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Schriftliche Frage 23 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 23 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des… Frage 23 (Karoline Otte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des US-FDII-Regimes keine Anwendung gefunden hat, trotz der mangelnden Einstufung dieses Regimes als Nexus-konformes Präferenzregime, und liegen der Bundesregierung Schätzungen dazu vor, wie hoch die Steuermehreinnahmen bei einer Anwendung der Lizenzschranke ausgefallen wären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Oktober 2025: Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu Fallzahlen und der steuerlichen Auswirkung von Aufwendungen vor, die im Rahmen der US-FDII berücksichtigt wurden. Diesbezüglich ist zu beachten, dass seit Einführung der Lizenzschranke eine Reihe international abgestimmter Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen eingeführt wurde, die auch Aufwendungen aus Rechteüberlassungen erfassen. Hierzu zählen insbesondere die globale Mindestbesteuerung, das Steueroasenabwehrgesetz und die Hinzurechnungsbesteuerung, die in Fällen der Nicht- oder Niedrigbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen. Die Lizenzschranke, die allein auf Präferenzregelungen Anwendung findet, die ein Abweichen von der Regelbesteuerung im ausländischen Staat vorsehen, erfasst die als schädlich anzusehenden Gestaltungen weniger zielgerichtet als die breiteren, international abgestimmten Maßnahmen.

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