British American Tobacco (Industrie) GmbH
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British American Tobacco (Industrie) GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Politische Interessenvertretung in allen Belangen der British American Tobacco (Industrie) GmbH.
Wir glauben, dass wir als verantwortungsbewusstes Unternehmen durch Informationen, Ideen und praktische Maßnahmen dazu beitragen können, bei der Bewältigung der regulatorischen Schlüsselfragen rund um unsere Produkte und unsere Branche zu unterstützen. Wir treten für eine Regulierung ein, die auf soliden Nachweisen und gründlichen Forschungsergebnissen basiert, Rechtsansprüche und Lebensgrundlagen achtet und die beabsichtigten politischen Ziele erreicht, während gleichzeitig unbeabsichtigte Folgen vermieden werden.
In diesem Kontext werden zum Zwecke der Interessenvertretung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt.
Interessenbereiche: Werbung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verwaltungstransparenz/Open Government; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Kriminalitätsbekämpfung; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Parlamentarisches Verfahren; Gesundheitsförderung; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
Regelungsvorhaben:
- Deutsches Tabakrecht: Tabak ausreguliert, neuartige Produkte nach Schadenspotenzial regulieren, Nikotinbeutel zulassen: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- EU-Tabakrecht: Tabak ausreguliert, neuartige Produkte nach Schadenspotenzial regulieren, Nikotinbeutel zulassen: Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen.
- Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
BAT unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- EU- TabStRL: angemessene Anpassung für klassische Tabakwaren, Besteuerung neuartiger Produkte nach Schadenspotenzial: Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. Mit der Vorlage müsste den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Die geltenden Vorschriften sehen keine Besteuerung der neuartigen Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln vor. Neben einer angemessenen Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren sollte eine überarbeitete Richtlinie eine harmonisierte Besteuerung bei den neuartigen, Produkten nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction-Ansatz) einführen.
- Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten mit ElektroG einführen: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Aus Sicht von BAT stellt die vorgesehene Regelung die kundenfreundlichste und wirtschaftlich beste Lösung dar. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten Mitteilungspflichten für Hersteller einheitlich jährlich geregelt werden.
- UN-Plastikabkommen kongruent zu geltendem EU-Recht aushandeln: UN-Vertreter von mehr als 170 Staaten verhandeln zurzeit ein globales Abkommen zur Eindämmung von Kunststoffabfällen. In der EU sind Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunststoffhaltige Zigarettenfilter, bereits u.a. dazu verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Die Vorgaben des UN-Abkommens sollten nicht im Widerspruch zu der europäischen Regelung stehen.
- Rauch- und Dampffreie Umgebungen: keine Gleichsetzung von Dampf und Tabakrauch, Nichtraucherschutz statt Raucherbevormundung: Die Mitgliedstaaten stimmten am 3.12.2024 einer Aktualisierung der Ratsempfehlung zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen zu.
BAT kritisierte:
- die regulatorische Gleichsetzung der Emissionen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit Tabakrauch als uangemessen und für eine Verbesserung der öffentlichen Gesundheit kontraproduktiv,
- die pauschale Ausweitung von Rauchverboten auf Orte im Freien, die eine Abkehr von der eigentlichen Zielsetzung des Nichtraucherschutzes darstellt, d.h. dem Schutz vor den Gefahren des Tabakrauchs in der Umgebungsluft für Umstehende,
- dass die Europäische Kommission keine Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den sozialen und ökonomischen Auswirkungen dieser Empfehlung durchgeführt hat.
- WHO FCTC - Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich der internationalen Tabakkontrollpolitik: Die FCTC der WHO hat zum Ziel, den weltweiten Tabakkonsum und die damit verbundenen gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Folgen zu reduzieren. Angestrebt wird die Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich der internationalen Tabakkontrollpolitik. Deutschland ist seit Beginn ein aktiver Vertragspartner der FCTC und nimmt so eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der internationalen Tabakkontrollpolitik ein. Diese Rolle soll Deutschland beibehalten, indem es sich aktiv engagiert und Klarheit bei den Zuständigkeiten seiner Ministerien schafft.
- Verbot von Menthol und Kühlstoffen für E-Zigaretten: Verboten werden sollen u.a. Menthol und Kühlstoffe für E-Zigaretten.
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