Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
Text
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5946
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias
Gastel, Tarek Al-Wazir, Simone Fischer, Karoline Otte, Julia Schneider und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
Der Fußverkehr bildet die Grundlage jeder Form der Mobilität und ist für die
Erreichung verkehrs-, gesundheits- und klimapolitischer Ziele von zentraler
Bedeutung. Ein attraktives, barrierefreies und sicheres Umfeld für zu Fuß
gehende Menschen ist unerlässlich, um die Verkehrswende sozial gerecht zu
gestalten, die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden zu verbessern und
besonders verletzliche Verkehrsteilnehmende wirksam zu schützen. Es ist
vielfach belegt, dass eine konsequente Förderung des Fußverkehrs nicht nur zu
mehr Verkehrssicherheit beiträgt, sondern auch gesundheitliche Vorteile schafft,
Emissionen reduziert und die lokale Wirtschafts- und Quartiersentwicklung
stärkt (z. B. www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikation
en/2026-01/11_2026_TEXTE_bf.pdf). Zudem hat der Anteil des Fußverkehrs
am Modal Split von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 26 Prozent im Jahr 2023
deutlich zugenommen (www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2023_Ergebnisb
ericht.pdf).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode bekräftigt die Bundesregierung dieses Ziel, den Fußverkehr als
Bestandteil nachhaltiger Mobilität zu stärken und zu fördern. Zudem orientiere
sich die Bundesregierung nach eigener Aussage am Leitbild der Vision Zero.
Damit wird anerkannt, dass schwere Unfälle im Straßenverkehr weder
hinnehmbar noch unvermeidbar sind. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat
diese Zielsetzung im März 2026 bekräftigt und den Bund aufgefordert, die
Mittel im Titel „Aktive Mobilität“ zu erhöhen und zu dynamisieren, um eine
gleichbleibend hohe Anzahl an Maßnahmen zu unterstützen (www.verkehrsmin
isterkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/26-03-25-26-vmk/26-03-26-25-
beschluss-6.7.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die folgenden Fragen zielen daher darauf ab, den Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag sowie im VMK-Beschluss formulierten Verpflichtungen zu
klären.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Ziele hat die Bundesregierung für den Fußverkehr in
der 21. Wahlperiode (bitte auflisten)?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Absichtserklärung „[d]en […]
Fußverkehr […] als Bestandteil nachhaltiger Mobilität stärken und fördern
[zu wollen]“ gemeint (vgl. Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
zwischen CDU, CSU und SPD, „Verantwortung für Deutschland“, S. 26)?
3. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis
einschließlich 2025 Bundesmittel für Maßnahmen des Fußverkehrs
ausgegeben (bitte titelscharf, jahresscheibengenau und nach Bundesland
aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Bundesfördermittel für den
Fußverkehr in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2025 ausgegeben
(bitte nach Jahresscheiben, Ressort, Bundesland und Mittelhöhe
aufschlüsseln)?
5. Wie verteilt sich die Gesamtsumme der Bundesfördermittel für den
Fußverkehr in den Jahren von 2020 bis einschließlich 2025 auf die einzelnen
Förderprogramme bzw. Fördermaßnahmen (bitte nach Ressort, Jahr,
Bezeichnung der Maßnahme, Verwendungszweck, Mittelhöhe,
Mittelbindung und Mittelabfluss aufschlüsseln)?
6. In welcher Höhe sind Fördermittel für Fußverkehrsprojekte im
Bundeshaushalt 2026 vorgesehen (bitte titelscharf mit konkreter
Zweckbestimmung aufschlüsseln)?
7. Erachtet die Bundesregierung die aktuellen Mittel im Bundeshaushalt
2026 zur Förderung des Fußverkehrs als ausreichend?
8. Plant die Bundesregierung eine substanzielle Erhöhung der Mittel zur
Förderung des Fußverkehrs, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum
nicht?
9. Was folgt aus der Zusammenlegung von Haushaltstiteln des Rad- und
Fußverkehrs zum neuen Titel „Förderung der aktiven Mobilität“ für den
Fußverkehr?
a) Welche Mittel stehen im neuen Titel für den Fußverkehr zur
Verfügung?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Fußverkehr nicht
benachteiligt wird?
c) Welche Programme für den Fußverkehr sollen bestehen bleiben,
angepasst oder neu aufgelegt werden?
10. Plant die Bundesregierung, die Forderungen aus dem Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 zeitnah umzusetzen?
a) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nummer 4 des Beschlusses der
VMK vom März 2026 nachkommen und bis zur Frühjahrs-
Verkehrsministerkonferenz 2027 Vorschläge zur Stärkung der aktiven
Mobilität auf Schulwegen und zur Einrichtung von Schulstraßen
entwickeln, um den durch Hol- und Bringverkehr mit dem Pkw
(„Elterntaxis“) hervorgerufenen Problemen auch bundesweit eine Strategie
entgegenzusetzen, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, und wenn
nein, warum nicht?
b) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nummer 5 des Beschlusses der
Verkehrsministerkonferenz vom März 2026 nachkommen und eine
„Mittelerhöhung sowie -dynamisierung“ im Titel „Aktive Mobilität“
einleiten, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, welche Erhöhung
ist geplant, welche Dynamisierung wird angestrebt, und wenn nein,
warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nummer 6 des Beschlusses der
VMK vom März 2026 nachkommen und die Vorschläge der
Ad‑hoc‑AG (AG =Arbeitsgruppe) Fußverkehr umsetzen, indem das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine weitere Überarbeitung
des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV‑StVO) unter Prüfung der noch nicht
übernommenen Vorschläge der Ad‑hoc‑AG Fußverkehr umsetzt, wenn
ja, welche Vorschläge sollen umgesetzt werden und bis wann, und
wenn nein, warum nicht?
11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz vom 2. und 3. April 2025 (www.verkehrsminister
konferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/25-04-02-03-vmk/25-04-02-03-
beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2), in der die
Verkehrsministerkonferenz darauf hinweist, „dass zur Umsetzung der Nationalen
Fußverkehrsstrategie messbare Ziele, zum Beispiel zur Erreichung der
„Vision Zero“, notwendig sind“, die Verkehrsministerkonferenz das [BMV] um
entsprechende Berücksichtigung dessen bittet und „die Aufstellung eines
Umsetzungsplans (zum Beispiel Nationaler Fußverkehrsplan) äquivalent
zum NRVP [Nationalen Radverkehrsplan] 3.0 mit diesen Zielen“
empfiehlt?
a) Wie geht die Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode mit
Nummer 5 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 2. und
3. April 2025 um?
b) Welche messbaren Ziele sollen gesetzt werden?
c) Wird derzeit ein Umsetzungsplan mit messbaren Zielen erarbeitet, und
wenn ja, wann soll ein solcher Plan veröffentlicht werden?
12. Warum ist die Bundesregierung der Bitte der Verkehrsministerkonferenz
vom 2. und 3. April 2025, den „Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr in
der Frequenz analog zum Bund-Länder-Arbeitskreis Radverkehr zweimal
jährlich tagen“ zu lassen, bisher nicht nachgekommen?
13. Wird die Bundesregierung der Bitte der Verkehrsministerkonferenz vom
2. und 3. April 2025 nachgehen und die „Nationale Fußverkehrsstrategie
im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Fußverkehr weiter […]
evaluieren und gemeinsam [weiterentwickeln]“, wenn ja, wann soll die
Zusammenarbeit diesbezüglich eingeleitet werden, und wenn nein, warum
nicht?
14. Welche konkreten Ziele wird die Bundesregierung auf Grundlage der
Absichtserklärung „Im Straßenverkehr orientieren wir uns am Zielbild der
Vision Zero“ der Koalitionsparteien (vgl. Koalitionsvertrag für die
21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD, „Verantwortung für
Deutschland“, S. 26) für den Fußverkehr setzen?
a) Inwieweit ist der Schutz älterer am Straßenverkehr – insbesondere am
Fußverkehr – teilnehmender Menschen darin bedacht?
b) Inwieweit ist der Schutz von Kindern im Straßenverkehr u. a. durch
Instrumente wie Schulstraßen darin bedacht?
c) Inwieweit ist der Schutz von Menschen mit Sinnes- oder
Mobilitätsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr darin bedacht?
15. Wie ist der Bearbeitungsstand zur angekündigten Überarbeitung der
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) durch die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (siehe dazu Antwort zu
Frage 25 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12008)?
a) Wann ist die Veröffentlichung zu erwarten?
b) Inwieweit ist eine Abstimmung mit unterschiedlichen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern, wie etwa der
Schwerbehindertenvertretung, bereits erfolgt, und welche Ergebnisse sind daraus
hervorgegangen?
c) Welche inhaltlichen Erkenntnisse sind bei der Überprüfung der
Gehwegbreiten bisher gesammelt worden?
16. Wie ist der Bearbeitungsstand zur angekündigten Überarbeitung der
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA; siehe dazu Antwort zu
Frage 21 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12008)?
a) Wann ist die Veröffentlichung zu erwarten?
b) Inwieweit ist eine Abstimmung mit unterschiedlichen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern, wie etwa der Verbände von
Menschen mit Behinderungen, bereits erfolgt, und welche Ergebnisse sind
daraus hervorgegangen?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, wie in der Fußverkehrsstrategie
empfohlen, Stiftungsprofessuren für den Fußverkehr einzurichten, wenn ja,
wann soll dies umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
18. Welche Studien zum Thema Fußverkehr hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren in Auftrag gegeben, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung aus diesen Studien ziehen können?
19. Welche von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekte zum
Thema Fußverkehr werden derzeit bearbeitet, und wann sind Ergebnisse
dazu zu erwarten?
20. Welche Forschungsprojekte zum Thema Fußverkehr plant das
Bundesministerium für Verkehr, bis zum Ende der 21. Wahlperiode zu fördern?
21. Welche Forschungsvorhaben werden derzeit bei der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) zum Themenfeld barrierefreie Mobilität erarbeitet,
und welche Erkenntnisse liegen dem BMV dazu vor?
22. Welche Best-Practice-Beispiele zur Förderung des Fußverkehrs in
Kommunen sind der Bundesregierung, z. B. aus Bundesförderprogrammen
oder Modellvorhaben, bekannt, und wie stellt sie sicher, dass diese
erfolgreichen Konzepte systematisch verbreitet werden?
23. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Integration
von Fußverkehrszielen in kommunalen Klimaschutz- und
Anpassungsstrategien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Ausgestaltung ihrer Förder- und Unterstützungsinstrumente?
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 zum illegalen
Gehwegparken?
25. Plant die Bundesregierung, die Bußgeldsätze im Bußgeldkatalog für das
verbotswidrige Gehwegparken anzuheben, wenn ja, wann soll das
vollzogen werden, und wenn nein, warum nicht?
26. Welche Neuerungen in der Straßenverkehrs-Ordnung plant die
Bundesregierung in der 21. Wahlperiode im Bereich des Fußverkehrs?
27. Wie viele Mitarbeitende befassen sich aktuell mit dem Themenbereich
Fußverkehr
a) im Bundesministerium für Verkehr,
b) in der Bundesanstalt für Straßenwesen,
c) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
d) im Umweltbundesamt und
e) in weiteren Bundesbehörden?
28. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Stellen im Bereich Fußverkehr
zu erhöhen, wenn ja, auf wie viele, und wenn nein, warum nicht?
29. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Fußgängerinnen und Fußgängern zu
senken?
30. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Menschen mit Sinnes- oder
Mobilitätsbeeinträchtigungen im Fußverkehr zu senken?
31. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt oder plant die
Bundesregierung, um mobilitätseingeschränkten Menschen ein objektiv und subjektiv
sicheres Überqueren von Straßen zu ermöglichen?
32. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von älteren Menschen zu senken?
33. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Kindern im Umfeld von
a) Schulen,
b) Kindergärten und Kindertagesstätten und
c) Spielplätzen
zu senken?
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die erleichterte
Anordnung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen,
Kindergärten und anderen sensiblen Einrichtungen umzusetzen?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg vor, insbesondere auf zu Fuß
zurückgelegten Wegen (z. B. Unfallzahlen, Unfallorte, Tageszeiten), und
inwiefern liegen Erkenntnisse zu Unfallursachen – insbesondere im
Zusammenhang mit ruhendem Verkehr – vor?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung sicherer,
barrierefreier Fußwege und Schulstraßen für die selbstständige Mobilität von
Kindern sowie für die Umsetzung der Vision Zero?
c) Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
Kommunen bei der Verbesserung der Schulwegsicherheit,
einschließlich der Einrichtung von Schulstraßen, zu unterstützen?
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau
barrierefreier Querungsstellen (u. a. tastbare Bordsteine, Leitsysteme, akustische
Signale, ausreichend breite Mittelinseln) in Kommunen zu fördern, und
inwiefern ist vorgesehen, hierzu bundeseinheitliche Mindeststandards zu
definieren oder weiterzuentwickeln?
36. Welche Vorgaben oder Empfehlungen plant die Bundesregierung, um die
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum während Straßen- und
Gehwegbauarbeiten sicherzustellen (z. B. temporäre Leitsysteme, barrierefreie
Ersatzrouten, gesicherte Querungen), und wie wird deren Umsetzung
überwacht?
37. Wie viele Kommunen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dem
deutschlandweiten Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene
Geschwindigkeiten“ angeschlossen?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Julia Schneider (Kleine Anfrage)
- asked ← Karoline Otte (Kleine Anfrage)
- asked ← Matthias Gastel (Kleine Anfrage)
- asked ← Simone Fischer (Kleine Anfrage)
- asked ← Swantje Henrike Michaelsen (Kleine Anfrage)
- asked ← Tarek Al-Wazir (Kleine Anfrage)
- asked ← Victoria Broßart (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Swantje Henrike Michaelsen
- authored ← Victoria Broßart
- part_of_vorgang → Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie (Kleine Anfrage)