Schriftliche Frage 146 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, wie im Zuge einer möglichen Novellierung des Transplantationsgesetzes sichergestellt wird, dass ein…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 146 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, wie im Zuge einer möglichen Novellierung des Transplantationsgesetzes sichergestellt wird, dass ein…
Frage 146 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Hat die Bundesregierung bereits geprüft, wie im Zuge einer möglichen Novellierung des Transplantationsgesetzes sichergestellt wird, dass ein Widerspruchsmodell mit den religiösen Überzeugungen und ethischen Grundhaltungen verschiedener Glaubensgemeinschaften – insbesondere solcher, die eine postmortale Organspende aus theologischen oder kulturellen Gründen ablehnen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen befürworten (z. B. bestimmte Auslegungen im Islam, Judentum oder Christentum sowie konservative oder fundamentalistische Strömungen innerhalb dieser Religionen) – in Einklang steht, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wäre dies möglich, und welche konkreten Maßnahmen wären geeignet, um die betroffenen Angehörigen dieser Gruppen in angemessener Weise über ihre Widerspruchsrechte zu informieren und sie wirksam vor einer unbeabsichtigten Organentnahme nach dem Tod zu schützen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 14. November 2025:
In der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten aus der Mitte des Deutschen Bundestages ein Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13804) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Beratungen konnten jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Ob ein entsprechender Gesetzentwurf als Gruppenantrag erneut in den Deutschen Bundestag aus seiner Mitte eingebracht wird, bleibt abzuwarten. Der Bundesrat hat am 26. September 2025 einen Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung beschlossen (Bundesratsdrucksache 486/25 – Beschluss), zu dem die Bundesregierung in der Sitzung des Kabinetts am 12. November 2025 eine Stellungnahme beschlossen hat. Da es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, um eine ethische Frage handelt, die nicht von der Bundesregierung, sondern als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten ist, hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auf eine inhaltliche Bewertung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung verzichtet. Der von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 22. Oktober 2025 beschlossene Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen sieht keine Änderungen der rechtlichen Voraussetzungen für die Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spenderinnen und Spendern vor.
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