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Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau (Antwort zu Drs. 21/5857)

dip / drucksache 22.05.2026 · WP 21 · 21/6142 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau (Antwort zu Drs. 21/5857) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6142 21. Wahlperiode 22.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5857 – Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Radverkehr ist ein zentraler Baustein für eine gelingende Mobilitätswende und das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor (www.umweltbund esamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr#vorteile-des-fahrr adfahrens). Seine konsequente Förderung ist daher keine freiwillige Option, sondern eine verkehrs- und klimapolitische Notwendigkeit. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode bekräftigt die Bundesregierung dieses Ziel: So sollen der „Rad- und Fußverkehr […] als Bestandteil nachhaltiger Mobilität [gestärkt] und [gefördert]“ werden (Koalitionsvertrag, S. 26). Zudem orientiert sich die Bundesregierung nach eigener Aussage am Leitbild der Vision Zero. Damit wird anerkannt, dass schwere Unfälle im Straßenverkehr weder hinnehmbar noch unvermeidbar sind. Dennoch nimmt die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland entgegen dem allgemeinen Trend zu immer weniger Verkehrstoten im Straßenverkehr weiter zu (https://etsc.eu/wp-content/uploads/PINFLASH_50_ FINAL.pdf). Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland damit schlecht ab (ebd.). Die Verkehrsminister der Länder forderten vom Bund in ihren Beschlüssen bei der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau deutlich konkretere Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden. 1. Plant die Bundesregierung eine langfristige Dynamisierung der Mittel für die Radverkehrsförderung über 2030 hinaus, um die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Straßenbaulastträger zu gewährleisten, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (Tagesordnungspunkt [TOP] 6.6, Nummer 3) empfiehlt, wenn ja, in welcher Höhe, und wie sieht der Zeitplan dazu aus? Eine Dynamisierung von Finanzhilfen ist nicht mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 7 des Grundgesetzes vereinbar. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 22. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktueller Stand der Radverkehrsförderung“ auf Bundestagsdrucksache 21/2158 verwiesen. 2. Plant die Bundesregierung, die Ausgabenreste des Sonderprogramms „Stadt und Land“, die in dem Programm 2025 nicht verfügbar gemacht werden konnten, den Ländern vollständig im laufenden Haushaltsjahr bereitzustellen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 4) empfiehlt? Mit dem Haushalt 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) finanziert. Die bisher im Einzelplan 12 veranschlagten Titel und Programme wurden in den KTF übertragen. Dies trifft auch auf die Finanzhilfen für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu. Dadurch wurden die Ausgabenreste im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Haushalt 2026 vollumfänglich für die Jahre 2026 ff. neu veranschlagt. Somit sind alle Ausgabenreste, die Ende des Jahres 2025 den Ländern nicht zur Verfügung gestellt werden konnten, im Haushalt 2026 sowie in der Finanzplanung berücksichtigt und stehen den Ländern im Rahmen des Programms für die Jahre 2026 ff. zur Verfügung. 3. Plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen im Haushalt 2027 wieder auf 120 Mio. Euro oder mehr zu erhöhen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 5) empfiehlt, nachdem sie die Mittel im aktuellen Haushalt auf 100 Mio. Euro gekürzt hat? Die Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2027 läuft derzeit. 4. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ über das Jahr 2027 hinaus fortzuführen und bedarfsgerecht aufzustocken, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 6) empfiehlt, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, und in welcher Höhe werden die Mittel aufgestockt? Eine Fortführung ist nicht geplant. Jedoch stellt u. a. das Sonderprogramm „Stadt und Land“ den Ländern und Kommunen für die Fahrradinfrastruktur finanzielle Mittel bereit. 5. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung die Finanzhilfen und Fördermittel im Bereich des Radverkehrs, inklusive des Sonderprogramms „Stadt und Land“ und der „Finanzhilfen für Radschnellwege“, zusammenzuführen und im Haushalt zu verankern, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 7) empfiehlt, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus? Die Bundesregierung wird den Vorschlag der Länder prüfen. 6. Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei der Fortschreibung der Europäischen Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge Anti-Dooring-Assistenten verpflichtend vorgeschrieben werden, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss „Sicherheit im Radverkehr: Dooring- Unfälle verhindern“ (TOP 6.8, Nummer 2) empfiehlt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Luigi Pantisano auf Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen. 7. Plant die Bundesregierung, den „holländischen Griff“ in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu verankern und seine Anwendung im Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung zu einem verpflichtenden Lerninhalt der Fahrausbildung zu machen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss „Sicherheit im Radverkehr: Dooring-Unfälle verhindern“ (TOP 6.8, Nummer 3) empfiehlt? § 14 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung verlangt für das Ein- und Aussteigen bereits das höchste Maß an Vorsicht, um eine Gefährdung anderer auszuschließen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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