Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie (Antwort zu Drs. 21/5946)
Text
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie (Antwort zu Drs. 21/5946)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6463
21. Wahlperiode 09.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike
Michaelsen, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5946 –
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Fußverkehr bildet die Grundlage jeder Form der Mobilität und ist für die
Erreichung verkehrs-, gesundheits- und klimapolitischer Ziele von zentraler
Bedeutung. Ein attraktives, barrierefreies und sicheres Umfeld für zu Fuß
gehende Menschen ist unerlässlich, um die Verkehrswende sozial gerecht zu
gestalten, die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden zu verbessern und
besonders verletzliche Verkehrsteilnehmende wirksam zu schützen. Es ist
vielfach belegt, dass eine konsequente Förderung des Fußverkehrs nicht nur zu
mehr Verkehrssicherheit beiträgt, sondern auch gesundheitliche Vorteile
schafft, Emissionen reduziert und die lokale Wirtschafts- und
Quartiersentwicklung stärkt (z. B. www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/
publikationen/2026-01/11_2026_TEXTE_bf.pdf). Zudem hat der Anteil des
Fußverkehrs am Modal Split von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 26 Prozent im
Jahr 2023 deutlich zugenommen (www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD
2023_Ergebnisbericht.pdf).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode bekräftigt die Bundesregierung dieses Ziel, den Fußverkehr als
Bestandteil nachhaltiger Mobilität zu stärken und zu fördern. Zudem orientiere
sich die Bundesregierung nach eigener Aussage am Leitbild der Vision Zero.
Damit wird anerkannt, dass schwere Unfälle im Straßenverkehr weder
hinnehmbar noch unvermeidbar sind. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat
diese Zielsetzung im März 2026 bekräftigt und den Bund aufgefordert, die
Mittel im Titel „Aktive Mobilität“ zu erhöhen und zu dynamisieren, um eine
gleichbleibend hohe Anzahl an Maßnahmen zu unterstützen (www.verkehrsmi
nisterkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/26-03-25-26-vmk/26-03-26-2
5-beschluss-6.7.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglicht keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 9. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die folgenden Fragen zielen daher darauf ab, den Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag sowie im VMK-Beschluss formulierten Verpflichtungen zu
klären.
1. Welche konkreten Ziele hat die Bundesregierung für den Fußverkehr in
der 21. Wahlperiode (bitte auflisten)?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Absichtserklärung „[d]en
[…] Fußverkehr […] als Bestandteil nachhaltiger Mobilität stärken und
fördern [zu wollen]“ gemeint (vgl. Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD, „Verantwortung für
Deutschland“, S. 26)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Am 12. Februar 2025 hat die Bundesregierung die Fußverkehrsstrategie
beschlossen und veröffentlicht. Ziel der Strategie ist es, den Fußverkehr als
gleichberechtigte Mobilitätsform zu stärken, die Lebensqualität in Städten und
Gemeinden zu steigern, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, die lokale
Wirtschaft zu unterstützen, den Klima- und Umweltschutz voranzubringen und
die soziale Teilhabe sowie Inklusion zu verbessern.
3. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis
einschließlich 2025 Bundesmittel für Maßnahmen des Fußverkehrs
ausgegeben (bitte titelscharf, jahresscheibengenau und nach Bundesland
aufschlüsseln)?
In Bezug auf Fördermittel für Fußverkehrsmaßnahmen wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Verkehr
(BMV) den jeweils durch ein Land ausgerichteten Fußverkehrskongress
entsprechend der nachfolgenden Tabelle finanziell bezuschusst.
Haushaltsjahr Haushaltstitel Land Betrag in Euro
2020 1210 63201 Baden-Württemberg 135 000
2023 1210 893 91 Bremen 40 000
2025 1210 893 91 Rheinland-Pfalz 120 000
4. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Bundesfördermittel für den
Fußverkehr in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2025 ausgegeben
(bitte nach Jahresscheiben, Ressort, Bundesland und Mittelhöhe
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 die Förderinitiative Fußverkehr
gestartet. Erste Mittel sind 2024 abgeflossen. Im Haushaltsjahr 2024 sind
Bundesmittel in Höhe von 1 866 702 Euro im Rahmen der Förderinitiative Fußverkehr
abgeflossen. Im Jahr 2025 waren es 502 599 Euro. Die Aufgliederung nach
Ländern ist der folgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen.
Land Haushaltsjahr 2024 in Euro Haushaltsjahr 2025 in Euro
Baden-Württemberg 111 263 36 013
Hamburg 396 953 0
Niedersachsen 2 035 19 043
Rheinland-Pfalz 500 000 288 303
Schleswig-Holstein 679 951 0
Sachsen 176 500 0
Land Haushaltsjahr 2024 in Euro Haushaltsjahr 2025 in Euro
Berlin 0 10 314
Nordrhein-Westfalen 0 148 926
Summe 1 866 702 502 599
5. Wie verteilt sich die Gesamtsumme der Bundesfördermittel für den
Fußverkehr in den Jahren von 2020 bis einschließlich 2025 auf die einzelnen
Förderprogramme bzw. Fördermaßnahmen (bitte nach Ressort, Jahr,
Bezeichnung der Maßnahme, Verwendungszweck, Mittelhöhe,
Mittelbindung und Mittelabfluss aufschlüsseln)?
Die Förderung erfolgt über die Verbändeförderung (BMUKN und UBA) sowie
im Rahmen der seit 2023 bestehenden Förderinitiative Fußverkehr (BMV).
Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen zur Verbesserung von
Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs. Einzelheiten zu Mittelbindung
und -abfluss ergeben sich aus den tabellarischen Darstellungen in der
Anlage 2.*
6. In welcher Höhe sind Fördermittel für Fußverkehrsprojekte im
Bundeshaushalt 2026 vorgesehen (bitte titelscharf mit konkreter
Zweckbestimmung aufschlüsseln)?
7. Erachtet die Bundesregierung die aktuellen Mittel im Bundeshaushalt
2026 zur Förderung des Fußverkehrs als ausreichend?
8. Plant die Bundesregierung eine substanzielle Erhöhung der Mittel zur
Förderung des Fußverkehrs, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum
nicht?
9. Was folgt aus der Zusammenlegung von Haushaltstiteln des Rad- und
Fußverkehrs zum neuen Titel „Förderung der aktiven Mobilität“ für den
Fußverkehr?
a) Welche Mittel stehen im neuen Titel für den Fußverkehr zur
Verfügung?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Fußverkehr nicht
benachteiligt wird?
c) Welche Programme für den Fußverkehr sollen bestehen bleiben,
angepasst oder neu aufgelegt werden?
Die Fragen 6 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem Haushaltsjahr 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs
schwerpunktmäßig aus dem Klima und Transformationsfonds (KTF) finanziert.
Im Titel Förderung der aktiven Mobilität (Titel 891 01, Einzelplan 60) werden
die laufenden Maßnahmen sowie auch die Förderung des Fußverkehrs
allgemein fortgeführt. Gemäß der Erläuterungstabelle zum Titel 891 01 zum
Haushalt 2026 sind für den Fußverkehr rund 2,5 Mio. Euro vorgesehen.
Die Zusammenfassung der investiven und nicht-investiven Förderprogramme
für den Rad- und Fußverkehr im Titel „Aktive Mobilität“ ermöglicht
grundsätzlich mehr Flexibilität mit Blick auf neue Maßnahmen. Über die Höhe der für
die Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung stehenden Mittel in den
Folgejahren entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Plant die Bundesregierung, die Forderungen aus dem Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 zeitnah umzusetzen?
a) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nummer 4 des Beschlusses
der VMK vom März 2026 nachkommen und bis zur Frühjahrs-
Verkehrsministerkonferenz 2027 Vorschläge zur Stärkung der aktiven
Mobilität auf Schulwegen und zur Einrichtung von Schulstraßen
entwickeln, um den durch Hol- und Bringverkehr mit dem Pkw
(„Elterntaxis“) hervorgerufenen Problemen auch bundesweit eine
Strategie entgegenzusetzen, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, und
wenn nein, warum nicht?
b) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nummer 5 des Beschlusses
der Verkehrsministerkonferenz vom März 2026 nachkommen und
eine „Mittelerhöhung sowie -dynamisierung“ im Titel „Aktive
Mobilität“ einleiten, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, welche
Erhöhung ist geplant, welche Dynamisierung wird angestrebt, und
wenn nein, warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nummer 6 des Beschlusses
der VMK vom März 2026 nachkommen und die Vorschläge der
Ad‑hoc‑AG (AG =Arbeitsgruppe) Fußverkehr umsetzen, indem das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine weitere Überarbeitung
des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV‑StVO) unter Prüfung der noch nicht
übernommenen Vorschläge der Ad‑hoc‑AG Fußverkehr umsetzt, wenn ja,
welche Vorschläge sollen umgesetzt werden und bis wann, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Durch die 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften vom 2. Oktober 2024 und die 12. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung vom 3. April 2025 wurde ein großer Teil der Maßnahmen aus dem
Bericht der Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 9, 33 und 34
verwiesen.
11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz vom 2. und 3. April 2025 (www.verkehrsministe
rkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/25-04-02-03-vmk/25-04-02-0
3-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2), in der die
Verkehrsministerkonferenz darauf hinweist, „dass zur Umsetzung der Nationalen
Fußverkehrsstrategie messbare Ziele, zum Beispiel zur Erreichung der
„Vision Zero“, notwendig sind“, die Verkehrsministerkonferenz das [BMV]
um entsprechende Berücksichtigung dessen bittet und „die Aufstellung
eines Umsetzungsplans (zum Beispiel Nationaler Fußverkehrsplan)
äquivalent zum NRVP [Nationalen Radverkehrsplan] 3.0 mit diesen Zielen“
empfiehlt?
a) Wie geht die Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode mit
Nummer 5 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom
2. und 3. April 2025 um?
b) Welche messbaren Ziele sollen gesetzt werden?
c) Wird derzeit ein Umsetzungsplan mit messbaren Zielen erarbeitet,
und wenn ja, wann soll ein solcher Plan veröffentlicht werden?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die im März 2025 veröffentlichte Fußverkehrsstrategie gibt den für Fußverkehr
zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen, um die
Rahmenbedingungen für den Fußverkehr in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Die Umsetzung dieser Strategie durch die Länder bleibt nun abzuwarten. Der
Bund unterstützt die Länder hierbei im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die
Erstellung eines Umsetzungsplans ist derzeit nicht geplant.
12. Warum ist die Bundesregierung der Bitte der Verkehrsministerkonferenz
vom 2. und 3. April 2025, den „Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr in
der Frequenz analog zum Bund-Länder-Arbeitskreis Radverkehr
zweimal jährlich tagen“ zu lassen, bisher nicht nachgekommen?
Der Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr tagt seit 2025 analog zum Bund-
Länder-Arbeitskreis Radverkehr zweimal jährlich.
13. Wird die Bundesregierung der Bitte der Verkehrsministerkonferenz vom
2. und 3. April 2025 nachgehen und die „Nationale Fußverkehrsstrategie
im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Fußverkehr weiter […]
evaluieren und gemeinsam [weiterentwickeln]“, wenn ja, wann soll die
Zusammenarbeit diesbezüglich eingeleitet werden, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf Kapitel 9 der Fußverkehrsstrategie verwiesen.
14. Welche konkreten Ziele wird die Bundesregierung auf Grundlage der
Absichtserklärung „Im Straßenverkehr orientieren wir uns am Zielbild
der Vision Zero“ der Koalitionsparteien (vgl. Koalitionsvertrag für die
21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD, „Verantwortung
für Deutschland“, S. 26) für den Fußverkehr setzen?
a) Inwieweit ist der Schutz älterer am Straßenverkehr – insbesondere
am Fußverkehr – teilnehmender Menschen darin bedacht?
b) Inwieweit ist der Schutz von Kindern im Straßenverkehr u. a. durch
Instrumente wie Schulstraßen darin bedacht?
c) Inwieweit ist der Schutz von Menschen mit Sinnes- oder
Mobilitätsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr darin bedacht?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt das Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030
um. Das Verkehrssicherheitsprogramm ist in verschiedene Handlungsfelder
strukturiert. Das Handlungsfeld „Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle“
benennt beispielhaft zum Schutz älterer Menschen als Fußgänger die
Überarbeitung der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV). Für
Menschen mit geistiger Beeinträchtigung hat das BMV eine Handreichung zur
Mobilitätsförderung entwickelt. Durch die Anbahnung, Erweiterung und Festigung
verkehrsspezifischer Kompetenzen mittels einer Mobilitätsförderung, basierend
auf der Handreichung MobiLe – Mobilität lernen –, soll es Erwachsenen mit
geistiger Beeinträchtigung ermöglicht werden, mehr Sicherheit und Teilhabe im
Straßenverkehr und somit am sozialen Leben zu erlangen.
In Bezug auf den Schutz von Kindern im Straßenverkehr wird im Übrigen auf
die Antworten zu den Fragen 10, 33 und 34 verwiesen.
15. Wie ist der Bearbeitungsstand zur angekündigten Überarbeitung der
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) durch die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (siehe dazu Antwort
zu Frage 25 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12008)?
a) Wann ist die Veröffentlichung zu erwarten?
b) Inwieweit ist eine Abstimmung mit unterschiedlichen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern, wie etwa der
Schwerbehindertenvertretung, bereits erfolgt, und welche Ergebnisse sind daraus
hervorgegangen?
c) Welche inhaltlichen Erkenntnisse sind bei der Überprüfung der
Gehwegbreiten bisher gesammelt worden?
16. Wie ist der Bearbeitungsstand zur angekündigten Überarbeitung der
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA; siehe dazu Antwort
zu Frage 21 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12008)?
a) Wann ist die Veröffentlichung zu erwarten?
b) Inwieweit ist eine Abstimmung mit unterschiedlichen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern, wie etwa der Verbände von
Menschen mit Behinderungen, bereits erfolgt, und welche Ergebnisse
sind daraus hervorgegangen?
Die Fragen 15 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Entwurfsregelwerke der FGSV werden von dieser eigenverantwortlich erstellt
und veröffentlicht. Die Bundesregierung kann daher keine Aussage zum
Bearbeitungsstand dieser Regelwerke tätigen.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, wie in der Fußverkehrsstrategie
empfohlen, Stiftungsprofessuren für den Fußverkehr einzurichten, wenn ja,
wann soll dies umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine eigenen Stiftungsprofessuren für den
Fußverkehr. Die bereits vom BMV geförderten, interdisziplinären Professuren
zum Radverkehr behandeln auch Aspekte des Fußverkehrs. Daher sieht die
Bundesregierung keinen Bedarf für zusätzliche, ausschließlich auf den
Fußverkehr ausgerichtete Professuren.
18. Welche Studien zum Thema Fußverkehr hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren in Auftrag gegeben, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung aus diesen Studien ziehen können?
21. Welche Forschungsvorhaben werden derzeit bei der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) zum Themenfeld barrierefreie Mobilität erarbeitet,
und welche Erkenntnisse liegen dem BMV dazu vor?
Die Fragen 18 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf die durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
(BASt) in Auftrag gegebenen Studien sowie die aus diesen Studien erlangten
Erkenntnisse wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Erkenntnisse
können den jeweiligen Veröffentlichungen entnommen werden.
Thema Veröffentlichung
Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den
Radverkehr (FE 77.0600/2022/)
https://doi.org/10.60850/bericht-m365
Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und
Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen
(FE 77.0607/2022/)
Die Auswertung des
Forschungsprojekts ist noch nicht abgeschlossen.
Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und
Umfelddaten (FE 77.0608/2022/)
https://doi.org/10.60850/bericht-m366
Kommunale Fußverkehrskonzepte als Baustein einer systematischen
Fußverkehrsförderung (FE 77.0610/2022/)
Ausstehend (laufendes Projekt)
Aus dem Ressortforschungsplan des BMUKN wurden zudem in den letzten
fünf Jahren folgende Studien zum Thema Fußverkehr in Auftrag gegeben:
1. „Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren im Personenverkehr:
Fußverkehr, Erreichbarkeit und Suffizienz“
Die Studie zeigte, dass bei Mobilitätsbefragungen mit zunehmender
Erhebungsauflösung der Anteil des Fußverkehrs deutlich ansteigt. Besonders ein
kombiniertes Konzept aus klassischer Wegeerhebung und Tracking in
unterschiedlichen Teilstichproben ist zielführend.
2. „Schnittstellen zwischen ÖPNV und Fußverkehr verbessern: Bedeutung und
Potenziale des Fußverkehrs für die Nutzung des ÖPNV verstehen,
untersuchen, kommunizieren und nutzen“
Das Projekt adressiert die Bedeutung des Fußverkehrs für die Nutzung des
ÖPNV und die Voraussetzungen, um die Schnittstellen zwischen
Fußverkehr und ÖPNV zu verbessern.
Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen.
19. Welche von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekte zum
Thema Fußverkehr werden derzeit bearbeitet, und wann sind Ergebnisse
dazu zu erwarten?
Derzeit werden folgende von der Bundesregierung geförderte
Forschungsprojekte zum Thema Fußverkehr bearbeitet:
1. „ZumMarkt – Aktive Mobilität als Erfolgsfaktor für
Einzelhandelsstandorte“ – Die Veröffentlichung von Ergebnissen ist im Jahr 2027 zu erwarten.
2. „Modellierung urbaner Szenarien mithilfe digitaler Stadtzwillinge (MO-
DUS)“ – Das Projekt läuft noch bis Ende 2028. Die Veröffentlichung von
Ergebnissen ist im Jahr 2029 zu erwarten.
20. Welche Forschungsprojekte zum Thema Fußverkehr plant das
Bundesministerium für Verkehr, bis zum Ende der 21. Wahlperiode zu fördern?
Das BMV hat im Jahr 2024 erstmalig eine repräsentative Meinungsumfrage zur
Situation des Fußverkehrs in Deutschland gefördert: den „Monitor Fußverkehr
2024“. Derzeit wird eine Neuauflage dieses Monitors geprüft.
Darüber hinaus hat das BMV am 30. April 2026 einen neuen Förderaufruf für
mehr Sicherheit im Rad- und Fußverkehr veröffentlicht. Mit einem
Fördervolumen von bis zu 145 Mio. Euro unterstützt der Bund sowohl innovative Ansätze
zur Stärkung der Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen
bis 25 Jahre (im Rahmen der Förderlinie 1 „Zukunft fährt Fahrrad –
Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen“) als auch schnelle
Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (im
Rahmen der Förderlinie 2 „Lückenschluss im Sprint – Schnelle Maßnahmen
zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität mit
Projektlaufzeiten bis 2027“).
22. Welche Best-Practice-Beispiele zur Förderung des Fußverkehrs in
Kommunen sind der Bundesregierung, z. B. aus Bundesförderprogrammen
oder Modellvorhaben, bekannt, und wie stellt sie sicher, dass diese
erfolgreichen Konzepte systematisch verbreitet werden?
Die Bundesregierung stellt die systematische Verbreitung erfolgreicher
Konzepte über verschiedene Formate sicher, darunter Fachforen wie das
Mobilitätsforum Bund, Online-Plattformen wie Mobilikon, Bund-Länder-Arbeitskreise
sowie Fachkongresse, insbesondere den Fußverkehrskongress. Zudem fließen
bewährte Ansätze aus der Praxis in technische Regelwerke ein. Best-Practice-
Beispiele aus Kommunen finden sich in der Broschüre „Straßenraumgestaltung
für Kinder und ältere Menschen. Empfehlungen und Beispiele für die Praxis“
des Umweltbundesamts von Januar 2026.
23. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Integration
von Fußverkehrszielen in kommunalen Klimaschutz- und
Anpassungsstrategien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Ausgestaltung ihrer Förder- und Unterstützungsinstrumente?
Fußverkehrsstrategien werden überwiegend als Teil der
Verkehrsentwicklungsplanung bzw. als Teil von Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP)
aufgestellt. Einige Kommunen integrieren Fußverkehrsziele bereits in kommunalen
Klimaschutz- und Anpassungsstrategien. In dem vom BMUKN geförderten
Verbändeprojekt „Gesundheitskarte Neukölln“ (Laufzeit 2022 bis 2023)
wurden unter anderem die Karten „Cool zu Fuß durch den Kiez“ und „Barrieren,
Mängel und Hitzebelastungen“ gemeinsam mit Anwohnenden erarbeitet.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 zum illegalen
Gehwegparken?
Der Vollzug der dem Urteil zugrundeliegenden Vorschriften der StVO und der
zu deren Umsetzung erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) fällt nach der im Grundgesetz verankerten
Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Länder, die diese Aufgabe als
eigene Angelegenheit wahrnehmen. Aufgrund einer Maßgabe des Bundesrats
wurde der in dem Urteil entwickelte rechtliche Maßstab zur Beurteilung der
Frage, ob Beeinträchtigungen durch verbotswidrig geparkte Fahrzeuge
erheblich sind, auf die Regelungen der VwV-StVO zur Anordnung von legalem
Gehwegparken übertragen (Bundesratsdrucksache 50/25 (Beschluss), Ziffer 11).
25. Plant die Bundesregierung, die Bußgeldsätze im Bußgeldkatalog für das
verbotswidrige Gehwegparken anzuheben, wenn ja, wann soll das
vollzogen werden, und wenn nein, warum nicht?
Vor dem Hintergrund der erst 2020/2021 erfolgten deutlichen Erhöhung der
Regelsätze für das unzulässige Parken auf Gehwegen auf 55 bis 100 Euro ist eine
weitere Erhöhung derzeit nicht geplant. Neben der Höhe einer Geldbuße ist für
ein hohes Maß an Regelbefolgung die Kontrolldichte entscheidend. Das BMV
weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer wirksamen
Verkehrsüberwachung durch die zuständigen Behörden der Länder hin.
26. Welche Neuerungen in der Straßenverkehrs-Ordnung plant die
Bundesregierung in der 21. Wahlperiode im Bereich des Fußverkehrs?
Die Bundesregierung hat mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
18. Mai 2026 die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen
in der Parkraumüberwachung geschaffen. Damit verbundene
Effektivitätssteigerungen bei der Entdeckung und Ahndung von Verstößen im ruhenden
Verkehr versprechen positive Effekte unter anderem in Hinblick auf den
Fußverkehr. Die entsprechende Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz tritt zum
1. Juli 2026 in Kraft.
27. Wie viele Mitarbeitende befassen sich aktuell mit dem Themenbereich
Fußverkehr
a) im Bundesministerium für Verkehr,
b) in der Bundesanstalt für Straßenwesen,
c) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
d) im Umweltbundesamt und
e) in weiteren Bundesbehörden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 105
des Abgeordneten Stefan Henze auf Bundestagsdrucksache 21/5159 verwiesen.
28. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Stellen im Bereich
Fußverkehr zu erhöhen, wenn ja, auf wie viele, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes“ auf
Bundestagsdrucksache 21/5774 verwiesen.
29. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Fußgängerinnen und Fußgängern zu
senken?
Die Maßnahmen der Bundesregierung ergeben sich aus dem
Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 und aus dem alle zwei Jahre erscheinenden
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der
Unfallverhütung im Straßenverkehr, zuletzt erschienen für den Zeitraum von 2022 bis 2023
(Bundestagsdrucksache 20/14950).
30. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Menschen mit Sinnes- oder
Mobilitätsbeeinträchtigungen im Fußverkehr zu senken?
Auf der Grundlage eines Forschungsprojektes der BASt bietet die Deutsche
Verkehrswacht digitales Schulungsmaterial auf der Plattform MobiLe – mobilit
ät-lernen.de an, welches entsprechend dem Lernstand der Zielgruppen gezielt
Schulungsmaterial zur Förderung der eigenständigen Mobilität (auch zu Fuß)
zur Verfügung stellt.
31. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt oder plant die
Bundesregierung, um mobilitätseingeschränkten Menschen ein objektiv und subjektiv
sicheres Überqueren von Straßen zu ermöglichen?
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau
barrierefreier Querungsstellen (u. a. tastbare Bordsteine, Leitsysteme,
akustische Signale, ausreichend breite Mittelinseln) in Kommunen zu fördern,
und inwiefern ist vorgesehen, hierzu bundeseinheitliche
Mindeststandards zu definieren oder weiterzuentwickeln?
36. Welche Vorgaben oder Empfehlungen plant die Bundesregierung, um die
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum während Straßen- und
Gehwegbauarbeiten sicherzustellen (z. B. temporäre Leitsysteme, barrierefreie
Ersatzrouten, gesicherte Querungen), und wie wird deren Umsetzung
überwacht?
Die Fragen 31, 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle zählt zu den wesentlichen
Zielsetzungen der Fußverkehrsstrategie. Entsprechende Maßnahmen werden im
Rahmen diverser Förderprogramme unterstützt. Die Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik ist eine Voraussetzung für die Förderung von
Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen durch das BMV.
Aspekte der Barrierefreiheit, wie beispielsweise Anforderungen an barrierefreie
Querungsstellen – etwa zu taktilen Elementen, akustischen Signalen oder
sicheren Übergängen – sind in bestehenden gesetzlichen Vorgaben und technischen
Regelwerken festgelegt.
32. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von älteren Menschen zu senken?
Die BASt legt in diesem Jahr im Rahmen ihrer Sicherheitsforschung ein
Forschungsprogramm auf, das sich mit sicherer und selbstbestimmter Mobilität
einer älter werdenden Gesellschaft befasst. Das BMV fördert darüber hinaus
Zuwendungsprojekte der Deutschen Verkehrswacht („mobil bleiben, aber
sicher“) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates („sicher mobil“), deren
Ziel der Erhalt einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr von Senioren ist.
33. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die
Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Kindern im Umfeld von
a) Schulen,
b) Kindergärten und Kindertagesstätten und
c) Spielplätzen
zu senken?
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die erleichterte
Anordnung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen,
Kindergärten und anderen sensiblen Einrichtungen umzusetzen?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg vor, insbesondere auf zu Fuß
zurückgelegten Wegen (z. B. Unfallzahlen, Unfallorte, Tageszeiten),
und inwiefern liegen Erkenntnisse zu Unfallursachen – insbesondere
im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr – vor?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung sicherer,
barrierefreier Fußwege und Schulstraßen für die selbstständige Mobilität von
Kindern sowie für die Umsetzung der Vision Zero?
c) Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
Kommunen bei der Verbesserung der Schulwegsicherheit,
einschließlich der Einrichtung von Schulstraßen, zu unterstützen?
Die Fragen 33 bis 34c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit im
Umfeld von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen liegt bei den Ländern und
Kommunen. Die Bundesregierung unterstützt beispielsweise durch
• Gesetzgebung:
Die erleichterte Anordnung von Tempo 30 an Kindergärten,
Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen ist seit vielen Jahren
in der StVO verankert. Im Rahmen der im Oktober 2024 in Kraft getretenen
Änderungen der StVO- wurden die Spielräume zur Anordnung
streckenbezogener Tempo-30-Beschränkungen nochmals erweitert. So entfällt
nunmehr auch an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten
Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen der
Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage. Die erleichterte Anordnung
von Lückenschlüssen zwischen zwei Tempo-30-Strecken wurde von 300 m
auf 500 m erhöht.
• Forschung und Förderung:
Die Sicherheit von Kindern ist ein Fokus verschiedenster Forschungs- und
Förderungsmaßnahmen. Ein Forschungsprojekt der BASt befasst sich
derzeit beispielsweise mit der Umsetzung und Evaluation von Schulstraßen.
Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.
Durch den in der Antwort zu Frage 20 genannten aktuellen Förderaufruf des
BMV soll die Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen gestärkt und die Sicherheit im Rad- und Fußverkehr verbessert werden.
Hier geht es insbesondere auch um Wege zu Bildungs- und
Freizeiteinrichtungen.
• Ermöglichung des Austauschs und Wissenstransfers:
Dies erfolgt beispielsweise durch Adressierung des Themas beim Bund-
Länder-Arbeitskreis Fußverkehr sowie die Durchführung eines Webinars
zum Thema Schulstraßen durch das beim Bundesamt für Logistik
angesiedelte Mobilitätsforum Bund. Der Leitfaden „Schulwegpläne leicht
gemacht“ der BASt dient als praktische Unterstützung für Kommunen und
Schulen (www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/Dokumente/Schulwegpla
n-Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
• Präventionsmaßnahmen:
Maßnahmen richten sich u. a. an Eltern und unterstützen diese bei der
Einführung ihrer Kinder in den Straßenverkehr (Kind und Verkehr (DVR),
Kinder im Straßenverkehr (DVW)).
37. Wie viele Kommunen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
dem deutschlandweiten Bündnis „Lebenswerte Städte durch
angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf KA 21/5946 „Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie“
Zu Frage 4: Verbändeförderung über BMUKN und UBA
Verband Projekt 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
FUSS e.V.
Handlungsleitfaden für
Fußverkehrsstrategien
31.855 € 47.749 € 19.319 €
0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
FUSS e.V. Bausteine für Fußverkehrsstrategien
0 € 0 € 39.993 € 39.455 € 15.056 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
VCD e.V. Zu Fuß zur Haltestelle 0 € 0 € 55.111 € 76.459 € 17.305 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
FUSS e.V.
Gut gehen lassen – Bündnis für
attraktiven Fußverkehr 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
26.714 € 62.672 € 13.826 € 0 € 0 €
FUSS e.V.
Los geht's! So geht guter Fußverkehr.
0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 15.300 €
Gesamt 31.855 € 47.749 € 114.423 € 115.914 € 32.361 € 26.714 € 62.672 € 13.826 € 0 € 15.300 €
Anlage 1
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Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf KA 21/5946 „Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie“
Zu Frage 5: Bundesfördermittel für den Fußverkehr in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025
Ressort/Fördergrundlage Maßnahme Art der Maßnahme Soll 2020 Ist 2020 Soll 2021 Ist 2021 Soll 2022 Ist 2022 Soll 2023 Ist 2023 Soll 2024 Ist 2024 Soll 2025 Ist 2025
BMUKN
(Verbändeförderung)
FUSS e.V. - Bausteine für
Fußverkehrsstrategien
Information, Kommunikation und
Bildung
15.056 € 15.056 €
BMUKN
(Verbändeförderung)
VCD e.V. - Zu Fuß zur
Haltestelle
Information, Kommunikation und
Bildung
17.305 € 17.305 €
BMUKN
(Verbändeförderung)
FUSS e.V. - Gut gehen lassen –
Bündnis für attraktiven
Fußverkehr
Information, Kommunikation und
Bildung
26.714 € 26.714 € 62.672 € 62.672 € 13.826 € 13.826 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
Neuer Wall/ Große Bleiche
Fußgängerfreundliche
Querungsanlage
396.953 € 396.953 € 90.450 € 0 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
Klima-Gehweg Bendorf
Verkehrsberuhigung und
umweltfreundliche Umgestaltung
500.000 € 500.000 € 288.303 € 288.303 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
Moenckernsche Str.
Fußgängerfreundliche
Querungsanlage
176.500 € 176.500 € 0 € 0 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
GehwegVelo10 Lückenschluss im Fußwegenetz 629.951 € 629.951 € 0 € 0 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
Querungshilfe Friedrich-Ebert-
Straße
Verkehrsberuhigung und
Umgestaltung
50.000 € 50.000 € 0 € 0 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
KI-gesteuerte-LSA
Fußgängerfreundliche
Querungsanlage
176.500 € 2.034 € 99.215 € 19.043 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
Monitor Fussverkehr2024 Lehre und Forschung 111.263 € 111.263 € 27.534 € 27.534 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
ZumMarkt Lehre und Forschung 8.914 € 0 € 119.045 € 127.959 €
BMV (Förderinitiative
Fußverkehr)
MODUS Lehre und Forschung 0 € 0 € 39.761 € 39.761 €
Gesamt (Bindung/Abfluss) 32.361 € 32.361 € 26.714 € 26.714 € 62.672 € 62.672 € 13.826 € 13.826 € 2.050.081 € 1.866.701 € 664.308 € 502.600 €
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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