Stand der Planungen des Pfaffensteigtunnels (Ausbaustrecke bzw. Neubaustrecke Stuttgart-Singen-Grenze D/CH) (Antwort zu Drs. 21/4857)
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Stand der Planungen des Pfaffensteigtunnels (Ausbaustrecke bzw. Neubaustrecke Stuttgart-Singen-Grenze D/CH) (Antwort zu Drs. 21/4857)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5168
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula
Piechotta, Dr. Sebastian Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4857 –
Stand der Planungen des Pfaffensteigtunnels (Ausbaustrecke bzw.
Neubaustrecke Stuttgart–Singen–Grenze D/CH)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Pfaffensteigtunnel ist ein von der Bundesregierung verfolgtes Vorhaben
zur Sicherstellung der Anbindung der Gäubahn an den neuen Knoten
Stuttgart, statt die bisherige Anbindung über die „Panoramabahn“
aufrechtzuerhalten. Der Tunnel ermöglicht Fahrten für den Personenverkehr, indem ein langer
Tunnel ab nördlich Böblingen direkt zum Flughafen geführt wird. Dort ist ein
Halt am Flughafenbahnhof möglich, es folgt dann die Einfädelung in den
Fildertunnel, der im neuen Tiefbahnhof in Stuttgart mündet. Der Fildertunnel, in
den alle Fahrten des Pfaffensteigtunnels münden, weist Steigungen von
25 Promille auf (https://web.archive.org/web/20130921055603/www.eba.bun
d.de/cln_033/nn_758326/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/PF/Beschlue
sse/Baden__W/23__Stg21__1.2___20Fildertunnel,templateId=raw,property=p
ublicationFile.pdf/23_Stg21_1.pdf, S. 292). Für schwere Güterzüge ist eine
solche Steigung nicht befahrbar. Dieser Tunnel mündet zudem im
Personenbahnhof von Stuttgart 21. Die Bundesregierung hat für den Pfaffensteigtunnel
eine Baufinanzierungsvereinbarung in Höhe von 1,7 Mrd. Euro unterzeichnet
(vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/007-2026-schnie
der-investitionen-schiene.html). Gemäß Anlage zum Einzelplan 12 im
Haushalt 2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, S. 2188) werden 62,040 Mio. Euro
aus dem Einzelplan 14 (Verteidigung) bereitgestellt. Somit unterstellt die
Bundesregierung dem Pfaffensteigtunnel eine militärische Nutzung bzw.
Verteidigungsrelevanz. Aus Sicht der Fragestellenden ist die Nutzbarkeit des
Pfaffensteigtunnels durch Güterzüge nicht gegeben und damit die militärische
Nutzbarkeit fraglich. Die Fragestellenden sehen die dringende Notwendigkeit, dass
die Landes- und Bündnisverteidigung unmittelbar und glaubwürdig gestärkt
wird und eine schnellstmögliche Ertüchtigung der sicherheitsrelevanten
Verkehrssachen erfolgt. Die Fähigkeit der Schiene zum Transport militärischer
Güter in verschiedenen Spannungssituation unter Aufrechterhaltung ziviler
Verkehre ist elementar. Für diesen Zweck sieht die Bundesregierung die
Finanzierung von Bedarfsplanmaßnahmen verteidigungsrelevanter
Verkehrsinfrastruktur aus dem Verteidigungshaushalt vor. Dieses Kapitel ist von der
Schuldenbremse ausgenommen. Die Erweiterung der finanziellen
Möglichkeiten geht für die Bundesregierung einher mit einer großen Verantwortung der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesregierung, diese Gelder in Maßnahmen zu investieren, die tatsächlich
der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas dienen und sachfremde
Investitionen zu vermeiden.
1. Wie rechtfertigt sich der Mitteleinsatz von 62,040 Mio. Euro aus dem
Einzelplan 14 (Verteidigung) für die Umsetzung des Pfaffensteigtunnels?
Die Veranschlagung von Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 erfordert aus
Sicht der Bundesregierung auch die Veranschlagung jener Ausgaben im
Einzelplan 14, die eine strategische Relevanz für die Verteidigungsfähigkeit
innehaben, z. B. Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Vor diesem
Hintergrund wurde jener Anteil der Ausgaben für die Bundesfernstraßen sowie für
die Bundesschienenwege im Einzelplan 14 veranschlagt, der die militärische
Nutzung bzw. den militärisch-strategischen Bereitstellungswert ausdrückt.
Dieser Wert wurde vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) prozentual
ermittelt und beträgt für die Bundesschienenwege 23,5 Prozent. Diese
pauschalen Ansätze mussten buchungstechnisch jeweils auf die einzelnen Projekte und
in die Investitionsplanung übertragen werden. Die zur Finanzierung von
Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege in den Jahren 2026 bis 2030
zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Einzelplan 14 wurden für die
Anlage Verkehrswege-Investitionen des Bundes (VWIB) zum Einzelplan 12
entsprechend dem vom BMVg ermittelten militärischen Anteil an den
Investitionen für den Bedarfsplan Schiene im Sinne des Pauschalansatzes zunächst
ohne weitere Differenzierung auf die einzelnen Vorhaben und die
Investitionsplanung übertragen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.
2. Liegt der Pfaffensteigtunnel im militärischen Eisenbahn-Grundnetz?
Der Pfaffensteigtunnel liegt nicht auf dem Militäreisenbahngrundnetz.
3. Dient der Pfaffensteigtunnel der öffentlichen Sicherheit im Sinne des
Kabinettsentwurfs des Infrastrukturzukunftsgesetzes, und wenn ja, warum?
Der Pfaffensteigtunnel befindet sich auf der ABS/NBS Stuttgart–Singen–
Grenze D/CH (Gäubahn), die dem Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege zugeordnet ist. Insofern unterliegt auch der
Pfaffensteigtunnel der mit § 1 Absatz 3 BSWAG des Kabinettsentwurf des
Infrastrukturzukunftsgesetzes vorgenommen Festlegung der öffentlichen Sicherheit für
Schieneninfrastrukturvorhaben.
Die Schaffung und der Betrieb von Transportwegen der Schiene sowohl im
Güter- als auch im Personenverkehr sind insbesondere für Energie- und
Lebensmitteltransporte erforderlich und sichern sowohl die Wirtschaftskraft als auch
die Versorgung der Bevölkerung als grundlegende Gemeinwohlzwecke. Durch
die gesetzliche Verankerung der öffentlichen Sicherheit in § 1 Absatz 3
BSWAG werden insbesondere die Prüfungen und Entscheidungen über
gegebenenfalls notwendige naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach § 34
Absatz 4 Satz 1 beziehungsweise § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 oder 5 des
Bundesnaturschutzgesetzes vereinfacht und eine zügigere Projektrealisierung
gewährleistet. Die Gesetzesänderung dient deshalb der
Planungsbeschleunigung. Darüber hinaus trägt sie dem wachsenden Bedürfnis nach resilienten
Transportwegen und -kapazitäten Rechnung.
4. Wie stellt sich die Verteidigungsrelevanz des Pfaffensteigtunnels im
Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung dar?
6. Welche Bedeutung hat der Pfaffensteigtunnel für Deutschlands Rolle als
„Drehscheibe“ (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/drehscheibe-deutschlan
d-transport-und-logistik-nato-und-eu-5505038) der NATO in Europa?
Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus europäischer Perspektive hat das gesamte deutsche Schienennetz Dual-
Use-Charakter und ist daher grundsätzlich für militärische Verkehre im
Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung und der Drehscheibe Deutschland
nutzbar.
5. Welche Bedeutung hat der Pfaffensteigtunnel für den Operationsplan
Deutschland?
7. Werden Maßnahmen im Rahmen des Pfaffensteigtunnels ergriffen, die
speziell der Landes- und Bündnisverteidigung sowie zur Stärkung der
militärischen Mobilität dienen?
8. Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
Die Fragen 5, 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Bedeutung einzelner Schienenabschnitte im Zusammenhang mit dem
Operationsplan Deutschland und zu speziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Landes- und Bündnisverteidigung erteilt die Bundesregierung grundsätzlich
keine Auskunft. Die ersuchten Informationen erlaubten sonst Rückschlüsse auf
die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und könnten zu Spionage- oder
Sabotagehandlungen gegen die betroffenen Infrastrukturen genutzt werden. Die
Kenntnisnahme dieser Informationen betrifft die Einsatzbereitschaft der
Streitkräfte im Verteidigungs- und Spannungsfall und kann für die
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
9. Ist der Pfaffensteigtunnel durch Güterzüge befahrbar?
10. Wenn ja, gibt es Begrenzungen hinsichtlich des Gewichts der Züge und
der Ladung?
11. Wie viele Güterzüge werden den Pfaffensteigtunnel in der
Verkehrsprognose 2040 sowie nach dem aktuellen Zielfahrplan des Deutschlandtakts
befahren?
12. Welche Laufwege nehmen Güterzüge bisher, die die Gäubahn aus bzw.
nach Richtung Stuttgart befahren?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Pfaffensteigtunnel dient der Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter
Hauptbahnhof und deshalb ausschließlich dem Personenverkehr. Güterzüge
verkehren heute (und auch künftig) ab Kornwestheim Rbf über Korntal–
Renningen–Böblingen Richtung Gäubahn.
13. Welches Lichtraumprofil weist der Pfaffensteigtunnel auf?
Es handelt sich um das Lichtraumprofil GC.
14. Hat die Bundesregierung einen Plan zur Ermittlung von
Schieneninfrastrukturprojekten, die der militärischen Mobilität dienen?
Die Bundesregierung hat ein Militäreisenbahngrundnetz entwickelt.
15. Investiert die Bundesregierung die Mittel aus dem Einzelplan 14, die in
Infrastrukturprojekte der Bundesschienenwege fließen, nach diesem
Plan, und wenn ja, wieso enthält dieser Plan alle in Bau befindlichen
Schieneninfrastrukturprojekte, aber keine erkennbare Priorisierung nach
tatsächlicher Relevanz für die Verteidigungsfähigkeit Europas?
16. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, durch die Bereitstellung von
Mitteln aus dem Einzelplan 14 die Investitionen für Bundesschienenwege zu
erhöhen, um zielgerichtet Projekte für die militärische Mobilität
umsetzen zu können, und wenn ja, wieso sind die bisher bereitgestellten Mittel
für Bundesschienenwege im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung
nicht erhöht worden, sondern ist lediglich die Aufteilung zwischen dem
Kapitel 12 (Verkehr) und dem Kapitel 14 (Verteidigung) geändert
worden?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei der Abwicklung des Bundeshaushalts 2025 hat sich herausgestellt, dass die
Finanzierung der Bedarfsplanvorhaben mit einem pauschalen Anteil aus dem
Einzelplan 14 nicht praktikabel ist. Die Mittel des Einzelplans 14 wurden
deshalb konzentriert bei auf dem Militäreisenbahngrundnetz liegenden
Großvorhaben eingesetzt. Die Abwicklung der Bundeshaushalte 2026 ff wird vsl. ebenso
erfolgen. Sich hinsichtlich des Mitteleinsatzes ergebende Änderungen werden
im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Anlage VWIB zum
Einzelplan 12 abgebildet. Eine weitergehende Priorisierung einzelner Vorhaben des
Bedarfsplans für die Bundesschienenwege nach tatsächlicher Relevanz für die
Verteidigungsfähigkeit Europas erfolgt nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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