. Euro
oder mehr zu erhöhen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom
25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik
(TOP 6.6, Nummer 5) empfiehlt, nachdem sie die Mittel im aktuellen
Haushalt auf 100 Mio. Euro gekürzt hat?
Die Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2027 läuft derzeit.
4. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an
Bahnhöfen“ über das Jahr 2027 hinaus fortzuführen und bedarfsgerecht
aufzustocken, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und
26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6,
Nummer 6) empfiehlt, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, und in welcher
Höhe werden die Mittel aufgestockt?
Eine Fortführung ist nicht geplant. Jedoch stellt u. a. das Sonderprogramm
„Stadt und Land“ den Ländern und Kommunen für die Fahrradinfrastruktur
finanzielle Mittel bereit.
5. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung die
Finanzhilfen und Fördermittel im Bereich des Radverkehrs, inklusive des
Sonderprogramms „Stadt und Land“ und der „Finanzhilfen für
Radschnellwege“, zusammenzuführen und im Haushalt zu verankern, so wie
es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem
Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 7) empfiehlt, und
wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus?
Die Bundesregierung wird den Vorschlag der Länder prüfen.
6. Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen,
dass bei der Fortschreibung der Europäischen
Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge Anti-Dooring-Assistenten verpflichtend
vorgeschrieben werden, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und
26. März 2026 in ihrem Beschluss „Sicherheit im Radverkehr: Dooring-
Unfälle verhindern“ (TOP 6.8, Nummer 2) empfiehlt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Luigi Pantisano auf Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen.
7. Plant die Bundesregierung, den „holländischen Griff“ in den
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu verankern und seine Anwendung im
Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung zu einem verpflichtenden
Lerninhalt der Fahrausbildung zu machen, so wie es die
Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss „Sicherheit im
Radverkehr: Dooring-Unfälle verhindern“ (TOP 6.8, Nummer 3)
empfiehlt?
§ 14 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung verlangt für das Ein- und
Aussteigen bereits das höchste Maß an Vorsicht, um eine Gefährdung anderer
auszuschließen.
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ISSN 0722-8333
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