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Schriftliche Frage 37 von Enrico Komning (AfD): In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität und Staatsangehörigkeit in Einbürgerungsverfahren seit 2020 nicht a…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 37 von Enrico Komning (AfD): In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität und Staatsangehörigkeit in Einbürgerungsverfahren seit 2020 nicht a… Frage 37 (Enrico Komning, AfD): In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität und Staatsangehörigkeit in Einbürgerungsverfahren seit 2020 nicht auf Grundlage eines Passes, eines amtlichen Identitätsdokuments oder anderer geeigneter amtlicher Urkunden nachgewiesen worden, sondern entweder durch sonstige zugelassene Beweismittel oder durch eine umfassende Würdigung der Gesamtumstände durch die Einbürgerungsbehörde (www.bundestag.de/resource/blob/935768/6be3c1 5dacbcf49b616de26a5f02e7f0/WD-3-004-23-pd f.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. November 2025: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf welcher Grundlage im Einbürgerungsverfahren die Identität und Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers geklärt wurde, ist nach § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kein statistisches Erhebungsmerkmal. Auch werden im Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) keine entsprechenden Informationen zu einer Einbürgerung erfasst.

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