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Schriftliche Frage 137 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der Generalsanierung 2029 zwischen Forbach– Saarbrücken und Ludwigshafen (www.de u t s c h e b a h n.co…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 137 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der Generalsanierung 2029 zwischen Forbach– Saarbrücken und Ludwigshafen (www.de u t s c h e b a h n.co… Frage 137 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der Generalsanierung 2029 zwischen Forbach– Saarbrücken und Ludwigshafen (www.de u t s c h e b a h n.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/ Generalsanierung-Bund-bestaetigt-mit-der-Branc he-abgestimmten-neuen-Zeitplan-der-DB-InfraG O-AG-13507196) betreffend der Streckenverbindung POS (Paris Ostfrankreich Süddeutschland), den deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehr aufrechtzuerhalten (z. B. per Alternativverbindungen oder Ersatzverkehr, bitte auflisten), und wenn ja, wie, und plant die Bundesregierung, die Anliegen kommunaler Bahnquerungen in die Generalsanierung Forbach– Ludwigshafen, beispielsweise in Form von GVFG- Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), mit aufzunehmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 6. November 2025: Die Sanierung der Strecke Forbach–Ludwigshafen ist für das zweite Halbjahr 2029 vorgesehen. Im Rahmen der Sanierung sollen neben regulären und vorgezogenen Ersatzinvestitionen weitere Maßnahmen, beispielsweise aus dem kommunalen Bereich, realisiert werden, um anschließend eine mehrjährige Baufreiheit gewährleisten zu können. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr liegt bei den Ländern und Kommunen. Dies umfasst Planung, Finanzierung und Organisation und beinhaltet auch die Gesamtverantwortung für die Angebotsgestaltung im Schienenpersonennahverkehr. Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht und ist auf Initiative eines Landes bereit zu prüfen, ob die anteilige Finanzierung eines konkreten Schieneninfrastrukturvorhabens mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz möglich ist. Bisher hat das im gegenständlichen Fall zuständige Land Saarland keine diesbezügliche Anfrage gestellt.

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