Konkretisierung und Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes
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Konkretisierung und Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/798
21. Wahlperiode 08.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luigi Pantisano, Jorrit Bosch, David Schliesing, Marcel Bauer,
Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Sascha Wagner und der
Fraktion Die Linke
Konkretisierung und Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes
Der Fußverkehr ist die ursprünglichste, inklusivste und nachhaltigste Form der
Mobilität. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit der
Bevölkerung, zur Entlastung unserer Umwelt und zur Steigerung der Lebensqualität in
unseren Städten und Gemeinden. Der Fußverkehr ist die Grundlage für sozial
gerechte Mobilität, weil er praktisch allen Bürgerinnen und Bürgern als
Mobilitätsform zugänglich ist. Für jene, denen er nicht zugänglich ist, muss er durch
die Schaffung barrierefreier Zugänge ermöglicht werden. Die von der
Vorgängerregierung verabschiedete nationale Fußverkehrsstrategie (FVS) war ein
Schritt in diese Richtung und hat das Bewusstsein für die Belange der zu Fuß
Gehenden geschärft.
Mit dem Regierungswechsel stellt sich die Frage, inwiefern die neue
Bundesregierung die begonnene Arbeit fortsetzen und ausgestalten wird, um den
Fußverkehr als integralen Bestandteil einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik
auszubauen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat der Fußverkehr
keine eigenständige Würdigung erfahren und wird lediglich im Zusammenhang
mit dem Radverkehr erwähnt.
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende
Legislaturperiode sehr allgemein formulierten Ziele zur Förderung des Rad-
und Fußverkehrs geben keinen Aufschluss darüber, welche konkreten
Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Rahmenbedingungen für den
Fußverkehr angedacht und umgesetzt werden sollen.
Auch konkrete Maßnahmen, die ein zentrales Element der Fußverkehrsstrategie
darstellen können, werfen Fragen auf. In der Strategie (vgl. S. 8) heißt es
beispielsweise: „Das BMDV [damaliges Bundesministerium für Digitales und
Verkehr] wird zudem eine Broschüre mit Beispielen einladender
Fußverkehrsinfrastruktur entwickeln. Ziel dieser Broschüre ist es, Kommunen, Planern und
anderen Akteuren aufzuzeigen, wie Fußgängerinfrastruktur gestaltet werden
kann, um den Fußverkehr zu fördern und sicherer sowie angenehmer zu
machen. […]“. Sie stehen in einem Spannungsverhältnis zu Aussagen
beispielsweise im Pakt für Verkehrssicherheit 2021 von Bund, Ländern, Kommunen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren, darin heißt es: „Maßnahmen zur Verbesserung
der Verkehrssicherheit werden seit Jahrzehnten engagiert vorangetrieben.
Geeignete Maßnahmen sind häufig bereits bekannt und müssen bei Bedarf auch
höhere Investitionen (z. B. zum Umbau der Straßeninfrastruktur) in Betracht
ziehen. In vielen Bereichen der Verkehrssicherheitsarbeit – allen voran bei der
Straßeninfrastruktur […] soll die gesamtgesellschaftliche Verantwortung weiter
intensiviert und dabei existierende und wirksame Maßnahmen verstärkt
umgesetzt werden. Die Akzeptanz von den Entscheidungsträgern bis hin zu
betroffenen Anwohnern oder Verkehrsteilnehmern, die hierfür erforderlichen Schritte
zu gehen, ist für eine erfolgreiche Umsetzung von maßgeblicher Bedeutung.
[…] Eine standardisierte, fehlerverzeihende und für alle
Verkehrsteilnehmenden verständliche Infrastruktur sollte hierbei das Ziel sein.“
Auch in einem anderen Zusammenhang, beispielsweise S. 13 der FVS: „Im
Rahmen des Förderprogramms „Intelligente Mobilität“ werden zum Beispiel
intelligente Lichtsignalanlagen erprobt. Diese Anlagen optimieren die
Verkehrssteuerung, indem sie die Ampelphasen in Echtzeit an Fußgängerströme
und Verkehrsaufkommen anpassen. […] Die Vernetzung von Fahrzeugen mit
Zufußgehenden über die V2X-Technologie (V2X = Vehicle-to-Everything)
bietet darüber hinaus perspektivisch eine weitere Schutzmaßnahme.“, bleiben aus
Sicht der Fragestellenden zu unkonkret.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Umsetzung der FVS von der aktuellen Hausleitung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMV) unterstützt (bitte
begründen)?
2. Im Umfang von wie vielen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sind derzeit
Beschäftigte des BMV und anderer Häuser mit der Umsetzung befasst (bitte
nach Bundesministerien bzw. Behörden, Referaten und jeweiligen auf die
Umsetzung entfallenden VZÄ aufschlüsseln)?
3. Ist analog zum Nationalen Radverkehrsplan ein Nationaler
Fußverkehrsplan zu erwarten, wenn ja, bis wann, wer soll warum in dessen
Erarbeitung einbezogen werden, und wenn nein, warum nicht?
4. In welchem Umfang und für welche Teilbereiche werden seitens der
Bundesregierung Haushaltsmittel für die Umsetzung der FVS in der
mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt (bitte die einzelnen Jahre angeben)?
5. Werden über das bestehende Jahresfortbildungsprogramm des
Mobilitätsforums Bund, insbesondere zu Radverkehr und übergreifenden Fragen der
Verkehrssicherheit, hinaus noch im laufenden Jahr als Schlussfolgerung
aus der Fußverkehrsstrategie spezielle Fortbildungsangebote aufgelegt
(vgl. FVS, S. 8: „Unterstützt werden die Kommunen hierbei durch
verschiedene Förderprogramme und Initiativen des Bundes. Dazu gehören
z. B. das Mobilitätsforum Bund, das den Austausch und die Vernetzung
von Kommunen, Akteuren und Fachleuten fördert.“)?
6. Wenn im Rahmen der geplanten Broschüre zu „einladender
Fußverkehrsinfrastruktur“ aufgezeigt wird, „wie Fußgängerinfrastruktur gestaltet
werden kann, um den Fußverkehr zu fördern und sicherer sowie angenehmer
zu machen“, erstreckt sich die Darstellung zur „Gestaltung“ neben der
baulichen Ausgestaltung auch auf den Prozess der (partizipativen)
Planbzw. Maßnahmengestaltung unter Einbindung von Zufußgehenden,
anderen Verkehrsteilnehmenden, Anwohnerinnen und Anwohnern und von
lokalen Initiativen und Verbänden (siehe auch Verweis auf FVS und Pakt für
Verkehrssicherheit in der Vorbemerkung der Fragestellenden)?
7. Werden an der Konzeption und Erstellung der Broschüre
zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form,
und mit welchem Grad der Mitwirkungsmöglichkeit, und wenn nein,
warum nicht?
8. Wie wird die Broschüre den Planerinnen und Planern proaktiv zugänglich
gemacht?
a) Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch wahrgenommen
werden?
b) Welche konkreten Veranstaltungen oder Formate sind geplant?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Straßenbaubehörden der
Länder – sowohl bei der eigenverantwortlichen Planung und Umsetzung
von Fußgängerquerungsstellen (Ampeln, Zebrastreifen, Querungshilfen)
als auch bei Gemeinschaftsmaßnahmen mit Kommunen – aktiv in die
Förderung und Verbreitung einladender Fußverkehrsinfrastruktur einbezogen
werden und dabei eine Multiplikatorfunktion wahrnehmen?
10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass zum Zeitpunkt
des Beschlusses der Fußverkehrsstrategie keine Förderaufrufe für
Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs) mehr offen waren?
11. Wann soll es einen weiteren Förderaufruf für SUMPs-Projekte geben (vgl.
FVS, S. 8: „Darüber hinaus fördert der Bund Programme zur
Radverkehrsförderung und unterstützt die Entwicklung von Sustainable Urban
Mobility Plans. Diese nachhaltigen, langfristigen Konzepte verfolgen das
Ziel, eine umweltfreundliche, effiziente und sozial gerechte Mobilität in
Städten zu fördern.“)?
12. Wann und in welcher Form werden Kommunen über zukünftige
Förderaufrufe informiert?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Inanspruchnahme und
Ausgestaltung der zurückliegenden Förderaufrufe für SUMPs aus den Jahren 2023
und 2024?
14. Wie hoch war das jeweilige Bewilligungs- und Mittelabflussvolumen
(absolut und prozentual) in den Jahren 2023 und 2024?
15. Wie verteilen sich die beantragten und in Anspruch genommenen Mittel
im Hinblick auf die Gemeindegröße und Lage in einer strukturschwachen
Region und kommunale Haushaltssituation (bitte tabellarisch
aufschlüsseln)?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Inanspruchnahme des bisherigen
Informationsangebots zu SUMPs?
17. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um auch
Kommunen anzusprechen und zum Mitmachen zu animieren, die noch nicht
beim Nationalen Kompetenznetzwerk für nachhaltige Mobilität (NaKo-
Mo) registriert sind?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung des Informationsportals
„nachhaltig.mobil.planen“ (bitte nach monatlichen Seitenaufrufen,
Downloads und Newsletter-Abonnements in den Jahren 2023 und 2024
aufschlüsseln)?
19. Aus wie vielen Kommunen gingen Beratungsanfragen an die von
VDI/VDE Innovation + Technik betriebene zentrale Anlaufstelle ein, und
wie viele dieser Kommunen stellten anschließend einen Förderantrag?
20. Welche Hauptgründe nannten Kommunen im Rahmen der
Beratungsgespräche dafür, letztlich keinen Antrag einzureichen?
21. Welche konkreten Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen, die die „Bestandserhebung und -analyse in
Bezug auf nachhaltige urbane Mobilitätspläne (Sustainable Urban
Mobility Plans – SUMPs) in deutschen Kommunen mit über 100.000
Einwohnern“ gerade in den Themenfeldern „vertikale Kooperation“ und
„Partizipation“ offenbart hat?
22. Wie fördert die Bundesregierung in Zukunft, dass gemäß dem im „Pakt
für Verkehrssicherheit“ proklamierten ebenenübergreifenden und die
Zivilgesellschaft einschließenden Ansatz sowohl lokale
zivilgesellschaftliche Akteure des Fußverkehrs als auch andere Verwaltungsebenen stärker
in die Planungen zur Ausgestaltung der SUMPs-Förderprogramme
einbezogen werden?
23. Mit welchen Prozessen und Instrumenten wird derzeit und zukünftig
verstärkt dafür gesorgt, dass bei GVFG-förderfähigen (GVFG =
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Großvorhaben des schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht nur die barrierefreie
Ausgestaltung von Zugängen, Treppenaufgängen und Tunneln berücksichtigt
und gefördert wird, sondern die Planungen auch hinsichtlich der Führung
und Ausgestaltungen der Fußzuwegungen ganzheitlich die
Fußverkehrsnetze der Umgebung und deren – auch im Zusammenspiel mit anderen
angrenzenden Verkehrsträgern – barrierefreie und sichere Ausgestaltung
gewährleisten (vgl. FVS, S. 8: „Das GVFG-Förderprogramm
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) stellt zusätzlich Mittel für den Ausbau von
Verkehrsnetzen bereit:“)?
24. Inwiefern wird seitens des Bundes bei Neubauten und Umbauten von
Bundesstraßen überprüft, ob die im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung zuständigen Landesbehörden Sicherheitsaudits durchführen, und wie
wird deren Qualität hinsichtlich der Berücksichtigung des Fußverkehrs
gesichert (vgl. FVS, S. 9: „Bei Neubauten und Umbauten von Straßen
sollten regelmäßige Verkehrssicherheitsaudits durchgeführt werden, um
Sicherheitsdefizite frühzeitig zu erkennen. Auch Bestandsaudits sind
essenziell, um bestehende Strukturen zu überprüfen und Verbesserungen
vornehmen zu können.“)?
a) In wie vielen Fällen kam es in den Jahren von 2020 bis 2024 dabei zu
Beanstandungen?
b) Welche Nachbesserungen waren jeweils erforderlich?
25. Wie viele Bestandsaudits an Bundesstraßen wurden in den Jahren von
2020 bis 2024 durchgeführt, und wie viele davon betrafen
Streckenabschnitte unter Einbeziehung von Fußverkehr (insbesondere
Ortsdurchfahrten)?
26. Welche Umgestaltungs- bzw. Maßnahmenbedarfe wurden im Rahmen der
Audits ermittelt, und wie ist der Umsetzungsstand der ermittelten
Maßnahmen (bitte tabellarisch nach Jahr, Bundesländern, Bestandsaudits mit
und ohne Einbeziehung von Streckenabschnitten mit Fußverkehr
aufschlüsseln)?
27. Wie gedenkt die Bundesregierung, zukünftig die Umsetzung der zitierten
Festlegung aus der Fußverkehrsstrategie zu überprüfen und etwaige
Nachsteuerungsbedarfe zu ermitteln?
28. Wie viele Fortbildungstage zu Fragen der Sicherheitsaudits wurden in der
Fachaufsichtsbehörde des Bundes in den Jahren von 2020 bis 2024 jeweils
absolviert?
29. Wird der Bund eine verpflichtende Durchführung der Bestandsaudits für
Bundesstraßen vorsehen, wenn ja, ab wann, und wenn nein, wie sonst will
der Bund der „essenziellen“ Bedeutung der Bestandsaudits für die
Sicherheit Zufußgehender insbesondere bei Querung von Bundesstraßen gerecht
werden?
30. Auf welche Weise kontrolliert der Bund, dass die Verpflichtung zur
Durchführung von Verkehrsschauen im Bereich der Bundesstraßen
tatsächlich umgesetzt wird (vgl. FVS, S. 9 f.: „Regelmäßige
Verkehrsschauen, die Umsetzung von Empfehlungen aus Unfallkommissionen sowie
Fußverkehrs-Checks und Ortsbegehungen sind hier ebenfalls wirksame
Instrumente.“)?
31. Wie viele Verkehrsschauen fanden in den Jahren von 2020 bis 2024 im
Bereich der Bundesstraßen statt, in wie vielen Fällen unterblieb eine
solche aus jeweils welchem Grund (z. B. nach Zustimmung der höheren
Verwaltungsbehörde)?
32. Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen der Errichtungs- und
Ausführungsregelungen für die Verwendung der Mittel aus dem
Infrastruktursondervermögen durch Bund, Länder und Kommunen im Bereich
der Straßeninfrastruktur dafür Sorge tragen, dass im Rahmen von
Baumaßnahmen neu zu bauende Lichtsignalanlagen dem Ziel der intelligenten
Mobilität gerecht werden und über C-ITS (Cooperative Intelligent
Transport Systems) verfügen, damit Einsatzfahrzeuge priorisiert und dadurch
die Sicherheit erhöht werden kann (siehe auch Zitat aus der FVS in der
Vorbemerkung der Fragestellenden)?
33. Welche Maßnahmen sind konkret vonseiten des Bundes geplant, um das
Ziel: „organisatorischer und betrieblicher Rahmenbedingungen […], um
das autonome und vernetzte Fahren auch länderübergreifend im
Bundesgebiet […] anwenden zu können“ zu erreichen (vgl. Strategie der
Bundesregierung für autonomes Fahren im Straßenverkehr“ vom 4. Dezember
2024), und wird dabei der Schutz von Zufußgehenden mitgedacht und
verwirklicht?
34. Ist der Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr allein für die
verkehrssicherheitsbezogenen Aspekte der Fußverkehrsstrategie zuständig oder
erfolgt dies in Abstimmung mit dem Bund-Länder-Arbeitskreis
Verkehrssicherheit (vgl. FVS, S. 14: „Das BMDV hat zudem auch für den
Fußverkehr einen Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet, der dem Austausch
zwischen den Ländern aber auch mit dem Bund dient. Hier hat der Bund
eine koordinierende Rolle übernommen.“; bitte begründen)?
a) Wann fanden die letzten drei Tagungen dieser Arbeitskreise jeweils
statt?
b) Welche Themen sind dort aktuell in Bearbeitung?
c) Welche davon haben einen Bezug zum Fußverkehr?
Berlin, den 30. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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