Schriftliche Frage 148 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewerten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit jew…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 148 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewerten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit jew…
Frage 148 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewerten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit jeweils die gesundheitlichen bzw. Umweltschäden durch Filterzigaretten, und welche Position vertritt die Bundesregierung in den EU-internen Abstimmungen zur Vorbereitung der gemeinsamen EU-Position für die 11. Vertragsstaatenkonferenz des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums (COP11) hinsichtlich des Themas Filterzigaretten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 10. November 2025:
Tabakkonsum stellt nach wie vor das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Ein Ziel der Gesundheitspolitik der Bundesregierung ist es deshalb, mit gesetzlichen und präventiven Maßnahmen den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, den Ausstieg zu unterstützen und so den Nichtraucheranteil in der Bevölkerung zu erhöhen. Der Tabakkonsum ist zudem auch schädlich für die Umwelt. Die Filter enthalten verschiedene Schadstoffe, welche beim Kontakt mit Wasser ausgewaschen werden und die Umwelt belasten. Die jährlichen Kosten der Beseitigung von Zigarettenkippen und anderen Tabakprodukten werden vom Umweltbundesamt auf rund 166 Mio. Euro geschätzt. Mit der Einwegkunststoffrichtlinie gehen die EU und Deutschland nun dagegen vor. Die Richtlinie ist am 2. Juli 2019 in Kraft getreten und schreibt vor, dass Zigarettenpackungen mit kunststoffhaltigen Filtern künftig deutlich erkennbar mit einem Hinweis gekennzeichnet sein müssen, dass das Produkt Kunststoff enthält und nicht achtlos weggeworfen werden soll. Zudem müssen Hersteller sich an den Reinigungskosten beteiligen, die durch weggeworfene Zigarettenstummel in der Umwelt entstehen. Dazu zahlen Unternehmen in den sog. Einwegkunststofffonds ein. Die Mittel aus dem Fonds kommen insbesondere Städten und Gemeinden zu Gute und werden diesen für die Reinigung, Abfallentsorgung und Sensibilisierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum ausgezahlt. Die COP11 legt den Fokus auf die Diskussion weiterer zukunftsweisender Maßnahmen der Tabakkontrolle. Die dazu vorgelegten Dokumente, die auch mögliche Maßnahmen zum Umgang mit Zigarettenfiltern thematisieren, haben Empfehlungscharakter. Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung der gemeinsamen EU-Positionierung insoweit die Positionierung der Europäischen Kommission dahingehend, dass ein Verbot von Zigarettenfiltern nicht vorgesehen ist, unterstützt.
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