Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung - Bilanz des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder (Antwort zu Drs. 21/5581)
Text
Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung - Bilanz des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder (Antwort zu Drs. 21/5581)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5848
21. Wahlperiode 07.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5581 –
Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung – Bilanz des Bundesministers für
Verkehr Patrick Schnieder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im am 5. Mai 2025 zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD der
Bundesregierung geschlossenen Koalitionsvertrag werden eine Reihe
verkehrspolitischer Ziele und Vorhaben angekündigt und deren Umsetzung in der 21.
Legislaturperiode in Aussicht gestellt.
1. Welche verkehrspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen
CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages hat das Bundesministerium für Verkehr bisher umgesetzt,
welche Vorhaben verzögern sich, und welche Vorhaben wird das
Bundesverkehrsministerium in der 21. Legislaturperiode noch umsetzen?
Es wird auf die frei zugänglichen Informationen auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Verkehr verwiesen: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/
K/bilanz-1-jahr.html.
2. Hat die Bundesregierung bereits eine Strategie für den Luftverkehr
vorgelegt und umgesetzt, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Das Vorhaben befindet sich in der Ressortabstimmung. Mit einer
Veröffentlichung der Luftfahrtstrategie ist im laufenden Jahr zu rechnen.
3. Hat die Bundesregierung die nationale Hafenstrategie mit Hochsee- und
Binnenhäfen als gesamtstaatliche Aufgabe umgesetzt und sich bereits
wie angekündigt in der ersten Hälfte der Legislaturperiode mit den
Ländern über die Finanzierung der Maßnahmen verständigt, und wenn nein,
wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 7. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Umsetzung der im März 2024 verabschiedeten Nationalen Hafenstrategie
für die See- und Binnenhäfen ist ein fortlaufender Prozess. Die Maßnahmen
richten sich an Bund, Länder und Verbände.
4. Wurde der Ausstoß von CO2-Emissionen im Verkehr seit 2025 gesenkt,
und wie bewertet die Bundesregierung die absehbar zunehmende
Klimaschutzlücke im Verkehr im Hinblick auf die Klimaschutzziele 2030?
Aussagen über die Emissionsentwicklung im Verkehr seit 2025 sind erst mit
der Veröffentlichung der Emissionsdaten für 2026 im März 2027 möglich. Die
Bundesregierung bewertet die Erreichung der Klimaschutzziele für einzelne
Sektoren nicht isoliert, sondern im Rahmen eines sektorübergreifenden
Ansatzes. Das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung zahlt auf die
Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 ein.
5. Hat die Bundesregierung bereits eine gesetzliche Grundlage dafür
vorgelegt, dass die Autobahn GmbH des Bundes kreditfähig ist, und wenn
nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Ziel der Bundesregierung ist es, die gesetzliche Grundlage im Sommer 2026
vorzulegen.
6. Hat die Bundesregierung das Ziel von 400 Brückensanierungen pro Jahr
im Jahr 2025 erreicht, und wird sie dieses Ziel voraussichtlich im Jahr
2026 erreichen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der
Kleinen Anfrage „Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im
Netz der Bundesautobahnen“ auf Bundestagsdrucksache 21/2449 verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung bereits den im Koalitionsvertrag angekündigten
InfraPlan für Infrastrukturprojekte im Schienennetz vorgelegt, und wenn
nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Die Arbeiten hieran laufen. Eine Aussage zum Zeitplan ist derzeit noch nicht
möglich.
8. Hat die Bundesregierung bereits den Eisenbahninfrastrukturfonds
eingerichtet, und wenn nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung
geplant?
Die Umsetzung der diesbezüglich im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele wird
derzeit geprüft und vorbereitet. Eine Aussage zum Zeitplan ist derzeit nicht
möglich.
9. Hat die Bundesregierung seit 2025 Investitionen in die Digitalisierung
der Schiene gesteigert, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität konnten für den
Zeitraum 2025 bis 2029 zusätzliche Mittel für die Digitalisierung des
Schienennetzes in Höhe von rund 10,4 Mrd. Euro bereitgestellt werden.
10. Hat die Bundesregierung die Elektrifizierung des Schienennetzes bereits
beschleunigt, wenn ja, wie viele Streckenkilometer sind 2025
elektrifiziert worden, und wie viele Streckenkilometer werden im Jahr 2026
voraussichtlich elektrifiziert?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wuchs das elektrische
Schienennetz im Jahr 2025 um 32 Kilometer und wird im Jahr 2026 um weitere rund
86 Kilometer erweitert.
11. Hat die Bundesregierung bereits ein Etappierungskonzept für den
Deutschlandtakt vorgelegt, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Die Arbeiten zur Etappierung des Deutschlandtakts dauern an. Eine Aussage
zum Zeitplan ist derzeit nicht möglich.
12. Hat die Bundesregierung für den Ausbau der Schieneninfrastruktur nach
Polen und der Tschechischen Republik bereits Planungsrecht geschaffen
und die Finanzierung für den Zeitraum der 21. Legislaturperiode
sichergestellt, und wenn nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung
geplant?
Das Vorhaben NBS Dresden – Grenze D/CZ (-Prag) befindet sich im
parlamentarischen Verfahren, das dem planrechtlichen Verfahren vorausgeht.
13. Hat die Bundesregierung die Fahrausbildung bereits reformiert und den
Führerscheinerwerb bereits bezahlbarer gemacht, und wenn nein, wann
ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Das formale Rechtsetzungsvorhaben zur Reform der Fahrschulausbildung
wurde eingeleitet. Der Abschluss des Verfahrens ist für Ende 2026 geplant, so dass
die Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten für den Erwerb einer
Fahrerlaubnis ab 2027 Wirkung entfalten können.
14. Hat die Bundesregierung die Zahl der Verkehrsunfälle und Unfallopfer
im Straßenverkehr 2025 vermindert, und woran bemisst sie die im
Koalitionsvertrag angekündigte Orientierung am Zielbild der Vision Zero
(„Null Verkehrstote“)?
Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Menschen ist seit Jahren tendenziell
rückläufig. Das statistische Bundesamt stellt die konsolidierten Unfalldaten für
Straßenverkehrsunfälle des Vorjahres jeweils im Sommer des Folgejahres zur
Verfügung: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfael
le/_inhalt.html.
15. Hat die Bundesregierung Mehrfachbelastungen des Straßengüterverkehrs
durch die CO2-Bepreisung wie angekündigt bereits vermindert, und
welche weiteren Entlastungen sieht sie vor?
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Studie durch, um u. a. die
Notwendigkeit und Kohärenz der vorgeschriebenen CO2-Differenzierung mit den
EU-Richtlinien zum Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur
Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zu bewerten. Dies
gilt es zunächst abzuwarten.
16. Hat die Bundesregierung seit 2025 wie angekündigt mehr Verkehr von
der Straße auf die Schiene verlagert, und welche Verlagerungsziele setzt
sie sich jeweils für den Schienenpersonenfern-, den
Schienenpersonennah- und den Schienengüterverkehr bis zum Jahr 2030?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 21/3155
verwiesen.
17. Hat die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag angekündigt
Investitionen in Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Binnenhäfen
gesteigert, und wenn nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
„Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an den Bundeswasserstraßen“ auf
Bundestagsdrucksache 21/5465 verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung für die auskömmliche zusätzliche Finanzierung
der Wasserstraßeninfrastruktur einen Finanzierungs- und
Realisierungsplan entwickelt, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Die Vorarbeiten für einen Finanzierungs- und Realisierungsplan für die
Wasserstraßen sind angelaufen. Dessen unbeschadet erfolgt die Finanzierung durch
das Bundeshaushaltsgesetz.
19. Hat die Bundesregierung ihren im Koalitionsvertrag festgeschriebenen
Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ umgesetzt, um Infrastrukturvermögen
abzusichern, und wenn ja, hat sie entsprechend im Haushalt 2026 so
viele Mittel bereitgestellt, dass der Bedarf für den Erhalt von
Autobahnen und Bundesstraßen gemäß Erhaltungsbedarfsprognose für 2026
gedeckt ist?
Die Bundesregierung setzt den im Bundesverkehrswegeplan verankerten
Grundsatz „Erhalt vor Aus- und Neubau“ um. Die Haushaltsansätze 2026 für
den Erhalt der Bundesautobahnen sind auf Grundlage der aktuellen
Erhaltungsbedarfsprognose des BMV ausreichend dotiert. Brücken und Tunnel sind
ausreichend finanziert.
20. Hat die Bundesregierung den Anteil des Bundes an der Finanzierung der
Flugsicherungskosten von Regionalflughäfen 2025 erhöht, und welche
weitere Entwicklung bei der Kostenbeteiligung des Bundes strebt sie in
der 21. Wahlperiode an?
Zur anteiligen Finanzierung der Flugsicherungskosten an Regionalflugplätzen
durch den Bund (sog. Gebührenbereich 2) standen im Jahre 2025
Haushaltsmittel in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung. Dieser Ansatz wird für das Jahr
2026 beibehalten.
Auf Basis der Ergebnisse einer im Jahr 2025 durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde mit der Überarbeitung der dem „Gebührenbereich 2“
zugrundeliegenden Systematik begonnen. Der Abschluss der Neukonzeption ist
in der 21. Wahlperiode geplant.
21. Hat die Bundesregierung bereits in der 21. Legislaturperiode wie
angekündigt eine grundlegende Bahnreform durchgeführt, und wenn nein,
wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Es wird auf die frei zugänglichen Informationen auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Verkehr verwiesen: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/
K/bilanz-1-jahr.html.
22. Hat die Bundesregierung die Deutsche Bahn (DB) InfraGO wie
angekündigt weiter vom Bahnkonzern entflochten, und wenn nein, wann ist dies
seitens der Bundesregierung geplant?
Ja.
23. Bestehen etablierte Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
zwischen der DB InfraGO und der DB AG (Holding) aktuell weiterhin fort,
und wenn ja, wann ist seitens der Bundesregierung deren Aufhebung
geplant?
Die „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ enthält einen Prüfauftrag
zum Umgang mit dem zwischen der DB AG und der DB InfraGO AG
bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (BEAV). Diese
Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
24. Hat die Bundesregierung bereits das System der Trassenpreise wie
angekündigt reformiert, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Die Trassenpreisreform befindet sich in Vorbereitung und soll mit dem Wechsel
zum Fahrplan 2027 in Kraft treten.
25. Hat die Bundesregierung bereits die Transformation des
Einzelwagenverkehrs kombiniert mit einem Hub-System entwickelt, und wenn nein,
wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Der Schienengüterverkehr in Deutschland ist eigenwirtschaftlich organisiert.
Das schließt unternehmerische Entscheidungen zur Ausgestaltung der
unterschiedlichen Produktionsmodelle im Schienengüterverkehr wie den
Einzelwagenverkehr mit ein.
26. Hat die Bundesregierung die ÖPNV-Finanzierung (ÖPNV = öffentlicher
Personennahverkehr) bereits wie angekündigt auf eine neue gesetzliche
Grundlage gestellt und einen Modernisierungspakt gestartet, und wenn
nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
29. Hat die Bundesregierung das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) bereits vereinfacht und entbürokratisiert, für innovative Ansätze
geöffnet und den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen erleichtert, und
wenn nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Die Fragen 26 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherstellung öffentlicher Mobilitätsangebote ist eine Aufgabe der
Daseinsvorsorge. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung
des ÖPNV unterstützt die Bundesregierung die Länder trotz deren originärer
Zuständigkeit für den ÖPNV vielfältig in finanzieller Hinsicht.
Hervorzuheben sind hierbei das bis 2030 gesicherte Deutschlandticket, die
Wiederaufnahme der Bundesförderung klimafreundlicher Busse, die um 3
Prozent jährlich steigenden Regionalisierungsmittel sowie die beabsichtigte
Vereinfachung und Entbürokratisierung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
27. Hat die Bundesregierung in Bezug auf den ÖPNV bereits den Status quo
gesichert, steigende Kosten aufgefangen und Spielräume für neue
Verkehre geschaffen, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
28. Hat die Bundesregierung die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel
bereits angepasst, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die auf der Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr 2026 seitens der Länder
erhobenen Forderungen zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den
Zeitraum 2026 bis 2031 werden derzeit geprüft.
30. Hat die Bundesregierung die GVFG-Mittel bereits deutlich aufgestockt
und den Fördersatz erhöht, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach
Maßgabe des GVFG standen im Jahr 2025 zwei Mrd. Euro zur Verfügung und
somit eine Mrd. Euro mehr als im Jahr zuvor. Ab dem Jahr 2026 steigt der
jährlich verfügbare Mittelbetrag um jeweils 1,8 Prozent gegenüber dem
vorhergehenden Jahr.
31. Hat die Bundesregierung bereits bei öffentlichen Ladesäulen
Preistransparenz und technische Vereinheitlichungen geschaffen, und wenn nein,
wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Die Bundesregierung hat mit der Weiterentwicklung des Nationalen
Zugangspunktes (NAP), der Mobilithek, dafür gesorgt, dass die Vorgaben der
Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) umgesetzt werden können.
Durch die Verfügbarkeit der gemäß AFIR bereitgestellten Daten am NAP
entsteht Preistransparenz für Ad-hoc-Preise, indem diese Daten an einer Stelle
einheitlich gebündelt und von Informationsdienstleistern zur Integration in Apps
oder Navigationssysteme für Verbraucher abgerufen werden können. Der
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung enthält mehrere
Maßnahmen, um neben dem Ad-hoc-Laden auch beim vertragsbasierten Laden mehr
Transparenz für Verbraucher herzustellen.
32. Hat die Bundesregierung bereits die notwendigen Voraussetzungen
getroffen, um autonomes Fahren in den Regelbetrieb zu überführen, und
wenn nein, wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Im Straßenverkehrsgesetz, im Pflichtversicherungsgesetz und einer
konkretisierenden Verordnung bestehen in Deutschland die weltweit ersten rechtlichen
Rahmenbedingungen für autonomes Fahren. Damit können autonome
Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen, örtlich begrenzt auf sogenannten
festgelegten Betriebsbereichen (Level 4), fahren.
33. Hat die Bundesregierung wirksame Maßnahmen ergriffen, um
Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu machen, und wenn nein,
wann ist dies seitens der Bundesregierung geplant?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren“ auf Bundestagsdrucksache 21/4114
verwiesen.
34. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Modellregionen
für autonomes Fahren entwickelt, und wenn nein, wann ist dies seitens
der Bundesregierung geplant?
Die Verkehrsministerkonferenz hatte im Herbst 2025 die Einsetzung einer
temporären, länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in
Modellregionen beschlossen. Die Bundesregierung hat dies unterstützt. Die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden der Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr
2026 vorgelegt.
35. Hat die Bundesregierung Mittel für Modellregionen für autonomes
Fahren bereitgestellt, und wenn nein, wann ist dies seitens der
Bundesregierung geplant?
Eine finanzielle Förderung von Modellregionen für autonomes Fahren aus dem
Bundeshaushalt ist derzeit nicht vorgesehen. Ungeachtet dessen bleibt der Bund
weiterhin im engen Austausch mit den Ländern, um gemeinsam Lösungen für
die weitere Entwicklung des autonomen Fahrens zu finden.
36. Hat die Bundesregierung das Deutsche Zentrum für Mobilität in
München reaktiviert und das zugehörige Netzwerk weiter ausgebaut?
Das BMV arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Deutschen
Zentrums Mobilität der Zukunft (DZM). Es ist geplant, im Jahr 2026 einen fünften
Projektstandort in München zu initiieren.
37. Hat die Bundesregierung als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle
auf das europäische Mindestmaß gesenkt, Umlagen und Netzentgelte
reduziert und so die E‑Mobilität gefördert, und wenn nein, wann ist dies
seitens der Bundesregierung geplant?
Zur Senkung der Energiepreise hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen
beschlossen, die allen Verbrauchern nützen. Dies beinhaltet einen Zuschuss zu
den Übertragungsnetzkosten, die dauerhafte Senkung der Stromsteuer für
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Auch führt die Bundesregierung
die KTF-Finanzierung des EEG fort. Um die strom- und handelsintensive
Industrie zu entlasten, wird die Bundesregierung die Strompreiskompensation
rückwirkend für das Jahr 2025 ausweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den
sogenannten Industriestrompreis einführen.
Zusätzlich wurde das Stromsteuerrecht mit dem Dritten Gesetz zur Änderung
des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Januar 2026 vereinfacht
und modernisiert. Regelungen zum Speichern von Strom, zum bidirektionalen
Laden sowie zur vereinfachten Inanspruchnahme der Stromsteuerbefreiungen
für selbst erzeugten Strom kommen der Elektromobilität zugute.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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