Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
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Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5597
21. Wahlperiode 24.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Johannes Wagner, Linda Heitmann, Dr. Zoe Mayer, Dr. Janosch
Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Armin Grau und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
Nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
Typ‑2-Diabetes stellen eine große Belastung für das Gesundheitssystem und die
Gesellschaft dar. Sie sind maßgeblich für Krankheitslast, vorzeitige Todesfälle
und steigende Gesundheitskosten verantwortlich. Die Hauptrisikofaktoren für
diese Erkrankungen sind wissenschaftlich eindeutig identifiziert:
Tabakkonsum, Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel. Effektive
Präventionspolitik könnte einen erheblichen Teil dieser Krankheitslast
verhindern und das Gesundheits- und Sozialsystem nachhaltig entlasten.
Der im Dezember 2025 vom AOK-Bundesverband und dem Deutschen
Krebsforschungszentrum (DKFZ) veröffentlichte Public Health Index (PHI) 2025
zeigt erstmals systematisch auf, wie 18 europäische Länder wissenschaftlich
empfohlene Präventionsmaßnahmen in den Handlungsfeldern Tabak, Alkohol,
Ernährung und Bewegung umsetzen (www.aok.de/pp/public-health/index/).
Das Ergebnis für Deutschland ist alarmierend: Die Bundesrepublik
Deutschland belegt mit Rang 17 von 18 Ländern den vorletzten Platz im europäischen
Vergleich. In drei von vier Bereichen – Tabak, Alkohol und Ernährung – landet
Deutschland auf den hinteren Rängen, nur im Handlungsfeld Bewegung
erreicht es das untere Mittelfeld.
In der Alkoholpolitik schneidet Deutschland erschreckend schlecht ab: Mit nur
9 von 40 möglichen Punkten teilt sich die Bundesrepublik Deutschland mit
Österreich den vorletzten Platz. Die drei zentralen Schwachstellen sind
offensichtlich: Alkohol ist hierzulande nahezu jederzeit verfügbar, häufig beworben und
im internationalen Vergleich sehr günstig. Das hat messbare Folgen für
alkoholbedingte Erkrankungen und Todesfälle.
Im Handlungsfeld Ernährung zählt Deutschland ebenfalls zu den
Schlusslichtern: Keine der sechs untersuchten, wissenschaftlich empfohlenen Maßnahmen
zur Förderung einer gesünderen Ernährung ist hierzulande flächendeckend
umgesetzt. Es existieren weder landesweit geltende, verbindliche
Qualitätsstandards für das Schulessen noch wirksame Regelungen zum Kinderschutz in der
Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte und keine Abgabe auf stark
gezuckerte Softdrinks. Länder wie das Vereinigte Königreich, Finnland und
Frankreich zeigen hingegen, dass ein umfassender Maßnahmen-Mix
nachweislich Wirkung entfaltet – Deutschland lässt diese zentralen Instrumente bislang
ungenutzt.
Besonders gravierend sind auch die Defizite in der Tabakpolitik: Mit nur 43
von 100 Punkten auf der Tabakkontrollskala belegt Deutschland den vorletzten
Platz, obwohl die Bundesrepublik Deutschland das Rahmenübereinkommen
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
(Framework Convention on Tobacco Contro (FCTC)) bereits am 16. Dezember
2004 ratifiziert hat und seit dem 27. Februar 2005 völkerrechtlich an dessen
Bestimmungen gebunden ist.
Das WHO-Rahmenübereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zu
umfassenden Maßnahmen der Tabakkontrolle. Darunter ist auch die Vorgabe, dass
sich Interaktionen zwischen der Tabakindustrie und politisch
Entscheidungstragenden auf das beschränken müssen, was für eine wirksame Regulierung der
Tabakindustrie unbedingt erforderlich ist. Der Index zur Einflussnahme der
Tabakindustrie in Deutschland 2025 zeigt aber, dass die Leitlinien nicht
konsequent umgesetzt werden (www.dkfz.de/fileadmin/user_upload/Krebspraeventio
n/Download/pdf/Buecher_und_Berichte/2025_Index-Einflussnahme-Tabakind
ustrie-Deutschland.pdf).
Die Ergebnisse des Public Health Index machen deutlich, dass Deutschland
über erhebliche ungenutzte Potenziale in der Präventionspolitik verfügt. Der
europäische Vergleich zeigt, dass eine ambitionierte und evidenzbasierte
Präventionspolitik möglich und wirksam ist. Dass Deutschland den vorletzten
Platz im PHI belegt, wirft grundlegende Fragen zur Präventionsstrategie der
Bundesregierung auf.
Zusätzlich hat auch die FinanzKommission Gesundheit in ihrem ersten Bericht
Reformempfehlungen zur Stärkung der Prävention ausgesprochen. Diese
umfassen eine Erhöhung der Tabaksteuer, eine Höherbesteuerung von Alkohol
sowie die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte
Erfrischungsgetränke. Die Kommission hebt dabei hervor, dass der Konsum von Tabak und
Alkohol einen der größten vermeidbaren Risikofaktoren für Morbidität und
Mortalität in Deutschland darstelle. Hierzulande würde Tabakkonsum jährlich
rund 87 600 Krebsneuerkrankungen und 127 000 vorzeitige Todesfälle
verursachen. Bei Alkoholkonsum seien es jährlich über 20 000 Krebsneuerkrankungen
sowie rund 47 500 vorzeitige Todesfälle. Der Konsum von zuckergesüßten
Getränken führe daneben zu einer Zunahme des Körpergewichts und sei mit
einem erhöhten Risiko für Typ‑2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Karies und Mortalität assoziiert. Eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte
Getränke habe in Studien insbesondere positive gesundheitliche Effekte bei Kindern
und Jugendlichen, wie weniger Übergewicht und eine bessere Zahngesundheit
(www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/Fi
nanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_
20260330.pdf). Auch eine aktuelle Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat
fordert die Einführung einer Steuer oder Abgabe, die Anreize für Unternehmen
schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie
Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu
reduzieren (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0101-0200/145-26.p
df?__blob=publicationFile&v=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Daten des Public Health Index
(PHI) 2025 des AOK-Bundesverbands und des Deutschen
Krebsforschungszentrums, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
2. Wie werden die Erkenntnisse des PHI 2025 bei der Überarbeitung des
Präventionsgesetzes, das die Bundesministerin für Gesundheit, Nina
Warken, mehrmals öffentlich angekündigt hat, Berücksichtigung finden,
und wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Referentenentwurf vorlegen?
3. Wie wird der Prozess zur Erarbeitung der nationalen Präventionsstrategie
ausgestaltet sein, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim
Präventionsgipfel des AOK-Bundesverbands am 5. März 2026
angekündigt hat (www.aok.de/pp/gg/update/warken-praeventionsstrategie/), und
werden auch Interessenvertreter aus den Bereichen Ernährung, Alkohol
und Tabak daran beteiligt sein?
4. Welche Daten liegen der Bundesregierung aus der Panel-Umfrage des
Robert Koch-Instituts „Gesundheit in Deutschland“ über die Verbreitung
ernährungsbedingter Erkrankungen sowie Erkrankungen, die auf den
Konsum von Tabak und Alkohol zurückzuführen sind, in Deutschland vor, und
wie hat sich ihre Verbreitungen über die letzten zwanzig Jahre entwickelt?
5. Sind der Bundesregierung Berechnungen bekannt, die darlegen, wie sich
die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für
ernährungsbedingte Erkrankungen sowie Erkrankungen, die auf den Konsum von
Tabak und Alkohol zurückzuführen sind, über die letzten 20 Jahre entwickelt
haben und wie sich diese in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich
entwickeln werden (bitte Zahlen nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Welche Schritte hat die Bundesregierung zum Schutz von Minderjährigen
und Schwangeren vor Passivrauchen im Auto ergriffen, nachdem sie am
12. November 2025 in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des
Bundesrats zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
(Bundestagsdrucksache 21/2742) geäußert hatte, ein „Rauchverzicht“ in Autos zu
befürworten, und nachdem selbige Regelung in diesem Jahr auch vom CDU-
Parteitag eingefordert wurde, und plant die Bundesregierung, eigene
gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und
Schwangeren vor Passivrauchen in geschlossenen Fahrzeugen in den Deutschen
Bundestag einzubringen, und wenn ja, wann?
7. Wann wird die Bundesregierung den Steueranteil am Preis einer Schachtel
Zigaretten von derzeit 64,5 Prozent auf mindestens 75 Prozent erhöhen,
wie es sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch die von der
Bundesregierung eigens einberufene FinanzKommission Gesundheit
empfehlen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Ausnahmen vom
Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants abzuschaffen und
einheitliche, leicht verständliche Regelungen in den Bundesländern zu
etablieren?
9. Plant die Bundesregierung, das Rauchen an öffentlichen Plätzen wie
Bushaltestellen, Stränden, Parks oder auch in Raucherzonen an Bahnhöfen
stärker zu regulieren, und wenn ja, wann, und mit welchen Mitteln?
10. Plant die Bundesregierung strengere Vorgaben für die Industrie in Bezug
auf die Attraktivität der Verpackungen von Tabak- und Nikotinprodukten,
z. B. in Bezug auf Markenlogos, Farben und Schriftarten?
11. Aus welchem Grund ist es weiterhin erlaubt, am Verkaufsort für Tabak-
und Nikotinprodukte zu werben, und plant die Bundesregierung hier eine
Einschränkung, und wenn ja, wann?
12. Welche Interaktionen von Mitgliedern der Bundesregierung mit der
Tabakindustrie haben in der 21. Wahlperiode stattgefunden, die den
Leitlinien zu Artikel 5.3 des Rahmenübereinkommens der WHO zur
Eindämmung des Tabakgebrauchs widersprechen?
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Leitlinien für die
Umsetzung von Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur
Eindämmung des Tabakgebrauchs zum Schutz gesundheitspolitischer
Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vor kommerziellen und
sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie effektiv umzusetzen?
14. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
am 2. April 2026 veröffentlichten Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur
Tabakkontrolle (https://health.ec.europa.eu/document/download/4913f64
6-f22d-463f-8678-3a82c3e84fc2_en), die sowohl der
Tabakproduktrichtlinie (TPD) als auch der Tabakwerberichtlinie (TAD) erhebliche
regulatorische Lücken attestiert – darunter die fragmentierte Regulierung neuartiger
Tabak- und Nikotinprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzungsgeräte und
Nikotinbeutel, die fehlende Aktualisierung der Gesundheitswarnhinweise
seit 2014, die Ineffektivität der Altersverifikationspflichten beim
Onlineverkauf sowie Schlupflöcher bei der digitalen Bewerbung über
nutzergenerierte Inhalte und Corporate-Promotion-Kanäle –, und wie beabsichtigt
die Bundesregierung, über die in den Fragen 7 und 8 genannten nationalen
Maßnahmen hinaus, im Rahmen des bevorstehenden Revisionsprozesses
der Tabakproduktrichtlinie auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die
identifizierten Kohärenzlücken zwischen Regulierungsrahmen und
Marktrealität geschlossen werden, um den gestiegenen Konsum neuartiger
Produkte unter Jugendlichen einzudämmen und die Ziele des europäischen
Krebsbekämpfungsplans zu erreichen?
15. Wann wird die Bundesregierung die Regelung des „begleiteten Trinkens“
ab 14 Jahren in Begleitung der Eltern (§ 9 Absatz 2 des
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)) abschaffen, bzw. falls die Bundesregierung plant, die
Regelung mit dem Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
abzuschaffen, wie ist ihr Zeitplan für den Abschluss des Gesetzes?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die konsequente
Einhaltung der Alterskontrolle beim Verkauf von Alkohol sowie die
Einhaltung von Werbebeschränkungen zum Jugendschutz insbesondere im
virtuellen Raum durchzusetzen?
17. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor Alkoholkonsum in dieser Legislatur
umzusetzen, und wann und auf welche Weise soll dies geschehen?
18. Prüft die Bundesregierung aktuell eine Anpassung der Alkoholsteuer, wie
es auch die von der Bundesregierung eigens einberufene Finanz
Kommission Gesundheit empfiehlt, bzw. ist eine entsprechende Prüfung in dieser
Legislatur geplant?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Präventionsangebote
im Bereich Alkoholkonsum in Deutschland im Hinblick auf ihre
Verfügbarkeit, Reichweite und Wirksamkeit?
20. Wie wird die Bundesregierung in dieser Legislatur das Marktsegment
alkoholfreier Getränke stärken?
21. a) Wird die Bundesregierung eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte
Getränke einführen, wie es die von der Bundesregierung eigens
eingesetzte FinanzKommission Gesundheit sowie eine Bundesratsinitiative
des Landes Schleswig-Holstein empfehlen, und wenn ja, wann?
b) Wenn Frage 21a verneint wird, welche anderen verbindlichen
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zuckergehalt in
Getränken, insbesondere in Softdrinks, zu reduzieren, und wann?
22. Plant die Bundesregierung, höhere Steuern auf verarbeitete Lebensmittel
mit einem hohen Zucker-, Fett- und/oder Salzgehalt zu erheben?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen
des Nutri-Scores auf das Konsumverhalten von Verbraucherinnen und
Verbrauchern vor, und falls keine vorliegen, wann, und durch welche
Stelle wird der Nutri-Score entsprechend evaluiert?
24. Welche Beschränkungen plant die Bundesregierung für die Industrie in
Bezug auf Werbung, die sich an Kinder richtet, für Lebensmittel mit
einem hohen Gehalt an Fett-, Zucker- oder Salz, und wann werden diese
Beschränkungen umgesetzt (falls keine Beschränkungen geplant sind,
bitte begründen)?
25. Warum sind die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) nicht bundesweit verbindlich,
und was unternimmt die Bundesregierung, um eine Verbindlichkeit ggf.
gemeinsam mit den Ländern zu erreichen?
26. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Umwandlung des Kita-
Qualitäts- und Teilhabegesetzes in ein Qualitätsentwicklungsgesetz,
analog zu anderen Bereichen (z. B. sprachliche Bildung), auch im für die
Kindergesundheit zentralen Handlungsfeld „Förderung ausgewogener und
nachhaltiger Ernährung“ verbindliche Maßnahmen vorzusehen, und wenn
nein, warum nicht?
27. Warum sind die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kliniken
und stationären Pflegeeinrichtungen nicht bundesweit verpflichtend, und
welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dies zu
ändern (falls keine Maßnahmen geplant sind, bitte begründen)?
28. Plant die Bundesregierung, zu veranlassen, dass der Gemeinsame
Bundesausschuss (G‑BA) neue Qualitätsmanagementrichtlinien für die
Verpflegung im Krankenhaus erlässt, um die Verpflegungssituation dort zu
verbessern, und wenn nein, warum nicht, und welche anderen Maßnahmen
plant die Bundesregierung stattdessen zur Verbesserung der
Verpflegungssituation im Krankenhaus?
29. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Auswirkungen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie im Rahmen der
Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und
Salz in Fertigprodukten vor?
b) Welche Reduktion hat bisher im Vergleich zum Jahr 2018
stattgefunden, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Berlin, den 14. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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