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Schriftliche Frage 73 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wird sich der Bund zur Umsetzung der im Vertrag von Aachen festgeschriebenen „Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar“ über di…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 73 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wird sich der Bund zur Umsetzung der im Vertrag von Aachen festgeschriebenen „Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar“ über di… Frage 73 (Vinzenz Glaser, Die Linke): Wird sich der Bund zur Umsetzung der im Vertrag von Aachen festgeschriebenen „Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar“ über die bereits erfolgte Beteiligung an den Planungskosten hinaus an der Finanzierung der Umsetzung des Vorhabens einschließlich des Baus der notwendigen Brücken beteiligen, insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Planungsstopps, welcher von der Landesregierung Baden- Württemberg mit einer angespannten Haushaltslage begründet wird, und falls ja, aus welchen Mitteln soll dieses Engagement finanziert werden, und falls nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. August 2026: Die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen genannte Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient primär dem Nahverkehr. Zur Unterstützung der Länder wurden im Bundeshaushalt Fördermittel für „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages“ (Titel 682 01) bereitgestellt, mit denen Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung anteilig gefördert werden können. In der Sitzung des Lenkungskreises am 6. Juli 2026 wurden die Ergebnisse der erweiterten Grundlagenplanung (Leistungsphase 1 HOAI, anteilig aus den o. g. Mitteln finanziert) des Vorhabens durch die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen SNCF Réseau und DB InfraGO AG präsentiert. Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) des Projektes beauftragt wird. In der Sitzung des Lenkungskreises kamen die Partner überein, dass trotz der positiven Ergebnisse der Grundlagenplanung derzeit nicht über die Planungsfortführung entschieden werden kann. Es wurde vereinbart, mögliche Optionen für die Fortführung des Projekts zu erörtern. Vom Bund wurde im Bundeshaushalt 2026 und im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 für den Titel 1202 682 01 Vorsorge mit für die Weiterführung der Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung getroffen. Insofern gibt es keine haushalterischen Hindernisse für eine Planungsfortführung, soweit eine Einigung mit der französischen Seite möglich ist. Mit fortgeschrittener Planung und einem entsprechenden Antrag kann nach Abschluss der Planungen der deutsche Anteil für die baulichen Umsetzung bei Vorlage der Fördervoraussetzungen als Nahverkehrsvorhaben anteilig mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Über das GVFG- Bundesprogramm könnten bis zu maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten finanziert werden.

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